Schweizer Apotheker mit mehr Kompetenzen

Welche Rx-Arzneimittel jetzt direkt abgegeben werden dürfen

Remagen - 04.10.2019, 11:30 Uhr

Am 1. Januar 2019 sind in der Schweiz das revidierte Heilmittelgesetz und die revidierte Arzneimittelverordnung in Kraft getreten, die den Apothekern neue Kompetenzen bei der Arzneimittelabgabe einräumen, auch um die Selbstmedikation zu erleichtern und zu fördern. (Foto: imago images / Steinach)

Am 1. Januar 2019 sind in der Schweiz das revidierte Heilmittelgesetz und die revidierte Arzneimittelverordnung in Kraft getreten, die den Apothekern neue Kompetenzen bei der Arzneimittelabgabe einräumen, auch um die Selbstmedikation zu erleichtern und zu fördern. (Foto: imago images / Steinach)


Umsetzungshilfe der Kantonsapothekervereinigung

In der Gesetzgebung wird explizit verlangt, dass Apotheker rezeptpflichtige Arzneimittel nur unter gewissen Voraussetzungen abgeben dürfen. So muss die Abgabe persönlich durch einen Apotheker erfolgen. Der Patient muss für die Beurteilung und Übergabe des Arzneimittels persönlich anwesend sein. In jedem Fall muss mindestens ein persönlicher Erstkontakt stattgefunden haben. Jede Abgabe muss in elektronischer oder schriftlicher Form dokumentiert werden. Es muss für Dritte nachträglich zweifelsfrei nachvollziehbar sein wie es zum Abgabeentscheid gekommen ist. Die Kantonsapothekervereinigung (KAV) hat eine Umsetzungshilfe dazu erlassen, die für einen einheitlichen Vollzug in den Kantonen sorgen soll. Sie wurde zusammen mit Vertretern von pharmaSuisse erarbeitet.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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