AMK warnt vor nebenwirkungen.de

Zusätzliche Meldewege erhöhen nicht die Meldefreudigkeit

Stuttgart - 27.08.2019, 16:30 Uhr

Die AMK kritisiert das Medikura-Portal: Es verkaufe gesundheitsbezogene Daten, zudem beseitige ein zusätzlicher Meldeweg nicht das Problem des Under-reportings, sondern erhöhe die Gefahr für Doppelmeldungen.  (s / Foto: Stockfotos-MG)

Die AMK kritisiert das Medikura-Portal: Es verkaufe gesundheitsbezogene Daten, zudem beseitige ein zusätzlicher Meldeweg nicht das Problem des Under-reportings, sondern erhöhe die Gefahr für Doppelmeldungen.  (s / Foto: Stockfotos-MG)


nebenwirkungen.de verkauft Gesundheitsdaten

Die AMK stört sich vor allem auch an einem weiteren Punkt bei nebenwirlungen.de - dem Geschäftsmodell. Sie kritisiert, dass sich das Start-Up-Unternehmen Medikura mit seinem nebenwirkungen.de-Portal „zunehmend öffentlichkeitswirksam als ‚digitale und innovative Infrastruktur für den Austausch von Arzneimittelwirkungen' in Konkurrenz zu den etablierten Meldestrukturen bewirbt und insbesondere Nebenwirkungsmeldungen von Patienten erhalten möchte“, erklärt die AMK in ihrer Stellungnahme. Medikura bewerbe sein System als zeitsparenden und unkomplizierten, digitalen Weg, um alle relevanten Informationen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen der Patienten zu übermitteln und gleichzeitig den direkten Austausch mit Patienten, Ärzten und Apothekern zu ermöglichen. Nach Einschätzung der AMK aber „zielt das Geschäftsmodell des Unternehmens grundsätzlich darauf ab, die über die Meldeplattform erhaltenen gesundheitsbezogenen Daten zu sammeln und diese interessierten Stellen zu verkaufen“.

Private UAW-Meldesysteme erschüttern Vertrauen in etablierte Systeme

Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen enthielten „hochsensible gesundheitsbezogene Daten von Patienten“, so die AMK. Sie lehnt es „strikt“ ab, dass „private und gewinnorientierte Unternehmen“ diese Daten erfassen und weiterleiten. Zudem befürchtet sie, dass „privatwirtschaftlich orientierte Meldesysteme (...) das Vertrauen der Bevölkerung in die bisherigen, seit Jahrzehnten etablierten Meldestrukturen der öffentlichen, unabhängigen und nicht gewinnorientierten Institutionen gefährden“ könnten.

Apotheker müssen an AMK oder Überwachungsbehörden melden

Die AMK möchte in diesem Zusammenhang zudem daran erinnern, dass die Nutzung des Meldeportals von Medikura die Apothekerschaft nicht von der Verpflichtung entbindet, bekannt gewordene Arzneimittelrisiken unverzüglich an die zuständige Überwachungsbehörde beziehungsweise an die AMK zu melden. 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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