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- 06.09.2019
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Apotheken-Stärkungsgesetz
NRW-Ministerium: Rx-Versandverbot zusätzlich zum Boni-Verbot
Seit dem gestrigen Donnerstag ist klar: Die Gesundheitsministerien der Bundesländer sind nicht einverstanden mit der vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Apothekenreform. Statt eines Rx-Boni-Verbots im Sozialrecht schlagen sie ein Rx-Versandverbot vor. Wie groß der Widerstand der Landesgesundheitsministerien ist, zeigt eine Umfrage von DAZ.online: Nach Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen meldete sich nun auch das NRW-Sozialministerium zu Wort und erklärt, dass das geplante Boni-Verbot nicht ausreiche. Vielmehr werde zusätzlich das Rx-Versandverbot benötigt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte der ABDA-Mitgliederversammlung im Dezember vergangenen Jahres die Grundzüge seiner geplanten Apothekenreform: Statt eines Rx-Versandverbotes – das im Koalitionsvertrag vorgesehen ist – wollte Spahn damals noch einen Rx-Boni-Deckel bei 2,50 Euro einziehen. Inzwischen hat Spahn diesen Boni-Deckel in ein striktes Rx-Boni-Verbot umgeschrieben, das im SGB V verankert werden soll. Die Hoffnung des BMG: Das Sozialrecht ist europarechtlich nicht mehr antastbar, die Regelung könnte dort also nicht mehr angegriffen werden. Klar ist damit aber auch: Die Gleichpreisigkeit würde nicht mehr für den PKV-Bereich gelten.
Am 20. September soll sich der Bundesrat erstmals mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz befassen. Nach der Sitzung des Gesundheitsausschusses der Länderkammer in dieser Woche steht nun fest: Die Gesundheitsexperten der Länder halten die von Spahn vorgeschlagene Regelung für juristisch zu wackelig. Vielmehr empfehlen sie dem Plenum, sich mehrheitlich für das Rx-Versandverbot auszusprechen. Gegenüber DAZ.online hatten bereits stimmgewaltige Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen ihre Kritik an den BMG-Plänen erläutert.
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Nun meldet sich auch das Sozial- und Gesundheitsministerium des bevölkerungsreichsten Landes, Nordrhein-Westfalen, zu Wort und erklärt seine politische Ausrichtung in dieser Frage. Ein Sprecher sagte: „Die Regelung, die Minister Spahn vorschlägt, geht in die richtige Richtung, gilt aber nur für GKV-versicherte Personen. Sie erfasst damit nur ungefähr 85 Prozent der Versicherten. Deshalb brauchen wir zusätzlich ein Versandhandelsverbot, um die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Medikamenten wiederherzustellen. Im Übrigen schließt ein Versandhandelsverbot einen regional organisierten Onlinehandel über Internetportale nicht aus.“ Wie und für welche Beschlussempfehlungen die NRW-Vertreter im Gesundheitsausschuss abgestimmt haben, wollte der Sprecher nicht verraten. Nach diesem deutlichen Statement ist aber zu erwarten, dass auch NRW die Forderung nach dem Rx-Versandverbot unterstützt.
Einfluss der Länder ist begrenzt
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sich zuletzt mit unterschiedlichen Standpunkten zum Versandhandelskonflikt geäußert. Bei einer Veranstaltung in Berlin erklärte er vor zahlreichen anwesenden Apothekern mit Blick auf das Rx-Versandverbot: „Sie werden im Bundestag keine Mehrheit dafür finden. Ich glaube nicht, dass wir es hinkriegen.“ Und weiter: Man müsse sich um die Apotheke keine Sorgen machen, selbst ohne das Verbot. „In absehbarer Zeit bestehe keine Gefahr“, schließlich sei der Marktanteil des Versandes gering. Laumann wörtlich zu einem Apotheker: „Das bisschen Versandhandel, was wir gerade haben, darüber sollten wir uns nicht aufregen.“ Im Februar dieses Jahres erklärte Laumann dann aber wieder, dass er das Rx-Versandverbot favorisiere. Nach dem EuGH-Urteil könne dies nur durch ein europarechtlich zulässiges Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erreicht werden, so der Minister damals.
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Das NRW-Sozialministerium stört sich auch an einer anderen Formulierung im Apotheken-Stärkungsgesetz. Es geht um Arzneimittel-Abgabeautomaten, die laut Apotheken-Stärkungsgesetz auch für Versandhändler möglich sind, wenn diese sich an gewisse Bedingungen halten. „Derartige Entwicklungen werden aus hiesiger Sicht kritisch gesehen, da sie dem Regelungsziel des Gesetzentwurfs entgegenstehen, die Vor-Ort-Apotheke zu stärken“, teilte der Ministeriumssprecher mit.
Der Einfluss der Länder auf das Apotheken-Stärkungsgesetz ist aber begrenzt. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Die Länder erhalten hierbei zunächst die Möglichkeit einer Stellungnahme. Bei einer zweiten Beratung im Bundesrat können sich die Länder dann auch für einen Vermittlungsausschuss stark machen. Der Protest der Länderkammer kann jedoch vom Bundestag überstimmt werden.
3 Kommentare
NEVER
von Pille Palle am 07.09.2019 um 9:08 Uhr
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Schmidt und Becker
von Conny am 06.09.2019 um 16:42 Uhr
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einfach nur:
von Michael Weigand am 06.09.2019 um 15:37 Uhr
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