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Gastkommentar
Gewitterluft bei der Gleichpreisigkeit
Perspektivpapier: Einheitliche Gebührenordnung
Sehr würdig wurde es als Ergebnis eines „aufwändigen, basisdemokratischen Verfahrens“ mit „Online-Befragungen, Länder-Arbeitsgruppen, einem bundesweiten Konvent“ der Apothekerschaft präsentiert. Ein geradezu revolutionärer und durch die Beteiligung von 4000 Apotheken neuartiger Akt beruflicher Selbst(mit-)bestimmung.
Apotheke 2030 - Perspektiven zur pharmazeutischen Versorgung in Deutschland, so der Titel. Für jedermann nachlesbar im Internet. Und nachgelesen haben wir in der Tat. Nicht etwa, weil wir meinten uns damit aus dem eigenen Unwohlsein und dem derzeitigen politisch-pharmazeutischen Starkregen befreien zu können, sondern um mal zu schauen, ob denn da nicht doch was für uns gutes, brauchbares und argumentativ politisch zu verwendendes Material zu finden ist.
Sie ahnen es schon wieder? Richtig: Wir sind in der Tat fündig geworden. Wie immer kommt auch hier, im Perspektivpapier der ABDA, das Beste zum Schluss. Es steht unter den Stichwörtern „Qualität und Wirtschaftlichkeit“ ganz am Ende des Papiers.
29.) Die öffentliche Apotheke ist ein vom Apotheker als persönlich haftendem Inhaber geführtes Unternehmen. Auch in der unternehmerischen Freiheit bleibt er stets dem heilberuflichen Versorgungsauftrag und dem Gemeinwohl verpflichtet. Zugleich ist er für die Sicherheit der Arbeitsplätze in der Apotheke verantwortlich.
Um diesen Anspruch zu erfüllen, bedarf es angemessener inner- und außerbetrieblicher Rahmenbedingungen. Dazu gehören ein qualifizierter, leistungsgerecht entlohnter Mitarbeiterstab und eine adäquate technische Ausstattung. Grundlage dafür ist eine leistungsgerechte, dynamisierte und faire Honorierung über eine einheitliche, staatliche Vergütungsordnung. Die öffentlichen Apotheken übernehmen die Verantwortung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung und tragen damit wesentlich zur Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens bei.
30.) Mit ihren Leistungen erhalten bzw. verbessern die öffentlichen Apotheken die Gesundheit der Patienten. Sie tragen damit zu einer deutlichen Entlastung der Sozialsysteme bei und leisten so einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen.
Und natürlich haben Sie es jetzt auch gesehen: Es ist richtig, dass zum heilberuflichen Versorgungsauftrag, der noch dazu dem Gemeinwohl verpflichtet ist, ein qualifizierter, leistungsgerecht entlohnter Mitarbeiterstab und eine adäquate technische Ausstattung gehören. Und auch richtig ist, dass die Grundlage dafür eine leistungsgerechte, dynamisierte und faire Honorierung über eine einheitliche, staatliche Vergütungsordnung bildet. Was denn sonst? Erst – und nur wenn überhaupt – die Pflicht auskömmlich und zukunftssichernd honoriert wird und wir unserem vom Gesetzgeber übertragenen Auftrag der ordnungsgemäßen Versorgung nachkommen können, erst dann sind weiterführende Maßnahmen denkbar.
Also: Unsere Berufsvertretung hat das an dieser Stelle alles richtig beschrieben und jetzt wissen wir beide zumindest, warum uns so unwohl ist.
Deshalb unsere Bitte an die ABDA: Handelt nach euren eigenen Vorgaben im Perspektivpapier und fühlt euch weiterhin diesen Zielen, die ihr gemeinsam mit der Apothekerschaft erarbeitet habt, verpflichtet: Kehrt zurück zum Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung und fordert das Rx-Versandverbot!
3 Kommentare
ABDA. Abgehoben, abgestürzt und immer noch im Amt ...
von Christian Timme am 15.06.2019 um 8:01 Uhr
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Einheitliche Preise
von Dr.Diefenbach am 14.06.2019 um 18:07 Uhr
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Anmerkung
von Hubert Kaps am 14.06.2019 um 15:07 Uhr
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