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E-Medikationspläne
AOK: Lieber regionale Verträge als finanzielle Apotheken-Förderung
Am gestrigen Montag kamen im Bundesgesundheitsministerium Vertreter mehrerer Verbände zusammen, um über das geplante „Digitale Versorgung-Gesetz“ zu sprechen. Demnach sollen Apotheker für ihre Beteiligung am E-Medikationsplan erstmals Geld erhalten. Die AOKen sehen das aber gar nicht gern: In ihrer Stellungnahme stellen sie mit Verweis auf das Honorargutachten aus dem Bundeswirtschaftsministerium klar, dass sie eine zusätzliche Vergütung für die Apotheken ablehnen und vielmehr regionale Verträge mit den Pharmazeuten abschließen wollen.
Mit dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die digitale Transformation des Gesundheitswesens beschleunigen. Der Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Regelungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), zur Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps) und zur Bewerbung von Videosprechstunden. Erstmals wird auch eine Frist zur TI-Anbindung für Apotheken genannt: Bis zum 31. März 2020 müssen Apotheken an die Datenautobahn angeschlossen sein, um den elektronischen Medikationsplan künftig bearbeiten zu können. Die ABDA hatte in ihrer Stellungnahme bereits mehr Zeit für die Anbindung an die TI eingefordert.
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Dabei enthält der Entwurf eine erfreuliche Klarstellung für Pharmazeuten: Anders als bei der Papierversion sollen die Apotheker für ihre Leistungen zum elektronischen Medikationsplan künftig honoriert werden. So enthält der Entwurfstext einen Verweis zur Arzneimittelpreisverordnung: „Für die mit diesem Gesetz eingeführte pharmazeutische Dienstleistung von Apotheken des Abgleichs und der Synchronisation der Medikationsdaten des Medikationsplans mit der elektronischen Patientenakte wird die Vergütung um … Cent auf … Cent angehoben.“ Eine genaue Vergütungshöhe könnte mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz vereinbart werden.
Der AOK-Bundesverband, der die elf AOKen in Berlin politisch vertritt, lehnt diesen „zusätzlichen Honorartopf“ für Apotheker in seiner Stellungnahme ab. Denn: „Dabei wird erneut das Gutachten des BMWi vollständig ignoriert, welches explizit keine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung mit Apotheken feststellen konnte. Vielmehr wurde eine massive Überfinanzierung der Apothekerleistungen von insgesamt etwa 1,1 Mrd. Euro festgestellt.“ Der Kassenverband vermisst bei den geplanten Regelungen zum E-Medikationsplan eine Angabe zur konkreten Mehrarbeit für die Apotheker. Es sei nicht klar, „in welchem nachvollziehbaren und überprüfbaren Umfang die Medikationsdaten des Medikationsplanes abgeglichen bzw. synchronisiert werden und nach welchen Vorgaben diese honoriert werden sollen“.
7 Kommentare
macht euren Scheiss doch alleine
von Karl Friedrich Müller am 18.06.2019 um 16:16 Uhr
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@Roland Mückschel
von Dietmar Roth, Rottenburg am 18.06.2019 um 12:24 Uhr
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Kein Verständnis
von Peter am 18.06.2019 um 9:31 Uhr
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AW: Kein Verständnis
von Anita Peter am 18.06.2019 um 10:05 Uhr
deprimierend
von Karl Friedrich Müller am 18.06.2019 um 9:12 Uhr
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AOK regional
von Dietmar Roth, Rottenburg am 18.06.2019 um 8:44 Uhr
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AW: AOK regional
von Roland Mückschel am 18.06.2019 um 9:16 Uhr
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