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Diskussion um Förderfähigkeit
TI-Hardware: Jetzt zuschlagen oder abwarten?
CGM: VSDM-Konnektoren sind mit Update förderfähig
Die CompuGroup erklärt auf Nachfrage von DAZ.online: „Die aktuell gültige Finanzierungsvereinbarung für Apotheken setzt einen sogenannten E-Health-Konnektor voraus, also einen Konnektor mit den Anwendungen NFDM und eMP sowie QES (Qualifizierte elektronische Signatur).“ Soweit ist man sich offensichtlich mit dem DAV einig.
Weiter heißt es dann aber, der aktuell angebotene Konnektor, die KoCoBox MED+ sei voll zukunftsfähig und werde mit dem vorgenannten E-Health-Upgrade zum sogenannten E-Health-Konnektor. Und auch bezüglich der Finanzierung ist sich die CGM sicher. Der GKV-SV habe nämlich gegenüber CGM unlängst bestätigt, dass es unerheblich sei, ob der Konnektor per Upgrade zum E-Health-Konnektor werde, oder bereits mit den Funktionen ab Werk ausgeliefert wird, heißt es. Ab dem Zeitpunkt des Upgrades und der aktiven Nutzung durch die Apotheke bestehe der Förderanspruch für Beschaffung und laufenden Betrieb. Die Finanzierungsvereinbarung sehe dabei vor, dass Apotheken die Förderung zur Anschaffung der TI-Komponenten spätestens zum Ende des Folgequartals, welches auf das Quartal der Installation folgt, auf Antrag erhalten.
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Eine Apotheke, die sich bereits in 2019 für die Installation der TI-Komponenten entscheide, wird laut CGM voraussichtlich im März 2020 die Förderpauschale erhalten. Voraussetzung hierfür sie jedoch die Zulassung der Anwendungen NFDM/eMP („E-Health-Upgrade“) in Q4/2019. Bei späterer Bestellung und einer Installation erst in Q1/2020 erfolge die Auszahlung der Förderpauschale voraussichtlich erst im Juni 2020.
GKV-Spitzenverband bestätigt CGM-Auffassung
Die Auffassung der CGM bestätigt der GKV-Spitzenverband. Eine Sprecherin erklärt auf Nachfrage von DAZ.online, dass in der Finanzierungsvereinbarung mit den Apothekern festgelegt sei, dass ein E-Health-Konnektor finanziert wird. Durch ein Update könne ein VSDM-Konnektor durchaus zum E-Health-Konnektor werden (das werde auch in den Arzt- und Zahnarztpraxen zukünftig so erfolgen), der dann als solcher und mit der aktiven Nutzung durch den Apotheker förderfähig sei.
2 Kommentare
Ist es nicht nett,
von Karl Friedrich Müller am 05.08.2019 um 7:40 Uhr
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AW: Ist es nicht nett
von Karl Friedrich Müller am 05.08.2019 um 7:48 Uhr
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