Schweizer Ständerat unterstützt Apotheker

Impfen und Complianceförderung sollen Versicherungsleistung werden

Remagen - 21.06.2019, 10:15 Uhr

In der Schweiz sollen Apotheken künftig auch Geld von der obligatorischen Krankenversicherung 
für Leistungen bekommen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Abgabe eines
Arzneimittels stehen. (Foto: imago images / imagebroker)

In der Schweiz sollen Apotheken künftig auch Geld von der obligatorischen Krankenversicherung  für Leistungen bekommen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Abgabe eines Arzneimittels stehen. (Foto: imago images / imagebroker)


Welche Leistungen kommen in Frage?

Als Beispiele führt Ettlin in der Motion compliancefördernde Maßnahmen, die pharmazeutische Betreuung von Patienten in Heimen, Medication Reconciliation bei Krankenhausentlassungen sowie Drug Utilization Reviews im Rahmen interprofessioneller Zusammenarbeitsmodelle an. Auch durch die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) erwartet der Ständerat kostendämpfende Beratung von Apothekern hinsichtlich der gesamten Medikation eines Patienten, und zwar unabhängig davon, welche davon er selbst abgegeben hat. 

Außerdem sollen Apotheker, die sich an OKP-mitfinanzierten kantonalen oder nationalen Präventionsprogrammen wie zum Beispiel dem aktuellen Programm zur Darmkrebsprävention, beteiligen, diese Leistung ebenfalls durch die OKP vergütet bekommen. Wegen des zu eng formulierten Artikels im KVG ist das bislang nicht möglich.

Mengenausweitung bei Impfungen erwünscht

Mit seiner Motion will Ettlin die Rolle der Apotheker stärken, ohne damit jedoch neue mengenbezogene Fehlanreize zu generieren. In einem Bereich beabsichtigt er solche mengenbezogenen Anreize allerdings ausdrücklich: Auch Impfungen, die OKP-pflichtig sind und bei denen die Behörden höhere Impfraten in der Bevölkerung erreichen wollen, sollten in Zukunft ohne ärztliche Verschreibung abgegolten werden können, und zwar sowohl der Impfstoff selbst als auch die in der Apotheke erbrachte Leistung, fordert der Ständerat. Hier könnten die Apotheken eine hervorragende Rolle spielen: Sie seien nah bei den Kunden, auch bei den Gesunden, die nicht zum Arzt gehen, aber für Impfungen vielleicht in der Apotheke. Gerade hier sei eine Mengenausweitung deswegen sogar erwünscht wird. 

Innovative Dienstleistungen mit nachgewiesener Kostendämpfung

Nach der Zustimmung im Ständerat im Dezember 2018 wurde die Motion am letzten Mittwoch dann auch im Nationalrat angenommen, womit der Weg für die Umsetzung durch den Bundesrat frei ist. Die Annahme der Motion „Kostendämpfende Apothekerleistungen ermöglichen“ öffne den Weg für Beratungsleistungen unabhängig von der Arzneimittelabgabe wie bei der Betreuung chronisch kranker Menschen oder der pharmazeutischen Betreuung von Heimen unabhängig von der Belieferung, betont der Apothekerverband pharmaSuisse in einer Medienmitteilung anlässlich der Annahme der Motion. Auch die nachhaltige Integration der Apotheken in kantonale Darmkrebs-Screening- oder Impfprogramme könne dadurch ermöglicht werden. pharmaSuisse begrüßt diese Stoßrichtung daher ausdrücklich, denn sie ebne den Weg für innovative Dienstleistungen mit nachgewiesener Kostendämpfung.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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