Nach PHARM-CHF

Kardiologen für Apothekenhonorar für pharmazeutische Betreuung

Stuttgart - 24.06.2019, 09:00 Uhr

Zur pharmazeutischen Betreuung in der PHARM-CHF-Studie gehörte auch eine Medikationsanalyse. Nach dem Erfolg der Studie sprechen sich auch die Kardiologen für eine apothekerliche Vergütung solcher Dienstleistungen aus. ( r / Foto: ABDA)

Zur pharmazeutischen Betreuung in der PHARM-CHF-Studie gehörte auch eine Medikationsanalyse. Nach dem Erfolg der Studie sprechen sich auch die Kardiologen für eine apothekerliche Vergütung solcher Dienstleistungen aus. ( r / Foto: ABDA)


Rechtsgrundlage für honorierte Dienstleistungen ist in Arbeit

Bei den (zwei)wöchentlichen Besuchen in der Apotheke wurden außerdem der Blutdruck und der Puls der Patienten gemessen und jegliche Probleme mit der Medikation besprochen. Sobald Unregelmäßigkeiten, starke oder unerwartete Nebenwirkungen oder andere gesundheitliche Probleme auftraten, tauschten sich Ärzte und Apotheker umgehend darüber aus, bzw. die Patienten wurden angehalten, ihren Arzt zu konsultieren.

Während eine gute Therapietreue in der Gruppe der normal behandelten Patienten im Verlauf der zwei Jahre andauernden Beobachtungszeit von 42 Prozent auf 68 Prozent anstieg, war bei den Patienten, die in den Apotheken begleitet wurden, eine Verbesserung von 43 Prozent auf sehr gute 86 Prozent zu beobachten. Zugleich nahm in dieser Gruppe über die gesamte Zeit hinweg die Lebensqualität der Patienten deutlich zu. In der Kontrollgruppe hingegen verschlechterte sie sich im zweiten Jahr messbar. 

Mehr zum Thema

Apotheken-Stärkungsgesetz soll Vergütung regeln

Die Rechtsgrundlage für eine Vergütung dieser Leistungen soll mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz geschaffen werden. Es soll wohl im Juni ins Kabinett eingebracht werden. Damit wird für Versicherte ein Anspruch auf zusätzliche  pharmazeutische von Apotheken erbrachte Dienstleistungen geschaffen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 ApBetrO hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern, im SGB V verankert werden. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die Spitzenorganisationen der Apotheker sowie der privaten und gesetzlichen der Krankenversicherung Regelungen zur Vergütung vereinbaren müssen.  



jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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