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Eröffnung der Expopharm
Becker: „Der Bundesratsbeschluss hat nur empfehlenden Charakter“
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes, hat die Expopharm 2019 in Düsseldorf eröffnet. In seiner Eröffnungsrede ging Becker gleich am Anfang auf die aktuelle politische Debatte ein, die der Bundesrat kürzlich durch einen Beschluss des Rx-Versandverbotes befeuert hatte. Becker stellte aber klar: Der Bundesratsbeschluss hat kein politisches Gewicht. Vielmehr sei es wichtig, dass die Apotheker versuchen, das Apotheken-Stärkungsgesetz noch zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Unter anderem will Becker weitreichende Änderungen an der Finanzierung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen erreichen.
Die Expopharm 2019 ist eröffnet. DAV-Chef Fritz Becker hat traditionell die Vertreter der fachverwandten Verbände begrüßt und sich in seiner Begrüßungsrede dann dem aktuellen politischen Geschehen gewidmet. Den Fokus legte Becker auf das Apotheken-Stärkungsgesetz, das in der vergangenen Woche erstmals im Bundesrat besprochen wurde. Zur Erinnerung: Die Länderkammer hatte eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen, in der unter anderem das Rx-Versandverbot statt des Rx-Boni-Verbotes im Sozialrecht gefordert wird. Allerdings: Der Länderbeschluss ist recht unverbindlich. Denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, die Bundesregierung muss die Länderwünsche also nicht umsetzen.
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Becker: Machen wir uns nichts vor!
Becker erinnerte in seiner Rede daran, dass es keine politischen Mehrheiten in der Bundesregierung und im Kabinett für das RxVV gibt. Mit Blick auf den Bundesratsbeschluss sagte er daher: „Gespannt warten wir auf die Antwort der Bundesregierung. Machen wir uns nichts vor: So schön es auch wäre, eine Änderung des Gesetzentwurfes ist nicht zu erwarten. Der Beschluss des Bundesrates hat nur empfehlenden Charakter.“ Deswegen ruft Becker dazu auf, die positiven Stellen im Apotheken-Stärkungsgesetz zu sehen. Das Gesetz sei keine „Ideallösung“, bringe aber „erhebliche Verbesserungen“. Dazu gehören laut Becker:
- Die Wiedereinführung des einheitlichen Apothekenabgabepreises für GKV-Versicherte im SGB V: Hier fügte Becker eine wichtige Anmerkung hinzu, die sich um den Erhalt der „alten“ Rx-Preisbindung im SGB V dreht. Die ABDA fordert in ihrer Stellungnahme zum Gesetz derzeit noch vehement die „alte“ Regelung im Arzneimittelgesetz zu erhalten. Becker dazu: „Die Politik hat uns aber klar signalisiert, dass die Streichung (…) zwingend erforderlich ist, um das (…) EU-Vertragsverletzungsverfahren zu beenden. Nur so haben wir eine Chance, dass die EU-Kommission der Verankerung des Boni-Verbots im SGB V zustimmt.“ Positiv erwähnte Becker die Gesetzesbegründung, in der das Boni-Verbot mit dem Sachleistungs- und Solidaritätsprinzip erklärt wird.
- Die pharmazeutischen Dienstleistungen: Becker erklärte, dass man seit Jahren dafür kämpfe, nun stehe man kurz vor der Einführung solcher Dienstleistungen, die die Qualität der Arzneimittelversorgung verbessern würden. Allerdings gibt es hier finanziell einiges zu meckern: Im Gesetzentwurf ist eine jährliche Vergütung von 150 Millionen Euro für die Apotheker vorgesehen, die über einen Fonds ausgeschüttet werden. Becker zufolge ist das deutlich zu wenig. Wenn man eine „spürbare“ Leistungsverbesserung für die Versicherten erreichen wolle, müsse das Budget „mehr als verdoppelt werden“. Eine weitere spannende Forderung, die bislang nicht bekannt war: Der DAV wünscht sich, dass die Vergütung der Dienstleistungen morbiditätsorientiert, dynamisch gestaltet wird.
Becker schwärmt von Apotheken-Impfungen
- Positiv erwähnte Becker auch die geplanten Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Während Impfungen in der Apotheke vor kurzer Zeit noch ein rotes Tuch für die ABDA waren, schwärmte Becker in seiner heutigen Rede förmlich davon. Man könne so die Impfquoten verbessern und man erreiche Menschen, denen der Weg in die Arztpraxis zu umständlich sei.
- Die freie Apothekenwahl bei der Einführung des E-Rezeptes: Becker zufolge sollen Versicherte auch beim E-Rezept „frei entscheiden“ dürfen, in welcher Apotheke sie ihr E-Rezept einlösen. Allerdings: Um das „Makeln“ von E-Rezepten zu verhindern, müsse das Zuweisungsverbot auf Drittanbieter ausgeweitet werden. Übrigens: In ihrer Stellungnahme fordern die Bundesländer genau das.
- Grundsätzlich freute sich Becker auch über das Verbot von automatisierten Arzneimittel-Stationen. Allerdings ist in einer neuen Version des Gesetzes ein Passus, der es Versendern ermöglicht, auch solche Stationen zu errichten. Becker dazu: „Es kann nicht sein, dass uns nach der gewonnen gerichtlichen Auseinandersetzung nun ‚Hüffenhardt‘ wieder durch die Hintertür serviert wird!“
- Des Weiteren begrüßte Becker die in der Reform enthaltenen Neuregelungen in den Bereichen Botendienste, Temperaturkontrollen im Versandhandel und ärztliche Wiederholungsverordnungen.
Becker warb auch für die Aktivitäten der ABDA in Sachen E-Rezept. Er erinnerte daran, dass die Apotheker die Einrichtung des E-Rezeptes in der Gematik federführend begleiten. Mit Blick auf die E-Rezept-Tätigkeiten von Krankenkassen und Versendern erklärte Becker: „Wir sind die einzigen, die das E-Rezept eng an den Vorgaben der Telematikinfrastruktur entwickeln. Unsere Lösung ist mit der TI kompatibel und kann nach erfolgreicher Erprobung in diese überführt werden.“ Becker zeigte – auch anhand eines kurzen Werbevideos der ABDA –, dass die Arbeiten an der DAV-App zur Übermittlung des E-Rezeptes laufen. Geplant sei, dass im November die ersten E-Rezept-Codes über die DAV-App versendet werden.
Was den neuen Rahmenvertrag betrifft, räumte Becker Fehler ein. Umstellungsprobleme seien nicht ungewöhnlich. Zum Teil sei aber auch die Umsetzung in der Apothekensoftware „nicht optimal gelöst“. Trotzdem habe der Vertrag „zweifelsfrei viele gute Neuerungen“, müsse aber noch nachgebessert werden. Man sei mit dem GKV-Spitzenverband im Gespräch.
Beckers Maßnahmen gegen Lieferengpässe
Emotional wurde es dann nochmal, als es um das Thema Lieferengpässe ging. „Die Anzahl der Packungen, die mit ‚Nichtverfügbarkeit‘‚ gekennzeichnet sind, hat sich in den letzten zwölf Monaten nahezu verdoppelt!“, sagte Becker mit erhobener Stimme. Becker wies auf den gesteigerten Arbeitsaufwand hin, der für die Apotheker dadurch entstehe. Er bleibe daher bei seiner Kernforderung: „Rabattverträge müssen künftig nur noch mehrfach ausgeschrieben werden.“ Er kritisierte auch, dass der „niedrige Preis“ nicht das einzige Kriterium für die Vergabe eines Rabattvertrages sein dürfe.
Welche Maßnahmen sieht der DAV-Chef zur Bekämpfung der Lieferengpässe?
- Becker findet, dass ein Export-Verbot für versorgungsrelevante Arzneimittel eine „wirkungsvolle Maßnahme“ sein könne.
- Hersteller müssten verpflichtet werden, ihre Engpässe an das BfArM zu melden.
- Die Fertigungsprozesse und „wesentliche Schritte“ der Wirkstoffproduktion sollten wieder schrittweise zurück nach Europa verlegt werden.
- „Man sollte auch nochmals über die Importförderklausel nachdenken“, so Becker. Diese bringe nur marginale Einsparungen und verursache Engpässe in anderen Ländern.
12 Kommentare
RXVV hat nur empfehlenden Charakter.........
von pille62 am 26.09.2019 um 8:09 Uhr
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Armutszeugnis
von atopom am 25.09.2019 um 20:10 Uhr
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Lieferengpässe
von Dr.Diefenbach am 25.09.2019 um 14:31 Uhr
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Becker
von Frank ebert am 25.09.2019 um 13:54 Uhr
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AW: Becker
von Klaus Brenner am 25.09.2019 um 13:59 Uhr
AW: Becker
von Frank ebert am 25.09.2019 um 16:03 Uhr
Irre
von Reinhard Rodiger am 25.09.2019 um 13:26 Uhr
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.
von Anita Peter am 25.09.2019 um 12:26 Uhr
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Brett vor dem Kopf
von Karl Friedrich Müller am 25.09.2019 um 11:25 Uhr
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Zeit zu gehen.
von Rainer W. am 25.09.2019 um 11:08 Uhr
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Impfschaden?
von Rolf Lachenmaier am 25.09.2019 um 10:59 Uhr
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Becker
von Conny am 25.09.2019 um 10:55 Uhr
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