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Satire-Kolumne in der TAZ
„Pillenverkäufer“ prahlen rücksichtslos mit pharmakologischer Autorität
„Servicehölle Apotheke“ – wer bei diesem Titel vermutet, dass Apotheken, wie häufig kritisiert, zu wenig beraten, liegt falsch. Der TAZ-Autor, Mark-Stefan Tietze, moniert in seiner satirischen Kolumne „Die Wahrheit“ das genaue Gegenteil. Er empfindet die Beratung der „Pillenverkäufer“ bei seinem Ibuprofen-Kauf als erniedrigend und entmündigend – schließlich kaufe er nicht zum ersten Mal in seinem Leben Kopfschmerztabletten.
Laut Mark-Stefan Tietze sind Apotheken für „wachsame Bürger“ unerträglich. Warum? Den Autor der TAZ stört offensichtlich die Beratung, die Apotheker ihm anbieten. Tietze sieht – so vermittelt es zumindest sein Artikel „Servicehölle Apotheke“ in der TAZ-Satire-Rubrik „Die Wahrheit“ – in der einfachen Apothekerfrage „Sie wissen, wie Sie die (Ibuprofen) einnehmen müssen?“ keinen Dienst am Patienten. Für ihn stellen die „Pillenverkäufer“ damit nur ihre „exquisite Fachberatung in den Vordergrund“ und spielen „rücksichtslos ihre medizinische und pharmakologische Autorität aus“, damit man sie nicht für schlichte „Ladenschwengel“ halte.
Nur Übertreibung oder Ironie?
Nun ist anzumerken, dass die TAZ auf ihrer Satireseite drei Grundsätze verfolgt: „Warum sachlich, wenn es persönlich geht. Warum recherchieren, wenn man schreiben kann. Warum beweisen, wenn man behaupten kann.“ Dennoch dürften die offensichtllich überspitzten Vorwürfe in dem Text beim einen oder anderen Apotheker den Blutdruck steigen lassen. Beim Lesen fragt man sich zum Teil: Ist das jetzt Übertreibung oder Ironie?
Apotheker müssen beraten
Ob der Autor, als eingefleischter Ibuprofen-Kunde, weiß, dass Apotheker in ihrem „piekfeinen Kittel“ gesetzlich dazu verpflichtet sind, zu beraten, bleibt offen. Deshalb hier zur Erinnerung § 20 der Apothekenbetriebsordnung:
Der Apothekenleiter muss im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sicherstellen, dass Patienten und andere Kunden sowie die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen hinreichend über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte informiert und beraten werden. Die Verpflichtung zur Information und Beratung über Arzneimittel muss durch Apotheker der Apotheke ausgeübt werden, ..."
Was eine hinreichende Beratung ist, damit beschäftigte sich unlängst der ABDA-Jurist Arndt Preuschhof. Preuschhof erklärte im Interview mit der TV-Zeitschrift „prisma“, dass hierzu vor allem Neben- und Wechselwirkungen des zu erwerbenden Produkts zählen. „Das erforderliche Ausmaß im Einzelfall liegt im Ermessen des Apothekers.“ Nach Einschätzung des Juristen muss der Apotheker aber auf jeden Fall den Beratungsbedarf abfragen – auch wenn der Patient dann womöglich keine Beratung wünscht.
2 Kommentare
Apotheker ..
von Kritiker am 21.07.2019 um 9:30 Uhr
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Immerhin ...
von Andreas P. Schenkel am 19.07.2019 um 22:10 Uhr
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