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Sächsische Landesapothekerkammer
Schmidt bleibt Kammerpräsident, Vorstandsvergütungen werden erhöht
Am Wochenende fand die konstituierende Sitzung der neu gewählten Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer statt. Das Führungsduo Friedemann Schmidt und Göran Donner wurde erneut wiedergewählt. Besondere Rückenstärkung erfuhr Friedemann Schmidt. Er erhielt mit 36 von 36 Stimmen und damit mit 100 Prozent sein nach eigenen Worten bestes Ergebnis. Und: Die Kammerversammlung hat für Sachsen höhere Vorstandsvergütungen beschlossen.
Vor der Wahl hatte Thomas Dittrich, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Sachsen, in einem sehr emotionalen Plädoyer für die Wiederwahl von Friedemann Schmidt als Kammerpräsident der Sächsischen Landesapothekerkammer geworben: Friedemann Schmidt sei gut vernetzt und ein angesehener Gesprächspartner, dem zugehört werde. Darüber hinaus lobte er seine analytischen und strategischen Fähigkeiten: Friedemann Schmidt sei in der Lage, Entscheidungen von langfristiger Tragweite zu treffen ohne in seinem Wunschdenken verfangen zu bleiben. Öffentliche Rücktrittsforderungen machten ihn nicht nur traurig. Er empfinde sie auch als stillos. Friedemann Schmidt setze sich vehement für eine langfristige Zukunft der inhabergeführten Apotheker ein. Er kenne niemanden, der in der Lage ist, das besser zu machen.
Friedemann Schmidt selbst erklärte, dass er gerade vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden politischen Veränderungen im Freistaat Sachsen die gute Arbeit der Sächsischen Landesapothekerkammer fortsetzen und sich den daraus erwachsenden Herausforderungen mit seiner berufspolitischen Erfahrung stellen möchte. Dies kann er nun zusammen mit seinem Wunschpartner für das Vizepräsidentenamt, Göran Donner, in Angriff nehmen. Unterstützt wird das Duo von einem neunköpfigen Vorstandsteam bestehend aus Torsten Spenke, Dr. Maike Fedders, Dr. Holger Herold, Daniel Mädler, Dr. Matthias Wegener, Heike Senf, Claudia Sehmisch, Birgit Schleicher und Maret Hoffmann.
„Wir sind stark genug!“
In seiner Rede zur politischen Situation versuchte Schmidt, die Lage nicht zu beschönigen. Jetzt zu sagen, es ist noch immer gut gegangen, würde der Dramatik des Umbruchs nicht gerecht, so Schmidt. Aber er zeigte sich auch optimistisch und forderte auf, die Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und sich auf eigene Stärken zu besinnen. „Wir sind der Politik nicht ausgeliefert, wir sind stark genug, gute Lösungen zu finden!“, so sein Credo. Für Sachsen müsse allerdings die Frage geklärt werden, ob es einheitliche Lösungen für Stadt und Land gibt.
Problem Nachwuchsmangel
Eine ganz zentrale Frage, die sich wie ein roter Faden durch die konstituierende Sitzung der Kammer zog, war die, wie ausreichend Nachwuchs, insbesondere für die Apotheken auf dem Land gewonnen werden kann. Für Schmidt ist der Nachwuchsmangel das am stärksten belastende Thema, und er wundert sich, dass das nicht viel deutlicher thematisiert werde.
Schmidts letzte Amtszeit
Auch für die sächsische Landesapothekerkammer ist der Generationenwechsel eine wichtige Herausforderung. Diesen möchte Schmidt geordnet herbeiführen, denn er kündigte an, dass dies nun seine letzte Amtszeit sein werde. Vor diesem Hintergrund war auch der Tagesordnungspunkt „Änderung der Entschädigungsordnung“ zu sehen. Der Änderungsantrag, die zu entschädigende Zeit eines Vorstandsmitglieds auf zehn Stunden pro Tag mit einem Stundensatz von 40 Euro zu erhöhen und die des Vorstands von vier auf acht Stunden pro Monat, wurde mit einer Stimme Enthaltung angenommen.
Schmidt betonte, dass damit keine Quelle für Einkünfte des Vorstands erschlossen werde. So könnten lediglich finanzielle Verluste begrenzt werden, die aus der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen. Denn es müssten langfristig Vertretungen organisiert und entsprechend honoriert werden. Ihm ist es ein großes Anliegen, dass die ehrenamtliche Tätigkeit so ausgestaltet wird, dass jeder und damit auch die jüngeren, noch nicht so gut situierten Kollegen in der Lage sind, mitzuwirken. Insgesamt wurden die zusätzlichen Kosten auf rund 33.000 Euro beziffert, eine Summe die durch den Haushalt gedeckt sei und keine Erhöhung der Kammerbeiträge erforderlich machen soll. Schmidt erklärte, dass er Sachsen mit dieser Entscheidung als „Vorreiter“ sehe.
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Aufwandsentschädigungen für den Vorstand
ABDA-Haushaltsausschuss rügt Friedemann Schmidt
Auch auf ABDA-Ebene möchte Schmidt die Aufwandsentschädigungen für einige Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands erhöhen, zu denen er nach Informationen von DAZ.online allerdings nicht zählt. Insgesamt sollen die Ausgaben für die Vorstandsvergütung bei der ABDA im kommenden Jahr von 462.000 auf 570.000 Euro steigen, ebenfalls mit dem Ziel, die Tätigkeit attraktiver zu machen. Allerdings: Es gibt noch keinen genauen Verteilungsmechanismus für diese Gelder. Welcher der ABDA-Vorstände wie profitieren soll, ist also noch unklar.
Und: Schmidt hatte sein Anliegen weder dem Haushaltsausschuss noch der ABDA-Mitgliederversammlung vorgelegt. Vielmehr hatte die ABDA die 100.000 Euro für die neuen Aufwandsentschädigungen einfach in den Haushaltsentwurf eingepflegt. Um eine dafür nötige Satzungsänderung herbeizuführen, hätte Schmidt zuvor aber mehrere Gremien befragen müssen. Sein Vorgehen auf Bundesebene hat ihm inzwischen eine Rüge des Haushaltsausschusses der ABDA eingebracht.
2 Kommentare
Conny
von Conny am 24.06.2019 um 23:44 Uhr
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Kammerwahl
von Roland Mückschel am 24.06.2019 um 17:07 Uhr
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