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ABDA-Präsident schreibt an Apotheker
Schmidt: Reformgesetz ist besser als der Status quo
Ist das Reformpaket inhaltlich gut?
Was den Inhalt betrifft, hat Schmidt zwei Antworten parat: Nein, dieser ist nicht gut, wenn man das Paket an den Idealvorstellungen der Apothekerschaft misst. „Denn dann wäre zukünftig der Rx-Versandhandel verboten, zumindest aber wäre die Gleichpreisigkeit für alle Apotheken und Versender und für jede einzelne Rx-Packung in Deutschland garantiert – natürlich auch rechtssicher abgeschirmt gegen alle Klagen vor deutschen und internationalen Gerichten“. Ja laute die Antwort hingegen, wenn man das Paket nüchtern am Status quo messe: Gleichpreisigkeit gibt es derzeit nicht im internationalen Arzneimittelversand. Doch jedenfalls für den GKV-Bereich soll sich das nach den Plänen des Bundesgesundheitsministers ändern. „Im Ergebnis heißt das, dass einheitliche Abgabepreise für 90 Prozent der Patienten und 90 Prozent des Marktes wieder gelten“, schreibt Schmidt. EU-Versender dürfen GKV-Versicherte nur mit Rx-Arzneimitteln versorgen, wenn sie sich strikt an die Arzneimittelpreisverordnung halten. Tun sie das nicht, drohen empfindliche Strafen – sie können sogar von der GKV-Versorgung ausgeschlossen werden. „Im Gegensatz zu heute werden Sanktionen damit stärker wirken können“, erwartetet Schmidt und verspricht: „Wir wollen die Sanktionsregeln so wasserdicht wie möglich machen“.
Und Schmidt führt die weiteren aus seiner Sicht wichtigen Punkte des Reformpakets an: Vorausschauend werde an das E-Rezept gedacht und die Präsenzapotheke durch ein Zuweisungsverbot auch dieser Rezepte geschützt. Und dann ist da noch das Geld: „Insgesamt sollen 215 Mio. Euro zusätzlich jedes Jahr für die Arzneimittelversorgung zur Verfügung gestellt werden“, schreibt Schmidt. Jährlich 150 Millionen Euro für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen, 50 Millionen Euro für die Notdienste. Dabei bezieht er sich allerdings auf die durchaus anzweifelbaren Zahlen aus dem Kabinettsentwurf. Nicht zuletzt soll es auch mehr Geld für Betäubungsmittel und andere dokumentationspflichtige Medikamente geben. Schmidt: „Entscheidend ist dabei, dass die verbesserte Vergütung Leistungen betrifft, die praktisch nur von Apotheken vor Ort erbracht werden können“. Zudem: Die pharmazeutischen Dienstleistungen – für sie und ihre Vergütung hätten die Apotheker jahrelang gekämpft. Nun gebe dafür erstmalig die Gelegenheit. „Pharmazeutische Dienstleistungen bedeuten eine klare Aufwertung des heilberuflichen Profils des Apothekers“, betont der ABDA-Präsident. „Auch die Erprobung von Grippe-Impfungen durch Apotheken kann darauf einzahlen“.
11 Kommentare
Low Performer of the year
von Pille Palle am 10.08.2019 um 13:04 Uhr
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Fragen
von Hubert Kaps am 31.07.2019 um 9:06 Uhr
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AW: Fragen ... darf ich zu 5. was „laut denken“ ...
von Christian Timme am 31.07.2019 um 10:02 Uhr
Wunsch und Wirklichkeit ... entfernen sich weiter voneinander ...
von Christian Timme am 31.07.2019 um 7:12 Uhr
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Ziele
von Anita Peter am 31.07.2019 um 6:26 Uhr
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AW: Ziele
von pille62 am 31.07.2019 um 14:05 Uhr
Nicht durchsetzbar ?
von Reinhard Rodiger am 30.07.2019 um 19:30 Uhr
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AW: Nicht durchsetzbar
von W. Berger am 30.07.2019 um 21:40 Uhr
AW: Nicht durchsetzbar
von Katrin Storch am 30.07.2019 um 23:11 Uhr
Reform wäre besser als der Status Quo
von Thomas Kaiser am 30.07.2019 um 18:27 Uhr
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