Nach Todesfall in Köln

Glucosetoleranz-Test: Kritik an der Sparmaßnahme Apothekenabfüllung

Stuttgart - 02.10.2019, 17:30 Uhr

Seit dem Jahr 2012 ist das Screening auf Gestationsdiabetes Standard. Dazu wird ein zweistufiger Belastungstest (oGTT) durchgeführt, bei dem die werdende Mutter im Zeitraum zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine standardisierte Glucose-Lösung trinken muss. (r / Foto: Nichizhenova Elena / stock.adobe.com)

Seit dem Jahr 2012 ist das Screening auf Gestationsdiabetes Standard. Dazu wird ein zweistufiger Belastungstest (oGTT) durchgeführt, bei dem die werdende Mutter im Zeitraum zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine standardisierte Glucose-Lösung trinken muss. (r / Foto: Nichizhenova Elena / stock.adobe.com)


Das zentrale Gegenargument waren und sind Fehldiagnosen

Somit ist es kaum verwunderlich, dass die Diskussion um die Apothekenabfüllung wieder aufflammt. Auch in den Publikumsmedien. So äußert sich gegenüber Spiegel.online die Kölner Internistin und Diabetologin Heinke Adamczewski, die das Vorgehen auch schon lange kritisiert. Sie erklärt, dass man an einen tragischen Todesfall bei der seit Jahren geübten Kritik an der Sparpolitik der Kassen gar nicht gedacht habe. Man habe zwar durchaus Sicherheitsbedenken gehabt, erklärt sie. Dass bei der Abfüllung durch Nachlässigkeit oder mit krimineller Absicht eine andere Substanz hineingegeben werden könnte, das habe man gar nicht auf dem Schirm gehabt. Das zentrale Argument sei damals wie heute ein anderes gewesen, nämlich dass das Umfüllen der Glucose ein mehrfach fehleranfälliger Prozess sei. Neben dem Abwiegen in der Apotheke als Fehlerquelle, hebt sie wie Gallwitz auch auf das Auflösen in der Praxis ab. Derartige Fehlerquellen können ihrer Ansicht nach die Testergebnisse verfälschen und unwissentlich falsche Diagnosen stellen – mit den bekannten Risiken eines unentdeckten Schwangerschaftsdiabetes. 

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Dass die nordrheinischen Krankenkassen nun das Fertigpräparat bis einschließlich Dezember bezahlen, infolge des Kölner Todesfalls, erachtet Adamczewski als einen ersten Schritt. Sie könne aber diese zeitliche Befristung nicht nachvollziehen, erklärt sie gegenüber SPON. Es ändere sich dadurch ja nicht das grundsätzliche Problem. Nachdem Tod in Köln sollte das Pulver in keiner Praxis mehr verwendet werden, unabhängig davon, wie es zu der Verunreinigung des Glucosepulvers gekommen sei. Weiter erklärt sie: Die Herstellung der Glucoselösung aus Pulver in der Arztpraxis enthielte viele Verarbeitungsschritte, die alle mit dem Fertigarzneimittel vermeidbar seien und Sicherheitslücken geöffnet hätten. Nach Ansicht der Internistin sollte nach diesem entsetzlichen Todesfall der Gesellschaft die Sicherheit der Schwangeren und ihrer Kinder vier Euro mehr Wert sein. Dafür müssten die Krankenkassen, die seit Jahren die Warnungen und Bedenken der Fachgesellschaften in den Wind geschlagen haben, jetzt einstehen, so Adamczewski.

Bei der Kostenübernahmezusage durch die Kassen für das Fertigpräparat gibt es allerdings neben der Befristung noch einen weiteren Haken: Es ist, wie auch in der Vergangenheit häufig, nicht lieferbar.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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2 Kommentare

Glucosepulverabfüllung

von Jürgen Joos am 06.10.2019 um 17:42 Uhr

Wenn die Apotheken die Rezepturabfüllung kostendeckend kalkulieren dürften, wäre die Preisdifferenz zwischen Fertigpräparat und Rezepturabfüllung zu vernachlässigen.
Bedenke Kosten für Fachpersonal, Dokumentation, Gerätereinigung etc..

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typisch

von Jochen Ebel am 04.10.2019 um 7:40 Uhr

Die Arzneimittelsicherheit und das Wohlergehen der Patienten ist den Krankenkassen und der Politik vollkommen egal.
Solange die Patienten sich nicht wehren wird sich daran auch nichts ändern.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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