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Digitale Versorgung Gesetz (DVG)
Telematikinfrastruktur: ABDA will 9 Monate mehr Umsetzungszeit
ABDA: E-Medikationspläne gesondert vergüten
In ihrer restlichen Stellungnahme zum DVG fordert die ABDA unter anderem die folgenden Punkte:
- Der Referentenentwurf beabsichtigt, für gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen zu schaffen. Hier fordert die ABDA, dass es ein Werbeverbot für solche Gesundheits-Apps geben soll, außerdem müsse der Patient weiterhin Herr seiner Daten bleiben. Außerdem wünscht sich die Standesvertretung eine Klarstellung, dass auch Apotheken solche Apps herstellen und anbieten können. Zudem sollen die digitalen Gesundheitsanwendungen aus Sicht der ABDA von den Kassen erstattet werden. Den Preis dafür sollen die Leistungserbringer und die Kassen aushandeln.
- Was die Einführung des E-Rezeptes etwa bei Betäubungs- oder Hilfsmitteln betrifft, sollen laut ABDA vorerst die ersten Erfahrungen mit dem Arzneimittel-E-Rezept ausgewertet werden.
- Mit der Einführung des E-Medikationsplanes sollen die Apotheker erstmals (vergütet) eingebunden werden in die Medikationspläne. Das BMG rechnet diesbezüglich mit einem mittleren Arbeitsaufwand von 6 bis 7 Minuten und sich daraus ergebenden Personalkosten von 5,33 bis 6,22 Euro. Die ABDA bezeichnet diesen Wert als „überarbeitungsbedürftig“. Denn das BMG plant, die Vergütung für die E-Medikationspläne mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz zu verbinden. Zur Erinnerung: In dem Vorhaben ist erstmals die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen enthalten, für die Apotheker eine Pauschale abrechnen sollen. Laut DVG soll die Aktualisierung des E-Medikationsplans eine dieser Dienstleistungen werden und somit über die Gesamtsumme laufen, die für die Dienstleistungen eingeplant ist. Die ABDA wünscht sich aber, dass die Vergütung für die E-Medikationspläne separat abgerechnet werden kann.
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