Gerichtsschlappe für US-Präsident Trump

US-Hersteller müssen Arzneimittelpreise in TV-Werbung nicht nennen

München - 09.07.2019, 15:00 Uhr

Gerichtsniederlage für US-Präsident Donald Trump: Die von ihm geplante Pflicht, dass US-Pharmahersteller ihre Preise in TV-Werbespots nennen müssen, wurde gekippt. (Foto: imago images / Zuma Press)

Gerichtsniederlage für US-Präsident Donald Trump: Die von ihm geplante Pflicht, dass US-Pharmahersteller ihre Preise in TV-Werbespots nennen müssen, wurde gekippt. (Foto: imago images / Zuma Press)


Ein US-Bundesgericht hat drei Pharmaunternehmen Recht gegeben, die gegen das Vorhaben der Regierung Trump geklagt haben, künftig in Fernsehwerbung verpflichtend die Preise von Arzneimitteln zu nennen. Für den US-Präsidenten Donald Trump ist dies ein Rückschlag bei seinem Versuch, den Preisanstieg von Arzneimitteln mittels mehr Transparenz zu bekämpfen.

Eigentlich hatte sich US-Präsident Donald Trump vorgenommen, den Anstieg der Medikamentenpreise zu stoppen beziehungsweise den Trend umzukehren. Als eine von mehreren Maßnahmen hatte er vorgesehen, dass Pharmaunternehmen in TV-Werbung künftig die Preise für ihre Medikamente nennen sollten. Die damit erhoffte Transparenz sollte zu freiwilligen Preissenkungen führen, so seine Idee.

Doch daraus wird zumindest vorerst nichts. Am gestrigen Montag entschied ein Bundesrichter, dass die Trump-Regierung die Pharmaunternehmen nicht dazu zwingen könne, die Listenpreise ihrer Medikamente in Fernsehwerbung offen zu legen, schrieb die Zeitung „USA Today“.

Eigentlich sollte die Regel am heutigen Dienstag in Kraft treten. Das Urteil kam somit in letzter Minute. Nach der Offenlegungsklausel hätten bei allen Medikamenten, die mehr als 35 US-Dollar pro Monat kosten, die Listenpreise in der Werbung genannt werden müssen.

Schreitet jetzt der US-Kongress ein?

Gegen diese Pläne hatten die drei Arzneimittelhersteller Merck, Eli Lilly und Amgen Klage eingereicht. Sie argumentierten, dass eine verpflichtende Offenlegung nicht von der Regierung gefordert werden könne und eine Verletzung der „First Amendment“ (Grundrechte) sei. Sie kritisierten zudem, dass Patienten mit einer zusätzlichen Versicherung nicht die vollen Preise zahlen würden, die in Anzeigen genannt sind.

Trump hatte im Mai bei einer Rede die Offenlegungsregel für Arzneimittelpreise hervorgehoben: „Ich denke, das wird etwas ganz Besonderes“. Und weiter: „Sie haben vielleicht davon gehört. Vielleicht nicht. Aber es ist der Beginn der Transparenz“.

Das letzte Wort muss in dieser Sache allerdings noch nicht gesprochen sein. Laut „USA Today“ kann die US-Regierung gegen das Urteil Berufung einlegen und den Kongress bitten, eine Preisauskunft für TV-Spots zu erteilen.


Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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