- DAZ.online
- News
- Politik
- Schmidt bleibt Kammerprä...
Sächsische Landesapothekerkammer
Schmidt bleibt Kammerpräsident, Vorstandsvergütungen werden erhöht
Schmidts letzte Amtszeit
Auch für die sächsische Landesapothekerkammer ist der Generationenwechsel eine wichtige Herausforderung. Diesen möchte Schmidt geordnet herbeiführen, denn er kündigte an, dass dies nun seine letzte Amtszeit sein werde. Vor diesem Hintergrund war auch der Tagesordnungspunkt „Änderung der Entschädigungsordnung“ zu sehen. Der Änderungsantrag, die zu entschädigende Zeit eines Vorstandsmitglieds auf zehn Stunden pro Tag mit einem Stundensatz von 40 Euro zu erhöhen und die des Vorstands von vier auf acht Stunden pro Monat, wurde mit einer Stimme Enthaltung angenommen.
Schmidt betonte, dass damit keine Quelle für Einkünfte des Vorstands erschlossen werde. So könnten lediglich finanzielle Verluste begrenzt werden, die aus der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen. Denn es müssten langfristig Vertretungen organisiert und entsprechend honoriert werden. Ihm ist es ein großes Anliegen, dass die ehrenamtliche Tätigkeit so ausgestaltet wird, dass jeder und damit auch die jüngeren, noch nicht so gut situierten Kollegen in der Lage sind, mitzuwirken. Insgesamt wurden die zusätzlichen Kosten auf rund 33.000 Euro beziffert, eine Summe die durch den Haushalt gedeckt sei und keine Erhöhung der Kammerbeiträge erforderlich machen soll. Schmidt erklärte, dass er Sachsen mit dieser Entscheidung als „Vorreiter“ sehe.
Mehr zum Thema
Aufwandsentschädigungen für den Vorstand
ABDA-Haushaltsausschuss rügt Friedemann Schmidt
Auch auf ABDA-Ebene möchte Schmidt die Aufwandsentschädigungen für einige Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands erhöhen, zu denen er nach Informationen von DAZ.online allerdings nicht zählt. Insgesamt sollen die Ausgaben für die Vorstandsvergütung bei der ABDA im kommenden Jahr von 462.000 auf 570.000 Euro steigen, ebenfalls mit dem Ziel, die Tätigkeit attraktiver zu machen. Allerdings: Es gibt noch keinen genauen Verteilungsmechanismus für diese Gelder. Welcher der ABDA-Vorstände wie profitieren soll, ist also noch unklar.
Und: Schmidt hatte sein Anliegen weder dem Haushaltsausschuss noch der ABDA-Mitgliederversammlung vorgelegt. Vielmehr hatte die ABDA die 100.000 Euro für die neuen Aufwandsentschädigungen einfach in den Haushaltsentwurf eingepflegt. Um eine dafür nötige Satzungsänderung herbeizuführen, hätte Schmidt zuvor aber mehrere Gremien befragen müssen. Sein Vorgehen auf Bundesebene hat ihm inzwischen eine Rüge des Haushaltsausschusses der ABDA eingebracht.
2 Kommentare
Conny
von Conny am 24.06.2019 um 23:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Kammerwahl
von Roland Mückschel am 24.06.2019 um 17:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.