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Apotheken-Stärkungsgesetz
Spahn: „Wir suchen nach einer Lösung, die hält“
Im Rahmen einer kurzen Pressekonferenz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am heutigen Mittwoch in Berlin seine Pläne verteidigt, Rx-Boni für alle in- und ausländischen Apotheken im SGB V zu verbieten. Im heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Apotheken-Stärkungsgesetz gehe es darum, die Apotheke vor Ort zu stärken, sagte der Minister. Aufgrund mehrerer Nachfragen aus Brüssel werde sich die Bundesregierung „zeitnah“ mit der EU-Kommission in Verbindung setzen, um nach einer festen Lösung zu suchen.
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwochvormittag eine umfangreiche Apothekenreform beschlossen. Da wäre zunächst das Apotheken-Stärkungsgesetz, mit dem die Bundesregierung auf den seit 2016 schwelenden Versandhandelskonflikt reagieren will. Kern des Gesetzes ist ein im Sozialrecht festgeschriebenes Rx-Boni-Verbot für alle Apotheken, für die der Rahmenvertrag gilt und die Arzneimittel im Wege der Sachleistung abgeben. Das bisherige Rx-Boni-Verbot, das im Arzneimittelgesetz verankert ist, soll gestrichen werden. Diese Regelung war in den vergangenen Monaten heftig kritisiert worden. Insbesondere das Bundesjustizministerium hält sie für europarechtlich nicht machbar nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung. Auch die EU-Kommission hatte sich schon während der Erstellung der Gesetzentwürfe zu Wort gemeldet und Kritik geübt.
Andererseits winkte das Kabinett auch eine Sammelverordnung durch, mit der die Vergütung der Apotheker in zwei Bereichen erhöht und die Apothekenbetriebsordnung (Temperaturkontrollen, Botendienste) geändert werden sollen.
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Nach dem Kabinettsbeschluss verteidigte Spahn die Reform vor Journalisten in Berlin. Wie schon zuvor in seiner Facebook-Live-Diskussion begründete er die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auch mit seiner eigenen Herkunft: „Als jemand, der selbst aus einem kleinen Dorf im Münsterland kommt, weiß ich, wie wichtig der Arzt und der Apotheker vor Ort für die Versorgung in der Fläche für die Bürgerinnen und Bürger sind. Die Apotheke ist ein gutes Stück Heimat.“
Diese Stärkung werde sich laut Spahn durch einen „zusätzlichen finanziellen Spielraum“ ergeben. Hier nannte er die geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen. Als Beispiele für die neuen Services, die die Apotheker mit den Kassen vereinbaren sollen, nannte er Präventionsangebote und Medikationsanalysen.
Spahn: Der Status quo ist unfair für die Apotheker
Das für das SGB V geplante Rx-Boni-Verbot erklärte der Minister so: „Es geht zudem um einen fairen Wettbewerb für die Apotheken vor Ort aus Deutschland mit Versandapotheken im Ausland.“ Er ging auf die teilweise hohen Boni-Angebote der Versender ein und sagte, dass das „unfair“ den Apothekern aus Deutschland gegenüber sei, weil diese das „nicht können und nicht dürfen“. Deswegen wolle die Bundesregierung die Gleichpreisigkeit wieder herstellen. Zur Begründung wies der Minister auch auf das Sachleistungsprinzip hin, das im GKV-Bereich gilt und auch in der Gesetzesbegründung – gemeinsam mit dem Solidaritätsprinzip – zur Erklärung des Rx-Boni-Verbots angeführt ist.
Auf die Frage, ob er sich schon auf ein weiteres EuGH-Verfahren vorbereite, weil ja die EU-Kommission bereits Einspruch angekündigt hat, antwortete Spahn:
Wir werden zeitnah als Bundesregierung das Gespräch mit der EU-Kommission suchen. Sie wissen, dass wir in einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren sind. Wir wollen ja einen Artikel im Arzneimittelgesetz Paragraf 78 aufheben, so wie es die Kommission und der Europäische Gerichtshof von uns erwarten. Aber wir haben auch weitere Fragen seitens der Kommission zu diesen Fragen erhalten. Und da wir uns ja in einem guten Dialog und in einem guten Miteinander befinden, suchen wir nach einer Lösung, die hält und werden daher zeitnah das Gespräch mit der Kommission suchen.“
1 Kommentar
Ein einziger Schwindel
von Karl Friedrich Müller am 17.07.2019 um 18:28 Uhr
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