Kleine Anfrage Zum Rx-Versandhandel

BMG weiß nichts über Inspektionen bei EU-Versendern

Berlin - 25.07.2019, 13:00 Uhr

Wer blickt eigentlich hinter die Türen von DocMorris? Ist dort eine Präsenzapotheke zu finden? (m / Foto: DocMorris)

Wer blickt eigentlich hinter die Türen von DocMorris? Ist dort eine Präsenzapotheke zu finden? (m / Foto: DocMorris)


Nach wie vor ist das BMG dem Auskunftsersuchen des OLG München zur Rechtfertigung der Rx-Preisbindung nicht nachgekommen – obwohl es sich dazu durchaus verpflichtet sieht. Es macht sich auch keine Sorgen um die Überwachung niederländischer Versandapotheken. Und zu etwaigen Kontaktaufnahmen von Vertretern der EU-Versandapotheken in der Ära Spahn hat es wenig Erkenntnisse – die Antworten des BMG auf die detaillierte Kleine Anfrage der Linksfraktion rund um den Rx-Versandhandel fallen wieder einmal mager aus. Immerhin glaubt man im BMG an das geplante sozialrechtliche Rx-Boni-Verbot – das letzte Wort habe aber auch hier der EuGH.

Die Linksfraktion hat dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) kürzlich einen umfangreichen Fragenkatalog rund um „Ursachen und Folgen der Stärkung des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln“ vorgelegt. Unterfüttert mit zahlreichen Quellen zeigte die Kleine Anfrage bereits in der Vorbemerkung zahlreiche virulente Punkte auf, um die sich sodann 29 Fragen rankten. Zum Beispiel: Hat sich das BMG mittlerweile zum Auskunftsersuchen des Oberlandesgerichts (OLG) München geäußert, inwieweit die Rx-Preisbindung zur Sicherstellung einer hochwertigen Arzneimittelversorgung beiträgt? Wie steht es um die Überwachung der sogenannten Grenzapotheken, wie etwa DocMorris eine ist? Wer ist dafür zuständig und was weiß das BMG dazu? In welchem Umfang gab es nach dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 Kontakte von EU-Versandapotheken-Vertretern mit der Bundesregierung? Spielt die geplante PTA-Reform, mit der mehr Aufgaben an PTA ohne Aufsicht des Apothekers übertragen werden sollen, nicht gerade Versandapotheken in die Hände? Und warum hält das Ministerium ein Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht für europarechtskonform?

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Das BMG hätte die Möglichkeit gehabt zu vielen spannenden Fragen Stellung zu beziehen. Doch die Antwort fällt zumeist dünn aus. Schon die sonst übliche Vorbemerkung der Bundesregierung ist diesmal weggefallen – es wird vielmehr direkt auf die Fragen eingegangen. Was das Münchener Auskunftsersuchen aus dem Februar 2018 betrifft, so erklärt das Ministerium nun immerhin, dass man mit dem Gericht in Kontakt stehe und es auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Apothekenreform hingewiesen habe. Im Übrigen bleibt es bei einer bereits Anfang Juli erklärten Aussage zum Thema: Die Bundesregierung befindet sich zum weiteren Vorgehen noch im Abstimmungsprozess. Klar ist dem BMG allerdings, dass es nicht untätig bleiben kann. Es räumt ein, dass Behörden wie das BMG grundsätzlich im Wege der Amtshilfe verpflichtet sind, einem gerichtlichen Auskunftsersuchen nachzukommen.

Kontaktversuche werden nicht erfasst

Bei der Frage nach den Kontakten und Kontaktversuchen seitens ausländischer Versender verweist die Antwort darauf, dass Regierungsvertreter von vielen Interessenvertretern kontaktiert werden. Es gebe Gespräche im Rahmen von Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen, aber auch Telefonate. „Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten, auch für Kontaktversuche, besteht nicht und ließe sich angesichts der hohen Zahl an Gesprächen und Gesprächsanfragen auch nicht nachträglich zusammenstellen“. Dennoch führt das BMG vier Kontakte auf, die von DocMorris oder dem Verband der EU-Versandapotheken (EAMSP) ausgingen. Drei davon aus den Jahren 2016 und 2017 betrafen noch Ex-Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sowie die frühere SPD-Wirtschaftsministern Brigitte Zypries, die DocMorris vor zwei Jahren sogar besuchte. Zum amtierenden Minister Jens Spahn ist lediglich eine Gesprächsanfrage des EAMSP aufgeführt. In diesem Gespräch solle es auch um die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz gegangen sei. Doch diese Angaben, so räumt das BMG ein, sind „möglicherweise nicht vollständig“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

Links

von Thomas Beck am 25.07.2019 um 18:18 Uhr

Link zu OLG München ("Münchener Auskunftsersuchen..") und zu der "kompletten Anfrage an die Bundesregierung mit Antwort" sollten geprüft werden, da nicht funktionsfähig.

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BMG weiß nichts......

von Stefan Meinhardt am 25.07.2019 um 16:44 Uhr

Da ist ja wohl schon die Überschrift falsch. Das muß doch heißen: Das BMG will nichts wissen........Eigentlich müßte doch unsere Standesvertretung ein Interesse daran haben. Aber die träumen ja davon, daß durch das Stärkungsgesetz alles besser wird.......

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Kleine Anfrage ... k(l)eine Antwort ... von BlamabelMittlererGüte ...

von Christian Timme am 25.07.2019 um 14:05 Uhr

Die Fragen X bis Y werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet ... damit anschließend keiner behaupten kann ... wir hätten die Einzelfrage beantwortet ...

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Noch Fragen?

von Reinhard Rokitta am 25.07.2019 um 13:27 Uhr

Zu einigen Fragen können sicherlich Abgeordnete des Deutschen Bundestags antworten, die diverse EU-Arzneimittelversender auf Kosten der Steuerzahler besucht haben. Oder hat man mit dem niederländischen Gesunfheitsministerium eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben?

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