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Apotheken-Stärkungsgesetz
Sollte die Apothekenreform vom Bundesrat mitbeschlossen werden?
Schaut man sich den Entwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes genauer an, fällt auf: Das Bundesgesundheitsministerium plant, das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates durchzubringen. Das ist unüblich – schließlich sollen mit dem Vorhaben unter anderem die Apothekenbetriebsordnung und die Arzneimittelpreisverordnung geändert werden. Aber was wäre eigentlich für die Apotheker besser? Eine schnelle Gesetzgebung oder ein größeres Mitspracherecht der Länder?
Im Entwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz fällt ein Satz gleich am Anfang des Papieres besonders auf: „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen…“, steht da. Somit ist klar: Hierbei handelt es sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz. Das heißt: Der Bundesrat beschäftigt sich zwar mehrfach mit dem Vorhaben, kann aber nur einen Einspruch einlegen, die der Bundestag wiederum zurückweisen kann. Somit ist die Verabschiedung des Gesetzes nicht zwingend an die Länderkammer geknüpft.
Ganz im Gegenteil dazu heißt es in zustimmungspflichtigen Gesetzen am Anfang des Entwurfes: „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen…“ Ein solches Gesetz muss also vom Bundesrat mitbeschlossen werden. Kommt kein Beschluss zustande, kann ein Gesetz auch im Bundesrat komplett scheitern. Aber wann ist ein Gesetz zustimmungspflichtig? In der Regel ist dies so, wenn entweder die Verfassung geändert werden soll, die Finanzen der Bundesländer betroffen sind oder die Organisations- und Verwaltungshoheit der Bundesländer verändert werden soll.
Verwaltungs- und Organisationshoheit der Länder
Kennt man die Inhalte des Apotheken-Stärkungsgesetzes, kommt
man eigentlich automatisch auf die Schlussfolgerung, dass der Bundesrat
zustimmen müsste. Denn: Mit dem Vorhaben sollen sowohl die
Apothekenbetriebsordnung als auch die Arzneimittelpreisverordnung angepasst werden. Die
Umsetzung der Apothekenbetriebsordnung wird von den Länderbehörden kontrolliert. Somit wirkt sich das geplante
Gesetz also sehr wohl auf die „Organisations- und Verwaltungshoheit der
Bundesländer“ aus. Die Arzneimittelpreisverordnung ist ohnehin eine Verordnung, die bei einer Änderung grundsätzlich der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
Was wäre aber von Vorteil für die Apotheker? Klar ist: Gleich mehrere Bundesländer sind in Sachen Gleichpreisigkeit klar auf der Seite der Apotheker. Insbesondere auf dem Bayerischen Apotheker in Bamberg wurde kürzlich klar, dass Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) die Rx-Preisbindung nicht aufgeben will. Huml sprach sich deutlich dafür aus, den Satz zur Rx-Preisbindung für EU-Versender im Arzneimittelgesetz (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG) nicht zu streichen. Die Ministerin deutete sogar an, dass sie eigentlich weiterhin das Rx-Versandverbot favorisiere.
Zweifelt Bayerns Gesundheitsministerium am Vorankommen der Apothekenreform?
DAZ.online hat im Gesundheitsministerium Bayerns nachgefragt: Wird sich die Ministerin dafür einsetzen, dass die Apothekenreform zustimmungspflichtig wird, damit sie ihren Einfluss auf das Vorhaben erhöhen kann? Eine klare Antwort blieb aus. Ein Ministeriumssprecher erklärte jedoch, dass man dem Bundesgesundheitsministerium die inhaltliche Auffassung zu dem Vorhaben bereits mitgeteilt habe, die Frage der Zustimmungspflicht sei dabei aber nicht thematisiert worden. Gleichzeitig erinnerte der Sprecher aber an die Ermächtigungsgrundlage der Apothekenbetriebsordnung. Denn in Paragraf 21 des Apothekengesetzes heißt es:
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Apothekenbetriebsordnung zu erlassen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheken, Zweigapotheken und Krankenhausapotheken zu gewährleisten und um die Qualität der dort herzustellenden und abzugebenden Arzneimittel sicherzustellen."
Ministerium: Abwarten, OB der Entwurf durch das Kabinett kommt
Und so kommt der Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums zu dem Schluss: „Deshalb bleibt zunächst abzuwarten, ob und in welcher Form der Referentenentwurf nach der gerade erfolgten Anhörung und Ressortabstimmung vom Bundeskabinett verabschiedet und als Gesetzentwurf eingebracht wird. Dann erst wäre zu prüfen, ob Änderungen vorgesehen sind, die Auswirkungen auf die Organisation- und Verwaltungsverfahren von Landesbehörden mit sich bringen.“
Ganz nebenbei: Fast könnte man aus diesen Worten schlussfolgern, dass die Landesregierung in Bayern aufgrund des Widerstandes zweier Ministerien und mehrerer Fachverbände gegen das Gesetz ohnehin nicht mehr an das Apotheken-Stärkungsgesetz glaubt.
Zustimmung der Länder könnte Verfahren verlangsamen
Durch eine stärkere Einbindung der Länder könnte sich das Verfahren allerdings noch weiter in die Länge ziehen. Denn die Länder könnten – gerade was die Erhaltung des AMG-Satzes zur Rx-Preisbindung betrifft – widersprechen. Die Bundesregierung würde dann auf europarechtliche Bedenken und das EU-Vertragsverletzungsverfahren hinweisen, es käme zu Verzögerungen. Diese Verzögerungen können sich die Apotheker derzeit aber vielleicht gar nicht erlauben: Denn mit Blick auf das von DocMorris und den Fachärzten angekündigte E-Rezept-Projekt brauchen sie wahrscheinlich sehr schnell und sehr dringend die mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz geplanten Klarstellungen, dass EU-Versender und Ärzte keine E-Rezept-Geschäfte miteinander betreiben dürfen.
Und dann wäre da noch ein Grund, warum die Apotheker an einem zügigen Gesetzgebungsverfahren interessiert sein sollten. Denn wenn die Landtagswahlen im Herbst so ausgehen, wie es die Umfragen derzeit suggerieren, könnte es schon im Herbst/Winter dieses Jahres keine Große Koalition mehr geben. Alle noch laufenden Gesetzgebungsverfahren wären dann hinüber und müssten dann unter der nächsten Bundesregierung neu aufgesetzt werden.
3 Kommentare
dieses Jahres keine Große Koalition mehr
von Kleiner Apotheker am 05.06.2019 um 18:06 Uhr
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Mit oder ohne Bundesrat?
von Heiko Barz am 05.06.2019 um 13:36 Uhr
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Apothekenreform
von Roland Mückschel am 05.06.2019 um 9:57 Uhr
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