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Bottroper Zyto-Skandal
Gläubiger fordern mehr als 90 Millionen Euro von Zyto-Apotheker Peter S.
Die Forderungen gegen den zu einer Haftstrafe verurteilten Bottroper Zyto-Apotheker belaufen sich im Insolvenzverfahren bislang auf rund 92 Millionen Euro – doch nach aktuellen Informationen könnte sich die freie Masse auf nur ungefähr 2 Millionen Euro belaufen. Rund 30 Betroffene sowie 50 Krankenkassen haben bislang Forderungen angemeldet, dutzende weitere Betroffene wollen dies demnächst tun.
Nachdem das Amtsgericht Essen im Juni das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bottroper Apothekers Peter S. eröffnet hatte, sollten Gläubiger bis zum 8. August Forderungen anmelden – gestern fand die Gläubigerversammlung statt. Diese bestätigte den Insolvenzverwalter Klaus Siemon in seinem Amt. Bislang wurden Forderungen in einer Höhe von 92 Millionen Euro angemeldet, erklärt Siemon gegenüber DAZ.online – insgesamt gab es 133 Anmeldungen. Hierunter waren rund 30 frühere Patienten oder deren Erben, die Ansprüche in Höhe von 2,1 Millionen Euro anmeldeten – sowie rund 50 Krankenkassen, die 72 Millionen Euro geltend machten. Bis zum Ende des Verfahrens können jedoch weitere Forderungen angemeldet werden.
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Insolvenzverwalter: Freie Masse liegt bei etwa 2 Millionen Euro
Der Wert der Insolvenzmasse sei derzeit schwer zu beziffern, sagt Siemon. Er geht davon aus, dass die gesamten Vermögenswerte rund 20 Millionen Euro betragen, erklärt er. Jedoch seien rund 18 Millionen Euro mit Sicherungsrechten belastet – etwa vom Landgericht Essen, das S. in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft verurteilt hat. Somit beliefe sich die freie Masse auf knappe 2 Millionen Euro. „Wir klopfen alles ab, was möglich ist“, sagt Siemon – die Suche nach Vermögenswerten werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Rechtsanwältin Sabrina Diehl hat als einzige Vertreterin von Patienten oder Angehörigen an der Gläubigerversammlung teilgenommen: Sie vertritt gut 20 Mandanten, die Ansprüche gegen S. durchsetzen wollen – 80 Prozent seien Angehörige, sagt sie DAZ.online. Alle Ansprüche zusammen beliefen sich auf einen hohen sechsstelligen Betrag. So könne für einen vierjährigen Leidensweg eines später verstorbenen Patienten ein Schmerzensgeld von rund 150.000 Euro angesetzt werden, sagt die Anwältin.
Nach Informationen von DAZ.online soll S. im Rahmen des Insolvenzverfahrens keine Kooperationsbereitschaft und kein Unrechtsbewusstsein gezeigt haben. Siemon wollte auf Nachfrage hierzu nicht Stellung nehmen. Er soll nach Informationen von DAZ.online Banken in der Schweiz angeschrieben haben, ob sie Konten für S. führen – und auch prüfen, ob die Rückübertragung der Bottroper Apotheke von S. an seine Eltern rechtmäßig war, die der Pharmazeut nach seiner Verhaftung vorgenommen hat.
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