Apothekertag zum Versandverbot

RxVV fordern oder nur wünschen?

Düsseldorf - 26.09.2019, 18:31 Uhr

Thomas Benkert (re.) verfolgt die Entwicklung seines ursprünglichen Antrags. Ist er jetzt kompromissfähig?

Thomas Benkert (re.) verfolgt die Entwicklung seines ursprünglichen Antrags. Ist er jetzt kompromissfähig?


Das Bundeskanzleramt bestimmt, wann’s weitergeht

Im Verlauf des Meinungsaustausches stellte Arnold klar, dass das Gesetz derzeit noch im Bundeskanzleramt liegt. Es bestimmt, wann es in den Bundestag geht. Die Gegenäußerung zum Bundesrat werde zudem von der Bundesregierung verfasst. Und Schmidt fügte hinzu: „Nur wenn das Kanzleramt sich entscheidet, diesen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, haben wir weitere Einflussmöglichkeiten.“ Es muss darum gehen, den weiteren Gesetzgebungsprozess zu befördern, sonst haben wir keine Plattform, für die wir uns weiter einsetzen können.“ 

Thomas Preis, Apothekerverband Nordrhein, machte laut und energisch klar: „Unser Antrag wendet sich an die Abgeordneten im Bundestag und die haben ein Recht zu erfahren, welche Lösung wir als die Beste ansehen. Der Berufsstand erwartet eine klare Positionierung, also, wir wollen das Votum des Bundesrats umsetzen.“ – „Aber“, so Schmidt, „das Gesetz muss erstmal im Bundestag landen und darüber entscheidet die Bundesregierung.“ Die Argumente wechselten weiter hin und her.

Die Schlussrunde

Schließlich schlug Benkert vor, eine kompromissfähige Formulierung des Antrags finden zu wollen. Die Meinungsbilder trafen sich außerhalb des Plenums und einigten sich darauf, „den Gesetzgeber aufzufordern, die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich herbeizuführen“. Es war mittlerweile der dritte Änderungsantrag.

Es war geschafft. Dieser Antrag wurde von den Delegierten stehend und mit Beifall angenommen. Arnold dankte allen für dieses einheitliche Votum: „Wir kämpfen weiterhin dafür, dass wir diese Lösung umgesetzt bekommen.“ Und sogar Friedemann Schmidt spendete Beifall.

Wortlaut des Leitantrags des ABDA-Vorstands, des Apothekerverbands Nordrhein, der LAK Hessen und der Apothekerkammer Nordrhein:

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, sicher und verlässliche ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen für die inhabergeführten öffentlichen Apotheken in Deutschland zu gewährleisten. Der Gesetzgeber soll sich unverzüglich dafür einsetzen, den staatlich übertragenen Versorgungsauftrag der Apotheke gesetzgeberisch zu stärken, damit die flächendeckende Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger durch die unabhängige Apotheke in Deutschland weiterhin zu jeder Zeit gewährleistet bleibt.

Insbesondere ist durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel gilt.

Der Bundesrat hat festgestellt, dass dies vollständig durch den Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versandhandel erreicht werden kann. Daher fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich herbeizuführen.

Außerdem muss eine Partizipation Dritter an Leistungen der Apotheke ausgeschlossen bleiben. Die Regelungen zum Schutz der freien Wahl der Apotheke müssen so ausgestaltet werden, dass auch Dritte genauso wie Apotheker, Ärzte oder gesetzliche Krankenkassen, keine Rezeptzuweisungen insbesondere aus kommerziellen Interessen vermitteln und organisieren dürfen.

Die notwendige gesetzgeberische Stärkung umfasst die Bereiche Sicherstellung der frei- und heilberuflichen sowie unabhängigen Apothekenstruktur sowie ein der steigenden Dynamik der pharmazeutischen Versorgungsleistung und den regulatorischen Anforderungen Rechnung tragendes Vergütungssystem.

Bei Modellvorhaben mit Beteiligung von Apotheken ist vorzusehen, dass diese nur zulässig sind, wenn die Landesapothekerverbände beteiligt sind und die Teilnahme allen Apotheken in einer Region offensteht. Bei allen Regelungen im Bereich des Apothekenwesens muss das Ziel berücksichtigt werden, zum Wohle der Patienten die Arzneimittelversorgung über die Apotheken vor Ort zu sichern und zu stärken.

 



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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9 Kommentare

... eine Alternative wäre auch...

von Christian Redmann am 27.09.2019 um 9:10 Uhr

... bitten
... betteln
... vorschlagen
... andeuten
... in den Raum stellen
... anregen

Schön vorsichtig und so, dass es niemandem weh tut, sich niemand bekennen muss und im Zweifel alles ja nur ne Idee war.

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AW: ... eine Alternative wäre auch

von Heiko Barz am 27.09.2019 um 11:14 Uhr

Der Tenor dieser Aufzählung bedeutet :
Hilflosigkeit.....
Schwäche......
Unentschlossenheit.....
Angst...... etc...
Ähnlich der wachsweichen und juristisch absolut „impotenten“ Koalitionsvertragsformulierung - „ Wir werden uns kümmern“ (in Bezug auf das RXVV)“!

Katastrophe mit Ansage

von Michael Weigand am 27.09.2019 um 8:08 Uhr

Das Problem ist doch, dass die ABDA aus nicht bekannten Gründen nicht mehr will. Das ist wie bei einem Fußballteam....wenn die Mannschaft auf dem Feld (ABDA) keinen Bock mehr hat, dann können die Fans (Apotheker) noch so laut jubeln....wir haben verloren und werden in die Bedeutungslosigkeit abstürzen....die ABDA ist weltfremd, wenn Sie glaubt, dass Dienstleistungen ohne Gegenleistung möglich sind. Schon allein die Vorstellung des Impfens ist lachhaft. Schon die Kurse (von der ABDA), werden ein hundert bis tausendfaches von dem Dienstleistungsbetrag kosten, den die Apotheken erhalten werden (von den räumlichen Voraussetzungen ganz zu schweigen). Das hätte man vielleicht fordern können, als die Erträge noch deutlich besser waren und so ein Kurs nebenbei lief. Mittlerweile gehts den Apotheken so schlecht, dass sie jeden Cent dreimal umdrehen müssen....da ist so eine Investition, die in drei vier Jahren zum ersten mal einen Gewinn bringt (und das ist optimistisch gerechnet), der Sargnagel für die kleinen Apotheken, die Schmidt ja laut Interview eh für verzichtbar hält...wir werden fürs Impfen weniger als die Ärzte bekommen...noch besser...lasst es uns fürs Richten/Stellen ausgeben...dann werden die Großapotheken belohnt, die durch kostenloses und damit unwirtschaftliches Richten die kleineren Apotheken eh schon an den Rand gedrückt haben Vor Jahren hieß es von der ABDA-Seite, dass sie sowas nie unterstützen würde...jetzt auf einmal doch...das wird dann eher noch zum Untergang der flächendeckenden Versorgung führen und als Brandbeschleuniger für das komplette Zerschlagen des Apothekenmarktes führen.

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RXVV

von Alexander Zeitler am 27.09.2019 um 3:52 Uhr

Fordern!! nix anderes

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RxVV ist jetzt RxVA ...

von Christian Timme am 27.09.2019 um 0:34 Uhr

Aus Verbot wird Ausschluss ... und ... schon ist aus einem Wunsch wieder eine Forderung geworden?. Dieser DeutscheAusschlussTag 2019 wird zeigen ... wer hier wen ausgeschlossen bzw. überfordert hat. ...

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Und jetzt: Keine Atempause, Teambildung zur Umsetzung

von Wolfgang Müller am 26.09.2019 um 20:00 Uhr

So, das wäre geschafft. Alle, die wollen, dass die ABDA und "Die Politik" den Bundesratsbeschluss nun im Gesetzgebungsverfahren UMSETZEN, haben beim DAT eine Formulierung verabschiedet bekommen, die genau das FORDERT. In friedlich gehaltenem, aber vollkommen eindeutigem Juristendeutsch:

Der DAT FORDERT, "die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich herbeizuführen". SOOO die Gleichpreisigkeit herbeizuführen, NICHT anders. Eindeutiger geht's nicht.

Die ursprünglich von der ABDA vorgeschlagene Formulierung hätte genau das Gegenteil präjudiziert: Eher ein kurzes "Prüfen" des Bundesratsbeschlusses und anschließendes beflissenes Verwerfen. Nicht nur von mir wurde das andernorts vollkommen nüchtern und berechtigt als "Verarsche" auf der Basis ebendieses Juristendeutschs bezeichnet. Ebenso eindeutig: Eine Option für "Weiter weg vom Rx-VV, weg vom Bundesrat".

Also, Juristendeutsch betrachtet haben wir nun eine klare Forderung des Parlaments der Apothekerschaft nach der Umsetzung des Rx-Versandverbots. Obzwar unter der raffinierten Umschreibung dieses Worts "Umsetzung", damit zumindest eine gewisse Gesichtswahrung der überzeugten Rx-VV-Aufgeber möglich wurde.

WER soll denn diesen Beschluss nun aber UMSETZEN?Die, die ihn um jeden Preis durch Falschheits-strotzende Formulierungen verhindern wollten?

Ich schlage hier einen weitergehenden demokratischen Prozess vor, nachdem die Apothekerschaft ja nun gerade sehr intelligente parlamentarische Satisfaktionsfähigkeit bewiesen hat. Um sicherzustellen, dass wir das dafür geeignete, motivierte Team bekommen.

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Es gibt nur eine Option...

von Christoph Unglaub am 26.09.2019 um 19:24 Uhr

FORDERN!!!

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AW: Es gibt nur eine Option

von Christoph Unglaub am 26.09.2019 um 19:26 Uhr

Wir sind doch hier nicht bei "wünsch dir was"... ?

Wünschen

von Conny am 26.09.2019 um 18:50 Uhr

Unglaublich !

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