Haushaltsentwurf 2020

Aufwandsentschädigung für ABDA-Vorstand soll um 23 Prozent steigen

Berlin - 12.06.2019, 07:00 Uhr

Laut ABDA-Haushaltsentwurf sollen die Aufwandsentschädigungen der ABDA-Spitze (Sebastian Schmitz, 3.v.l.) gehört nicht dazu) um insgesamt 23 Prozent steigen. Aber hat sich die ABDA dafür überhaupt die nötigen Beschlüsse eingeholt? (Foto: DAT 2017, Schelbert)

Laut ABDA-Haushaltsentwurf sollen die Aufwandsentschädigungen der ABDA-Spitze (Sebastian Schmitz, 3.v.l.) gehört nicht dazu) um insgesamt 23 Prozent steigen. Aber hat sich die ABDA dafür überhaupt die nötigen Beschlüsse eingeholt? (Foto: DAT 2017, Schelbert)


Ende Juni soll die ABDA-Mitgliederversammlung den Haushaltsentwurf der ABDA für das Jahr 2020 beschließen. In den aktuellen Entwurf, der bereits vom Gesamtvorstand beschlossen wurde, ist noch eine unerwartete Regelung zur Vergütung des ABDA-Vorstandes eingeflossen. Demzufolge sollen für die Aufwandsentschädigung im kommenden Jahr etwa 108.000 Euro mehr ausgegeben werden – das entspricht einem Plus von 23 Prozent. Wie und an wen das Geld an der ABDA-Spitze verteilt werden soll, ist unklar. Die ABDA will keinen Kommentar abgeben. Klar ist nur: Eigentlich müsste die ABDA vor einer solchen Neuregelung Beschlüsse einholen.

Wie jedes Jahr im Juni will die ABDA-Mitgliederversammlung auch in diesem Monat noch den Haushaltsentwurf der Standesvertretung für das kommende Jahr beschließen. Schon vor einigen Wochen lag ein erster Entwurf vor, nach dem die ABDA ihr Budget um 313.000 Euro erhöhen und dies zum Teil über moderat gesteigerte Mitgliedsbeiträge finanzieren will. Dieser erste Entwurf war bereits zum Beschluss im Gesamtvorstand – das Gremium, in dem die Spitzen der 34 Kammern und Verbände zusammen kommen. Nach Informationen von DAZ.online gab es drei Gegenstimmen – der Entwurf ist also mit deutlicher Mehrheit an die nächste Instanz verwiesen: die ABDA-Mitgliederversammlung, die am 25. Juni erstmals im neuen Apothekerhaus in Berlin tagen soll.

Die etwa 140 Vertreterinnen und Vertreter aus den Kammern und Verbänden werden dann nochmals die Möglichkeit bekommen, den Haushaltsentwurf zu diskutieren. Ein im Vergleich zum ersten Haushaltsentwurf neu hinzu gekommener Punkt dürfte dabei für Gesprächsstoff sorgen: Laut aktuellem Entwurf will die ABDA etwa 108.000 Euro mehr für die Aufwandsentschädigung des Vorstandes ausgeben. Konkret sollen die Vergütungen des Vorstandes insgesamt von rund 462.000 Euro in diesem Jahr auf rund 570.000 Euro im kommenden Jahr steigen. Das entspricht einer Steigerung von rund 23 Prozent. Finanziert werden soll die Steigerung aus der Vermögensverwaltung, die Mehrausgaben führen also nicht zu einer Beitragssteigerung.

Wie erklärt die ABDA diese Anpassung? Ein sehr kleiner Teil der Erhöhung ergibt sich wohl aus einer regulären Anpassung. Denn: Einige Vorstandsgehälter passen sich automatisch an, wenn auch die Tariflöhne der Apothekenangestellten steigen. So kommt eine marginale Steigerung von rund 8.000 Euro zusammen. Wie werden aber die zusätzlichen 100.000 Euro erklärt? In der Entwurfserklärung ist dazu folgender Satz enthalten: „Für die beabsichtigte Anpassung der Regelung der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder ist ein zusätzlicher Betrag von 100.000 Euro berücksichtigt, der über weitere Einnahmen aus der Vermögensverwaltung finanziert werden soll.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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15 Kommentare

ABDA Vergütung

von Alexander Zeitler am 23.06.2019 um 19:38 Uhr

Mehr für immer noch NIX????
Rücktrit wäre ein Idee

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VETO!

von Barbi am 14.06.2019 um 0:31 Uhr

Was tuen die dafür?
Ich muss als Angestellte Notdienste umsonst leisten und seit über 20 Jahren ohne Pause 11 Std. pro Tag in extrem unterbesetzte. Apotheken da für mehr Personal Geld fehlt für gerade mal ein Jahresgehalt von knapp 50 Tsd. Euro mehr als 40 Wochenstunden () vor-/ nacharbeitennund Notdienst zählen nicht als Arbeit) arbeiten und die, die mit der Politik gemütlich kuscheln haben schöne neue Büros statt Kälte Apotheken und wollen über 100 Tsd. Euro für nichts tun?!
Nein! Wann werden wird endlich damit aufhören ubd fie ABDA entgülig auflösen?!
Das neue Büro verkaufen ubd den Herrschaften mit Approbation eine einfache Stelle in Offizinal anbieten damit sie lernen was da unten läuft!

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AW: VETO

von Thomas Kerlag am 14.06.2019 um 6:47 Uhr

Wenn man sich ausbeuten lässt ist man oft ein bisschen mitschuld

23% für WAS?

von Heiko Barz am 13.06.2019 um 11:15 Uhr

Ignorante Feudalisten!!
Solch ein Gehabe kennt man geschichtlich aus dem vorletzten Jahrtausend.
Jetzt bezahlen wir unsere Beerdigungskosten schon im Voraus.

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Spätrömische

von gabriela aures am 12.06.2019 um 22:26 Uhr

Dekadenz und Selbstherrlichkeit.
Mehr fällt mir dazu tatsächlich nicht mehr ein.

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Vermögensverwaltung

von Erik Modrack am 12.06.2019 um 12:19 Uhr

Es wird immer so getan, als ob das Geld eh da wäre, bzw. es nicht kostet, wenn es aus der Vermögensverwaltung stammt. Aber auch dieses Geld stammt von den Apotheken, es wird nur nicht durch Zwangsabgaben, sondern durch z.B. Zwangsliteratur erwirtschaftet.
Das mindeste wäre ja mal, dass wir zumindest erfahren wofür unser Geld es eingesetzt wird. Das macht es auch viel einfacher sachlich darüber zu diskutieren, ob es Sinn macht.

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wann

von Karl Friedrich Müller am 12.06.2019 um 12:08 Uhr

steigt unsere Vergütung entsprechend um 23%?
Wir haben immer weniger und die Herren und Damen wollen für Schweigen, Misserfolge und eigennutz mehr Geld.
Ich till gleich.

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ABDA Haushalt

von Ute Höner am 12.06.2019 um 11:17 Uhr

Wie finanziert sich die ABDA eigentlich, wenn die Zahl der Apotheken sich halbiert? Muss der verbliebene Rest dann doppelte Beiträge zahlen?

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Stimmt auch die Leistung?

von Ulrich Ströh am 12.06.2019 um 11:13 Uhr

Die 140 Vertreter der ABDA - Mitgliederversammlung werden wie jedes Jahr am 25 . Juni zustimmen!

Kann man machen.....

Aber folgt hier unser Geld der abgelieferten Leistung?

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Gehaltserhöhung

von Stefan Meinhardt am 12.06.2019 um 11:02 Uhr

Es bleibt der Verdacht, daß das Präsidium seinen glorreichen Verhandlungserfolg aus dem Apothekenstärkungsgesetz schon mal eingepreist hat. Das war doch immer so. Wenn wir vor Ort etwas mehr bekommen haben, haben sich in aller Regel unsere Vertreter auch eine Erhöhung gebilligt. Es ist doch wieder nur den neuen Medien zu verdanken, daß wir mal vorher etwas darüber erfahren..... I

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Apotheker werden immer mehr zur Arbeitsdrohne

von Manuel Grassnick am 12.06.2019 um 10:38 Uhr

Eine Aufwandsentschädigung für uns Apotheker vor Ort wäre eine faire Geste, denn wir reißen uns den Allerwertesten auf, um die zunehmend genervte Kundschaft mit den wenig übriggeblieben lieferbaren Arzneimitteln zu versorgen und um uns an die zunehmend hanebüchenen Reglementierungen dieser Damen und Herren zu halten, was schier unmöglich ist, um logisch und effektiv zu arbeiten.
Es ist erbärmlich mit einem akademischen Abschluss immer mehr zur Arbeitsdrohne zu werden und dabei zuzuschauen, wie sich die Vorstände gegenseitig die Gelder zuschieben.

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Aufwandsentschädigung

von Roland Mückschel am 12.06.2019 um 9:47 Uhr

Ganz hübsches Sümmchen.
Könntet Ihr mich nicht ein bisschen
beteiligen? Bitte, ich warte schon so
lange auf eine Erhöhung.

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Moral der ABDA

von Christian Springob am 12.06.2019 um 9:35 Uhr

Dezentes, wenn nicht gar devotes Verhalten gegenüber Spahn, Dekadenz im eigenen Haus: wie ist die Bundesvereinigung der deutschen Apothekerverbände eigentlich moralisch aufgestellt?
Die Frage darf jedoch auch gestellt werden, warum unsere Landesverbände das alles mitmachen! Die ABDA muss endlich mal die Bevölkerung aufklären, was derzeit alles schief läuft.
Irgendeine Leiche muss da im ABDA-Haus im Keller liegen, wie sonst ist das Verhalten zu erklären? Und jetzt soll es auch noch eine Zulage geben! Unerhört! Null Leistung zum maximalen Preis!

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Steigerung

von Conny am 12.06.2019 um 8:40 Uhr

Man könnte nur noch Kotzen !

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Maximierung der Unfähigkeiten mit weiteren Zukunftschancen?

von Christian Timme am 12.06.2019 um 8:00 Uhr

Ämterhäufung, Kontrollverlust, Geheimabsprachen ... das sind doch nur die „armen Apotheker“ die mal wieder eine weitere „Variante“ der Eigen-Transparenz „checken“ ... bevor die Kammern es gemeinsam „beschließen“ ....

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