PTA-Reform im Bundesratsplenum

Länder für dreijährige verzahnte PTA-Ausbildung

Berlin - 11.10.2019, 16:14 Uhr

Im Bundesrat wurde heute unter anderem über die Empfehlungen der Ausschüsse zur PTA-Reform abgestimmt. (Foto: Bundesrat / Frank Bräuer)

Im Bundesrat wurde heute unter anderem über die Empfehlungen der Ausschüsse zur PTA-Reform abgestimmt. (Foto: Bundesrat / Frank Bräuer)


Kompetenzerweiterung für alle PTA

Die Ausbildungsdauer und -struktur sowie die Vorstellungen zur Kompetenzerweiterung sind damit wesentliche Knackpunkte im laufenden und bevorstehenden Diskurs nicht nur zwischen Bund und Ländern, sondern auch mit der ABDA, der Adexa und dem BVpta. Die ABDA hatte die Länder im Vorfeld der Abstimmung nachgerade „ermahnt“, sich nicht auf die Länderforderungen hierzu einzulassen. Doch das ließ diese offensichtlich unbeeindruckt.

Anders als die Regierung will der Bundesrat erreichen, dass PTA nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen mehr Tätigkeiten ohne Aufsicht ausführen dürfen. Die jetzt beschlossene Stellungnahme sieht eine Ergänzung in der Apothekenbetriebsordnung vor (§ 3 Abs. 5 b ApBetrO - neu), wonach die Aufsichtspflicht bei der Ausführung pharmazeutischer Tätigkeiten entfällt,

„wenn der Apothekenleiter nach schriftlicher Anhörung des pharmazeutisch-technischen Assistenten Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt“.

Eine bestimmte Note oder Berufserfahrung ist also nicht zwingend nötig. Wie auch im Regierungsentwurf vorgesehen, soll es aber grundsätzliche Ausnahmen geben: Es geht Weg an der Aufsicht vorbei, wenn es sich um BtM- und T-Rezepte handelt oder solche die nach § 73 Abs. 3 oder Abs. 3b des Arzneimittelgesetzes nach Deutschland verbracht werden. Zusätzlich wollen die Länder auch beim patientenindividuellen Stellen und Verblistern von Arzneimitteln nicht auf die Aufsicht durch den Apotheker verzichten. 

Die ABDA lehnte den Vorschlag der Regierung zur Kompetenzerweiterung ebenso ab wie den der Länder. Auch ihre anderen Appelle an die Länder fruchteten nicht. Positiv ankommen dürfte die Länder-Stellungnahme hingegen bei der Adexa und dem BVpta.

Nun ist die Bundesregierung wieder am Zug: Sie muss zu der Stellungnahme des Bundesrats eine Gegenäußerung verfassen. Man darf gespannt sein, wie weit sie bereit ist, den Ländern entgegenzukommen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Haftungsfrage geklärt ???

von Uwe Hansmann am 12.10.2019 um 9:40 Uhr

Und wie sieht es dann mit der Haftung aus?`Wenn die auf die PTA übergeht, freuen sich schon jetzt die Versicherer. Prämien wie bei Hebammen . . . sind vorprogrammiert.


. . . .Anders als die Regierung will der Bundesrat erreichen, dass PTA nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen mehr Tätigkeiten ohne Aufsicht ausführen dürfen. Die jetzt beschlossene Stellungnahme sieht eine Ergänzung in der Apothekenbetriebsordnung vor (§ 3 Abs. 5 b ApBetrO - neu), wonach die Aufsichtspflicht bei der Ausführung pharmazeutischer Tätigkeiten entfällt,
„wenn der Apothekenleiter nach schriftlicher Anhörung des pharmazeutisch-technischen Assistenten Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt“.

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