PTA-Reform im Bundesratsplenum

Länder für dreijährige verzahnte PTA-Ausbildung

Berlin - 11.10.2019, 16:14 Uhr

Im Bundesrat wurde heute unter anderem über die Empfehlungen der Ausschüsse zur PTA-Reform abgestimmt. (Foto: Bundesrat / Frank Bräuer)

Im Bundesrat wurde heute unter anderem über die Empfehlungen der Ausschüsse zur PTA-Reform abgestimmt. (Foto: Bundesrat / Frank Bräuer)


Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante PTA-Reform muss gründlich überarbeitet werden. Der Bundesrat hat am heutigen Freitag eine umfassende Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Dabei hat er die zuvor von seinen Fachausschüssen abgegebenen Empfehlungen  aufgegriffen – der Appell der ABDA, diesen Vorschlägen nicht zu folgen, blieb unerhört. 

Die Länder sind ebenso wie die Bundesregierung überzeugt, dass die PTA-Ausbildung und das Berufsbild dringend modernisiert werden müssen. Nur so könne der Beruf attraktiver und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Allerdings haben sie in weiten Teilen eine andere Auffassung, wie dies geschehen soll. Und das ist von Bedeutung: Da mit den geplanten Neuregelungen zur Ausbildung in die Organisationshoheit der Länder eingegriffen wird, ist das Gesetzesvorhaben zustimmungspflichtig. Das heißt: Lehnt der Bundesrat das Gesetz auch noch ab, nachdem es im parlamentarischen Verfahren nachjustiert wurde, kann er es gänzlich stoppen. Daran dürfte allerdings niemandem gelegen sein. Es gilt daher nun, eine gemeinsame Linie zu finden. Möglichst schon jetzt, spätestens aber im Vermittlungsausschuss.

Dass die Länder viele Nachbesserungswünsche haben, zeigt die am heutigen Freitag beschlossene Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf für das PTA-Reformgesetz. Die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse, speziell des federführenden Gesundheitsausschusses, wurden nahezu umfassend angenommen. 

Die sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Barbara Klepsch (CDU), hatte vor der Abstimmung im Länderparlament nochmals die Kompetenzerweiterung als einen besonders wichtigen Schritt in Richtung eines modernen Berufsbildes herausgestellt. Damit PTA diese erlangen können, müsse es künftig eine dreijährige Ausbildung geben, die Praxis und Theorie miteinander verzahnt. Klepsch verwies auf andere Gesundheitsberufe – auch auf den der PKA – für die diese Form der Ausbildung bereits gelte. Wichtig seien dabei eine Ausbildungsvergütung von Anfang an und eine schon im Reformgesetz verankerte Schulgeldfreiheit. All diese Punkte vermissen die Länder noch im Regierungsentwurf.

Kompetenzerweiterung für alle PTA

Die Ausbildungsdauer und -struktur sowie die Vorstellungen zur Kompetenzerweiterung sind damit wesentliche Knackpunkte im laufenden und bevorstehenden Diskurs nicht nur zwischen Bund und Ländern, sondern auch mit der ABDA, der Adexa und dem BVpta. Die ABDA hatte die Länder im Vorfeld der Abstimmung nachgerade „ermahnt“, sich nicht auf die Länderforderungen hierzu einzulassen. Doch das ließ diese offensichtlich unbeeindruckt.

Anders als die Regierung will der Bundesrat erreichen, dass PTA nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen mehr Tätigkeiten ohne Aufsicht ausführen dürfen. Die jetzt beschlossene Stellungnahme sieht eine Ergänzung in der Apothekenbetriebsordnung vor (§ 3 Abs. 5 b ApBetrO - neu), wonach die Aufsichtspflicht bei der Ausführung pharmazeutischer Tätigkeiten entfällt,

„wenn der Apothekenleiter nach schriftlicher Anhörung des pharmazeutisch-technischen Assistenten Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt“.

Eine bestimmte Note oder Berufserfahrung ist also nicht zwingend nötig. Wie auch im Regierungsentwurf vorgesehen, soll es aber grundsätzliche Ausnahmen geben: Es geht Weg an der Aufsicht vorbei, wenn es sich um BtM- und T-Rezepte handelt oder solche die nach § 73 Abs. 3 oder Abs. 3b des Arzneimittelgesetzes nach Deutschland verbracht werden. Zusätzlich wollen die Länder auch beim patientenindividuellen Stellen und Verblistern von Arzneimitteln nicht auf die Aufsicht durch den Apotheker verzichten. 

Die ABDA lehnte den Vorschlag der Regierung zur Kompetenzerweiterung ebenso ab wie den der Länder. Auch ihre anderen Appelle an die Länder fruchteten nicht. Positiv ankommen dürfte die Länder-Stellungnahme hingegen bei der Adexa und dem BVpta.

Nun ist die Bundesregierung wieder am Zug: Sie muss zu der Stellungnahme des Bundesrats eine Gegenäußerung verfassen. Man darf gespannt sein, wie weit sie bereit ist, den Ländern entgegenzukommen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Haftungsfrage geklärt ???

von Uwe Hansmann am 12.10.2019 um 9:40 Uhr

Und wie sieht es dann mit der Haftung aus?`Wenn die auf die PTA übergeht, freuen sich schon jetzt die Versicherer. Prämien wie bei Hebammen . . . sind vorprogrammiert.


. . . .Anders als die Regierung will der Bundesrat erreichen, dass PTA nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen mehr Tätigkeiten ohne Aufsicht ausführen dürfen. Die jetzt beschlossene Stellungnahme sieht eine Ergänzung in der Apothekenbetriebsordnung vor (§ 3 Abs. 5 b ApBetrO - neu), wonach die Aufsichtspflicht bei der Ausführung pharmazeutischer Tätigkeiten entfällt,
„wenn der Apothekenleiter nach schriftlicher Anhörung des pharmazeutisch-technischen Assistenten Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt“.

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