Aufwandsentschädigungen für den Vorstand

ABDA-Haushaltsausschuss rügt Friedemann Schmidt

Berlin - 19.06.2019, 07:00 Uhr

Keine leichten Zeiten: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt muss sich aus seinem eigenen Haushaltsausschuss vorwerfen lassen, „eigenmächtig“ die Vorstandsvergütung des ABDA-Vorstandes ändern zu wollen. (Foto: Schelbert)

Keine leichten Zeiten: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt muss sich aus seinem eigenen Haushaltsausschuss vorwerfen lassen, „eigenmächtig“ die Vorstandsvergütung des ABDA-Vorstandes ändern zu wollen. (Foto: Schelbert)


Die Debatte um die geplanten Anpassungen der Aufwandsentschädigungen für ABDA-Vorstände eskaliert. Kurz vor der Abstimmung über den Haushalt für das kommende Jahr hatte die ABDA eine Regelung in den Haushaltsentwurf eingebracht, nach der einige Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes mehr Geld erhalten sollen. Bislang hat sich allerdings kein Gremium mit dem Fall beschäftigt. Nun hat der Haushaltsausschuss der ABDA einen Brief an ABDA-Präsident Friedemann Schmidt geschrieben. Die vier Ausschussmitglieder erklären den Haushaltsentwurf darin für ungültig.

Kurz vor der ABDA-Mitgliederversammlung in der kommenden Woche brodelt es mal wieder im Apothekerlager. Grund dafür ist einmal mehr der ABDA-Haushaltsentwurf für das kommende Jahr, der auf der ABDA-MV beschlossen werden soll. Doch ein Beschluss ist längst nicht sicher. Der Grund: Innerhalb der Standesvertretung gibt es eine Diskussion über die Vergütung der ABDA-Spitze. DAZ.online hatte exklusiv darüber berichtet. Denn erst kürzlich hat die ABDA in ihren Entwurf einen neuen Ausgabenposten eingebracht, der mehr Geld für die Aufwandsentschädigungen des geschäftsführenden Vorstandes vorsieht.

Was steckt dahinter? Konkret plant die ABDA, die Gesamtausgaben für die Aufwandsentschädigungen von rund 462.000 (2019) auf rund 570.000 Euro (2020) zu erhöhen. Das entspricht einer Steigerung von etwa 23 Prozent. Ein kleiner Teil davon (8.000 Euro) geht auf eine regelmäßige Vergütungserhöhung zurück, weil die Entschädigungen für das 13-köpfige ABDA-Gremium zumindest in Teilen an die Tariflöhne der Apotheker gebunden sind. Für die restlichen etwa 100.000 Euro gab es allerdings zunächst keine Erklärung: Im Entwurf selbst war nur von einer „Neuregelung“ der Aufwandsentschädigungen die Rede. Und auch auf Nachfrage von DAZ.online lieferte die ABDA keine Erklärung dazu.

Vier Ausschussmitglieder rügen Schmidt

DAZ.online hatte aus ABDA-Kreisen dann allerdings erfahren, dass mit der Regelung ausdrücklich nicht die oberste ABDA-Spitze gemeint ist: Schmidt, sein Vize Mathias Arnold, BAK-Präsident Andreas Kiefer sowie DAV-Chef Fritz Becker sollen nicht mehr Geld erhalten. Vielmehr geht es darum, den restlichen Mittgliedern des Gremiums mehr Geld zukommen zu lassen, weil auch sie oft in der Apotheke fehlen und in dieser Zeit Vertretungen in der Apotheke suchen und bezahlen müssen. Allerdings: Jede Änderung an der Regelung zu den Aufwandsentschädigungen MUSS zunächst durch den Haushaltsausschuss und dann separat von der ABDA-Mitgliederversammlung besprochen werden. Beides ist nicht passiert.

Genau das hat jetzt die vier Mitglieder des Haushaltsausschusses dazu gebracht, einen Brief an ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zu schreiben. Zum Haushaltsausschuss gehören der Vorsitzende Kai-Peter Siemsen (Kammer Hamburg), Olaf Behrendt (Verband Brandenburg), Andreas Hott (Verband Rheinland-Pfalz) sowie Manfred Saar (Kammer Saarland). Die Worte könnten deutlicher nicht sein: „Wir sehen uns angehalten, Ihnen Herr Präsident, als auch unserem Wahlgremium, der ABDA Mitgliederversammlung, unsere Haltung und Sichtweise zu diesem Haushaltsentwurf mitzuteilen und das gezeigte Vorgehen zu rügen.“

Haushaltsausschuss: Beschluss wäre nicht satzungsgemäß

Die Rede ist von einer „eigenmächtigen“ Erhöhung des Etats für die Aufwandsentschädigungen, die nicht mit der ABDA-Satzung vereinbar sei. Die vier Haushalts-Wächter sehen aber auch Verstöße gegen die Regelungen der Haushalts- und Kassenordnung der ABDA sowie gegen Beschlüsse zur Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung, die schon 2014 getroffen wurden. Ihre konkreten Vorwürfe:

  • In der ABDA-Satzung heißt es: „Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Regelung für Kostenerstattung bzw. Zahlung von Aufwandsentschädigung geregelt, die die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Haushaltsausschusses beschließt.“ Die ABDA will nun genau dieses Extra-Papier zur Aufwandsentschädigung ändern – bislang aber ohne Gremienbeschlüsse. Der Haushaltsausschuss dazu: „Der vorliegende Entwurf des Haushalts 2020 wurde weder in einer der Sitzungen des Haushaltsausschusses (HHA) besprochen bzw. vorgetragen, noch ist der HHA im Vorwege über die üblichen Kommunikationskanäle über diesen Wunsch unterrichtet worden.“
  • In der Haushalts- und Kassenordnung der ABDA heißt es zudem: „Die Aufstellung des Haushaltsplanes erfolgt im Benehmen mit dem Haushaltsausschuss.“ Auch das ist laut HHA nicht passiert.

Und so kommen die vier Apotheker zu dem Schluss: „Keine der vorgenannten Regelungen wurde beachtet. Damit ist dieser Haushaltsentwurf mit seinen enthaltenen Änderungen zur Entschädigung des Ehrenamtes weder satzungsgemäß, noch ordnungsgemäß zustande gekommen und darf am 25.06.2019 auch nicht der ABDA MV zum Beschluss vorgelegt werden. (…) Für eine, wie in der ABDA Gesamtvorstandssitzung am 22.05.2019 kommunizierte, freie Gestaltung  der Verwendung der Gelder, findet sich hiernach kein Raum.“ Sollte der ABDA-Haushaltsentwurf trotzdem beschlossen werden, dann müssten weiterhin die alten Vergütungsregeln von 2014 gelten, so der Haushaltsausschuss.

Die Ausschussmitglieder schließen ihren Brief mit den Worten: „Aus gutem Grund haben die Mütter und Väter unserer ABDA Satzung die o.g. Regelungen festgeschrieben. Der Haushaltsausschuss reagiert daher mit absoluten Unverständnis und Ablehnung dieses Vorgehens, das darüber hinaus auch noch einen Mangel an Respekt gegenüber den satzungsgemäßen Gremien und Regelungen zum Ausdruck bringt.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

F. Schmidt

von Alexander Zeitler am 26.06.2019 um 3:28 Uhr

wie oft denn noch?
RÜCKTRITT

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Friedmanns Meinung; ein Kaleidoskop verwirrender Anasichten.

von Heiko Barz am 20.06.2019 um 11:59 Uhr

Glauben denn die vier Herren als Haushaltswächter, dass der „Kollege F.Schmidt“ sich durch dieses Statement beeindrucken läßt? Der ist mittlerweile soweit abgehoben - mit seiner feudalistischen Grundstruktur - dass mir nur sofort der Vergleich mit Sau und der Eiche einfällt. „Was kümmert es die Eiche, welche Sau sich an ihr kratzt!“
Schämt sich diese Mann eigentlich gar nicht für das, was er seinem Berufsstand und seinen Kollegen nun schon seit Jahren antut ?
Nein !! Die Antwort ist leider richtig.

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AW: Friedmanns Meinung; ein Kaleidoskop

von Heiko Barz am 20.06.2019 um 12:03 Uhr

Korrektur : in der Überschrift
Nicht Anasichten sonder Ansichten!

Erhöhung

von Conny am 19.06.2019 um 11:00 Uhr

Mit was sich diese Seppen beschäftigen. Es ist einfach unglaublich . Rücktritt!

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