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Apotheken-Stärkungsgesetz
Sollte die Apothekenreform vom Bundesrat mitbeschlossen werden?
Zweifelt Bayerns Gesundheitsministerium am Vorankommen der Apothekenreform?
DAZ.online hat im Gesundheitsministerium Bayerns nachgefragt: Wird sich die Ministerin dafür einsetzen, dass die Apothekenreform zustimmungspflichtig wird, damit sie ihren Einfluss auf das Vorhaben erhöhen kann? Eine klare Antwort blieb aus. Ein Ministeriumssprecher erklärte jedoch, dass man dem Bundesgesundheitsministerium die inhaltliche Auffassung zu dem Vorhaben bereits mitgeteilt habe, die Frage der Zustimmungspflicht sei dabei aber nicht thematisiert worden. Gleichzeitig erinnerte der Sprecher aber an die Ermächtigungsgrundlage der Apothekenbetriebsordnung. Denn in Paragraf 21 des Apothekengesetzes heißt es:
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Apothekenbetriebsordnung zu erlassen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheken, Zweigapotheken und Krankenhausapotheken zu gewährleisten und um die Qualität der dort herzustellenden und abzugebenden Arzneimittel sicherzustellen."
Ministerium: Abwarten, OB der Entwurf durch das Kabinett kommt
Und so kommt der Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums zu dem Schluss: „Deshalb bleibt zunächst abzuwarten, ob und in welcher Form der Referentenentwurf nach der gerade erfolgten Anhörung und Ressortabstimmung vom Bundeskabinett verabschiedet und als Gesetzentwurf eingebracht wird. Dann erst wäre zu prüfen, ob Änderungen vorgesehen sind, die Auswirkungen auf die Organisation- und Verwaltungsverfahren von Landesbehörden mit sich bringen.“
Ganz nebenbei: Fast könnte man aus diesen Worten schlussfolgern, dass die Landesregierung in Bayern aufgrund des Widerstandes zweier Ministerien und mehrerer Fachverbände gegen das Gesetz ohnehin nicht mehr an das Apotheken-Stärkungsgesetz glaubt.
Zustimmung der Länder könnte Verfahren verlangsamen
Durch eine stärkere Einbindung der Länder könnte sich das Verfahren allerdings noch weiter in die Länge ziehen. Denn die Länder könnten – gerade was die Erhaltung des AMG-Satzes zur Rx-Preisbindung betrifft – widersprechen. Die Bundesregierung würde dann auf europarechtliche Bedenken und das EU-Vertragsverletzungsverfahren hinweisen, es käme zu Verzögerungen. Diese Verzögerungen können sich die Apotheker derzeit aber vielleicht gar nicht erlauben: Denn mit Blick auf das von DocMorris und den Fachärzten angekündigte E-Rezept-Projekt brauchen sie wahrscheinlich sehr schnell und sehr dringend die mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz geplanten Klarstellungen, dass EU-Versender und Ärzte keine E-Rezept-Geschäfte miteinander betreiben dürfen.
Und dann wäre da noch ein Grund, warum die Apotheker an einem zügigen Gesetzgebungsverfahren interessiert sein sollten. Denn wenn die Landtagswahlen im Herbst so ausgehen, wie es die Umfragen derzeit suggerieren, könnte es schon im Herbst/Winter dieses Jahres keine Große Koalition mehr geben. Alle noch laufenden Gesetzgebungsverfahren wären dann hinüber und müssten dann unter der nächsten Bundesregierung neu aufgesetzt werden.
3 Kommentare
dieses Jahres keine Große Koalition mehr
von Kleiner Apotheker am 05.06.2019 um 18:06 Uhr
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Mit oder ohne Bundesrat?
von Heiko Barz am 05.06.2019 um 13:36 Uhr
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Apothekenreform
von Roland Mückschel am 05.06.2019 um 9:57 Uhr
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