Landgericht Düsseldorf

DocMorris scheitert mit Schadenersatzklage gegen Apothekerkammer

Berlin - 17.07.2019, 14:00 Uhr

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden: Die AKNR muss keinen Schadenerstatz an DocMorris zahlen. (c / Foto: imago images / Felix Jason)

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden: Die AKNR muss keinen Schadenerstatz an DocMorris zahlen. (c / Foto: imago images / Felix Jason)


Engelen: Kammern müssen Wildwuchs weiterhin stoppen

Das Interesse am heutigen Gerichtstermin war erstaunlich hoch – unter anderem ARD und Deutsche Presse-Agentur waren vertreten. Die Vorsitzende Richterin zog das erstinstanzliche Verfahren nun nicht weiter in die Länge, sondern entschied zugunsten der Kammer. Sogar die Urteilsgründe (35 Seiten!) sind bereits auf dem Weg zu den Beteiligten.

Wie seitens der AKNR zu hören war, ist zwar auch die Richterin der Überzeugung, dass die Verfügungen wegen des EuGH-Urteils rechtswidrig waren. Allerdings: Die Gerichtsentscheidungen hätten ihrer Meinung nach auch auf eine Verletzung des § 7 Heilmittelwerbegesetz gestützt werden können, der die Zuwendungsverbote im Bereich von Arzneimitteln regelt. Diese Norm hat der EuGH überhaupt nicht geprüft. Auch im heute beschlossenen Regierungsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken ist weiterhin explizit vorgesehen, dass das Abgehen von den Festpreisen weiterhin nach § 7 HWG verfolgt werden kann.

Für den scheidenden AKNR-Präsidenten Lutz Engelen ist die Entscheidung sicherlich eine große Erleichterung. Gegenüber DAZ.online sagte er: „Die heutige Entscheidung zeigt, dass es wichtig ist, dass die Apothekerkammern ihrer Aufsichtspflicht und ihren Kontrollfunktionen nachkommen – damit der Wildwuchs in der Arzneimittelversorgung auch in Zukunft gestoppt werden kann". 

DocMorris hat sich auf eine Nachfrage von DAZ.online zu dem Verfahren bislang nicht geäußert.

Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2019, Az.: 15 O 346/16



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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