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- 06.09.2019
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Apothekenreform
Länder wollen Honorarerhöhung für Großhändler prüfen lassen
Mit der Apothekenreform sollen Apotheker in mehreren Bereichen mehr Geld bekommen. Es geht um eine höhere Notdienstpauschale, eine besser BtM-Vergütung sowie ein neues Honorar für pharmazeutische Dienstleistungen. Das Großhandelshonorar hat sich seit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (2011) nicht mehr verändert. Die Gesundheitsministerien der Länder wollen von der Bundesregierung prüfen lassen, ob nicht auch die Großhandelsunternehmen so langsam eine höhere Vergütung verdient hätten.
Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) führte in vielen Bereichen der Arzneimittelpreisbildung neue Strukturen ein. Aber es war auch ein Spargesetz: Sowohl die Apotheker als auch die Großhändler mussten damals einen „Beitrag“ leisten – jeweils 200 Millionen Euro wurden den Unternehmen und den Apothekern gestrichen pro Jahr, den Apothekern beim Kassenrabatt, den Großhändlern durch ein neues Honorarmodell: Seit 2012 erhalten die Grossisten einen prozentualen Zuschlag von 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis, der allerdings bei 37,80 Euro pro Packung gedeckelt ist. Als Fixhonorar gibt es dazu 70 Cent pro Packung.
Viel geändert hat sich bei den Apotheken seitdem nicht: Das Fixhonorar wurde ein einziges Mal um 25 Cent angehoben, außerdem gibt es nun die Notdienstpauschale und eine höhere BtM-Vergütung. Nur: Beim Großhandelshonorar hat sich seit 2012 bis auf rechtliche Streitereien rund um Rabatte und Skonti gar nichts getan. Schon mehrfach sind die Konzerne deswegen bei der Politik vorstellig geworden, um eine Vergütungsverbesserung zu erwirken. Die Gehe hatte Politikern gegenüber beispielsweise die Forderung erhoben, das Fixum um 26 Cent zu erhöhen. Bislang allerdings ohne Erfolg.
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Immerhin: Die Gesundheitsministerien der Länder haben Verständnis für die Großhändler. Die Ländervertreter kamen in dieser Woche im Gesundheitsausschuss des Bundesrates zusammen, um über die zweigliedrige Apothekenreform zu beraten. Zur Erinnerung: Neben dem Apotheken-Stärkungsgesetz enthält die Reform eine Sammelverordnung, mit der unter anderem das Apothekenhonorar in der Arzneimittelpreisverordnung geändert werden soll. Und genau bei dieser Verordnung, die nach einer Zustimmung des Bundesrates übrigens in Kraft treten könnte, setzen die Ländervertreter an.
So empfiehlt der Gesundheitsausschuss dem Plenum der Länderkammer, am 20. September eine Prüfbitte an die Bundesregierung zu beschließen: „Der Bundesrat bittet das nach § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Arzneimittelgesetz (AMG) zuständige Bundesministerium, zu prüfen, ob die Vergütung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels noch ausreichend ist, um dauerhaft die bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung der deutschen Apotheken gewährleisten zu können“, heißt es in dem Beschluss.
Zur Begründung erinnern die Gesundheitsexperten der Länder an die 200-Millionen-Einsparungen aus dem AMNOG. Seitdem habe sich aber einiges beim Aufwand und den Kosten der Großhändler geändert. „Grund dafür sind unter anderem erhöhte Anforderungen an den Betrieb durch die EU-Leitlinien zur guten Vertriebspraxis und die EU-Fälschungsschutzrichtlinie, die stetige Zunahme von handlungsintensiven Arzneimitteln (beispielsweise Kühlartikel oder Betäubungsmittel), hochpreisigen Arzneimitteln sowie der Anzahl der Rabattverträge“, heißt es weiter. Während die Apotheken nun eine Honorarerhöhung erhalten sollen, würden diese Kosten beim Großhandel „nicht kompensiert“. Daher solle die für die Arzneimittelpreisverordnung zuständige Bundesregierung eine Anpassung prüfen.
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