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Neue ABDA-Stellungnahme
PTA-Reform: ABDA warnt Bundesrat vor Ausschussempfehlungen
ABDA hadert mit Kompetenzerweiterung
Auch um die Kompetenzerweiterungen für PTA wird hart gerungen. Der Vorschlag der Länderausschüsse, dass Apothekenleiter ihren PTA ohne weitere Voraussetzungen Tätigkeiten übertragen dürfen sollen, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt, kommt bei der ABDA gar nicht gut an. Die Ausschüsse plädieren für eine solche Kompetenzerweiterung, die sich nicht nur auf Einzelfälle beschränkt – vorausgesetzt die Ausbildung ist umfassend genug und folglich weitgehender als im jetzigen Entwurf geplant.
Der ABDA behagten bereits die im Regierungsentwurf vorgesehenen Voraussetzungen (Abschlussnote mindestens „gut“, drei Jahre Berufserfahrung, Fortbildungen etc.) nicht – doch die Ideen der Länder gehen ihr viel zu weit. Zur Begründung führt die ABDA aus, dass der PTA-Beruf 1968 als Assistenzberuf geschaffen wurde. Auch wenn sich das Berufsbild der PTA seit damals unzweifelhaft weiterentwickelt habe und dem auch die Ausbildung Rechnung tragen müsse, so handele es sich doch noch immer um eine Ausbildung, die „nicht für das eigenverantwortliche Arbeiten qualifiziert und auch nicht zwingend qualifizieren muss“. Sollte der Gesetzgeber den PTA gleichwohl die Möglichkeit eröffnen wollen, bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten eigenverantwortlich auszuüben, so müsse dies an Voraussetzungen gebunden sein, die über die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des PTA-Berufs hinausgehen.
Ausdrücklich geht die ABDA an dieser Stelle auch nochmals auf den Regierungsentwurf ein, der eine Regelung zum Verzicht auf die Vorlage von Verschreibungen vorsieht, was die Standesorganisation als „ausgesprochen bedenklich“ ablehnt.
Vergütung, Unterrichtsgewichtung und Verantwortung
Doch zurück zur Ausbildung an sich. Die Ausschüsse empfehlen ferner eine Ausbildungsvergütung von Beginn an. In einer Ausbildungsstruktur, wie sie den Ländervertretern vorschwebt, sei dies nicht realisierbar, meint die ABDA. Und bleibe man bei der bewährten Struktur, stelle sich die Frage, wer die Ausbildungsvergütung während der schulischen Ausbildung bezahlen soll. Die ABDA räumt aber ein: „Mit Blick auf die geforderte Steigerung der Attraktivität der Ausbildung sehen wir es jedoch als essenziell an, dass die PTA-Schüler kein Schulgeld mehr bezahlen müssen.“
Was die Gewichtung der Unterrichtsfächer betrifft, ist die ABDA ebenfalls nicht einverstanden mit den Empfehlungen der Ausschüsse. Diese halten die Kürzungen in den Fächern „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ sowie „Chemisch-pharmazeutische Übungen“ für nicht vertretbar. Die ABDA steht dagegen zu der im Regierungsentwurf geplanten Kürzung zugunsten praktisch relevanterer Fächer. Die Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln spiele im Vergleich zu der Zeit, als der PTA-Beruf geschaffen wurde, eine deutlich geringere Rolle. Auch die Analysenmethoden hätten sich weiterentwickelt und seien einfacher geworden.
Aus Sicht der ABDA sollte der Bundesrat auch nicht der Empfehlung seiner Ausschüsse folgen, dass die Schule die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung tragen soll. In der Apotheke unterliege die Ausbildung allein der Verantwortung des Inhabers der Apothekenbetriebserlaubnis – das folge aus dem Apothekengesetz. „Eine Aufspaltung der Verantwortung oder gar die Übertragung der Verantwortung für die in der Apotheke beschäftigten PTA-Praktikanten auf die Schule steht aus unserer Sicht mit diesen Grundsätzen im Widerspruch“, heißt es in der Stellungnahme.
Auch was die Mindestanforderungen an die Schulen betrifft, appelliert die ABDA an das Bundesratsplenum, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen beizubehalten. Unter anderem kann sie der Idee der Länderausschüsse nichts abgewinnen, dass die Länder selbst das Nähere zur PTA-Ausbildung regeln sollen – und nicht die Bundesapothekerkammer in Richtlinien. So könnte es nämlich 16 unterschiedliche Regelungen zur praktischen Ausbildung geben.
Am 11. Oktober wird das Bundesratsplenum seine eigene Entscheidung treffen: Welche Empfehlungen der Ausschüsse wird es annehmen, welche nicht? Wie auch immer die Stellungnahme des Bundesrates ausfallen wird: Im parlamentarischen Verfahren wird der Entwurf für das PTA-Reformgesetz wohl noch einige Wandlungen durchmachen.
5 Kommentare
Neuregelung notwendig
von Mia am 12.10.2019 um 6:12 Uhr
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PTA-Ausbildung
von Mann am 11.10.2019 um 11:23 Uhr
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Altvorderendenken
von Holger am 11.10.2019 um 8:11 Uhr
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König ABDA?
von Tilo Schneider-Bernschein am 10.10.2019 um 18:37 Uhr
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AW: König ABDA
von Mia am 12.10.2019 um 6:35 Uhr
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