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Racecadotril auf Ausnahmeliste
Zahlen Kassen künftig wieder Tiorfan für Kinder?
Saccharomyces boulardii ab dem siebten Lebensmonat
Bei Elektrolyten und E. coli ändert sich auch künftig nichts. Allerdings soll Saccharomyces boulardii nun bereits ab dem siebten Lebensmonat verordnet und erstattet werden – das bedeutet, die AM-RL soll sich in diesem Punkt folgendermaßen ändern:
- Saccharomyces boulardii bei Säuglingen ab dem siebten Lebensmonat, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen
Wieder mit an Bord: Racecadotril
Ganz neu, besser gesagt wieder, aufgenommen in die Liste der erstattungsfähigen Antidiarrhoika wird Racecadotril. Für Kinder steht der Wirkstoff in Form einer Suspension mit Tiorfan® 10 mg beziehungsweise 30 mg Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen zur Verfügung. Das Arzneimittel ist verschreibungspflichtig und wird seit April 2009 nicht mehr von der GKV erstattet. Das könnte sich wieder ändern. Denn nach Plänen des G-BA sollen die Krankenkassen Racecadotril künftig wieder erstatten, und zwar bei
- Säuglingen ab dem vierten Lebensmonat und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen
Hintergrund für die geplanten Änderungen sind laut dem BAH (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller) „die Erweiterung der Zulassung eines Saccharomyces boulardii-haltigen Arzneimittels für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von sechs Monaten bis zwei Jahren“ und ein Antrag beim G-BA zur Aufnahme racecadotrilhaltiger Arzneimittel zur Behandlung von Diarrhöen bei Säuglingen und Kleinkindern.
Bislang ist die Änderung der AM-RL nicht beschlossen, aktuell läuft ein Stellungnahmeverfahren bis zum 29. August 2019, in dem sich die verschiedenen Verbände – darunter der BPI, der vfa, die ABDA und die AkdÄ – zu dem Vorhaben äußern können.
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