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Nitrosamin-Spuren in Fertigarzneimitteln
Hexal: Weiterer Ranitidin-Rückruf
Spuren von NDMA auch in Fertigarzneimitteln gefunden
Erneut sei von keinem akuten Patientenrisiko auszugehen und der Rückruf erfolge aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, heißt es in der AMK-Meldung. Allerdings verbirgt sich auch eine neue Information im Rückruf: „Im Zuge der weiteren Untersuchung von ranitidinhaltigen Arzneimitteln, wurden bei dem für das genannte Präparat eingesetzten Wirkstoff sowie in daraus hergestellten Fertigarzneimitteln Spuren von N-Nitrosodimethylamin (NDMA) gefunden.“
Bislang war – ob Betapharm, Hexal, 1 A Pharma, AbZ oder Ratiopharm – keine Rede von einer Verunreinigung der Fertigarzneimittel gewesen und man hatte überall in den Rückrufen denselben Wortlaut gelesen: „Es wurde festgestellt, dass der Wirkstoff Ranitidin-HCl bestimmter Wirkstoffhersteller verunreinigt ist. Bei der Verunreinigung handelt es sich um N-Nitrosodimethylamin (NDMA). Dieser Stoff ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO und der EU als potentiell krebserregend beim Menschen eingestuft.“
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Kontaminiertes Ranitidin: Keine Überraschung
Eine Frage, die sich aus den weltweit uneinheitlichen Ranitidin-Rückrufen ergibt und weiterhin unbeantwortet bleibt, ist: Wurde der Wirkstoff Ranitidin beim Hersteller mit dem Nitrosamin NDMA verunreinigt oder stammt das NDMA vom Wirkstoff selbst – ist also eine inhärente Problematik des Ranitidins? Die US-Versandapotheke Valisure, mit angeschlossenem Labor war entscheidender Hinweisgeber im Fall und scheint sich in ihrem Fazit bereits sicherer als die Arzneimittelbehörden zu sein. Es könne zwar auch sehr gut ein Kontaminationsproblem bei Ranitidin vorliegen: „Allerdings sehen wir ein viel größeres Problem in der inhärenten Instabilität des Moleküls selbst und seiner Fähigkeit, im menschlichen Körper sehr hohe Mengen NDMA bilden zu können“, schrieb ein Sprecher der US-Online-Apotheke Valisure Ende September an DAZ.online.
Sechs Monate Zeit
EMA fordert: Alle chemischen Wirkstoffe auf Nitrosamine prüfen!
Die EMA teilte auf Nachfrage von DAZ.online Anfang Oktober mit, dass sie sich ebenso mit der Bildung von NDMA im Körper beschäftigt. Die Prüfung des Falls Ranitidin kann online auf den Seiten der EMA mitverfolgt werden. Dort findet sich nicht nur der Zeitplan für das Verfahren – in dem zum Dezember 2019 eine Empfehlung durch den Humanarzneimittelausschuss der EMA erwartet wird (CHMP) –, sondern auch eine Liste der Fragen, die die Unternehmen bis zum 24. Oktober beantworten sollen. Darin finden sich auch Fragen zu den „In-vivo-Aspekten“.
Seit Ende September: Alle chemischen Wirkstoffe müssen auf Nitrosamine geprüft werden
Der Humanarzneimittelausschuss der EMA (CHMP) hat mittlerweile (am 26. September) allgemeine Leitlinien zur Vermeidung von Nitrosamin-Verunreinigungen in Humanarzneimitteln, die chemisch synthetisierte Wirkstoffe enthalten, veröffentlicht. Es soll zudem geprüft werden, ob in Zukunft auch für nicht chemisch synthetisierte Arzneimittel entsprechende Leitlinien erstellt werden.
Alle Marktzulassungsinhaber für Humanarzneimittel, die chemisch synthetisierte Wirkstoffe enthalten, müssen ihre Arzneimittel seit dem 26.09.2019 „vorsorglich“ auf das mögliche Vorhandensein von Nitrosaminen prüfen. Nach einer solchen Risikobewertung durch die Unternehmen sollen diese dann alle Produkte, die im Ergebnis als gefährdet gelten, auch analytisch testen. Die Risikobewertung soll spätestens in den nächsten sechs Monaten abgeschlossen sein. Welche Grenzwerte toleriert werden sollen, werde derzeit noch geprüft – angesichts der beträchtlichen Zahl an Wirkstoffen und Fertigarzneimitteln.
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