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FDP-Anfrage im Bundestag
BMG: Kein Bedarf an monovalenten Masernimpfstoffen
Nach dem Wunsch von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll der Masernschutz ab März 2020 Pflicht sein, zumindest für bestimmte Personengruppen. Dass diese Impfpflicht weiter reicht und auch die Impfung gegen Mumps und Röteln bedingt – es gibt keine monovalenten Masernimpfstoffe in Deutschland –, wird teilweise kritisiert und beschäftigt auch die FDP in einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung. Spahns Ministerium hat nun geantwortet: Produktionsentscheidungen treffe die Pharmaindustrie, und diese orientiere sich an den Empfehlungen der STIKO.
„Wie will die Bundesregierung die individuelle Wahlmöglichkeit der Betroffenen bezüglich des Impfstoffes (Stichwort: Mono- vs. Kombi-Impfstoffe) herstellen, wenn derzeit nur Kombipräparate am Markt verfügbar sind?“ Dafür interessierte sich Katja Hessel von der FDP-Bundestagsfraktion in einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung. Sabine Weiss (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, hat nun geantwortet.
Produktionsentscheidungen trifft die Pharmaindustrie
„Für die Produktion sowie für die Vermarktung der Impfstoffe sind die pharmazeutischen Unternehmen zuständig“, erklärt Weiss. Diese Produktionsentscheidungen wiederum orientierten sich an den aktuellen Empfehlungen der weltweiten Impfkommissionen. Weiss begründet weiter, dass „in Deutschland nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen die Impfung gegen Masern ausschließlich mit einem trivalenten Masern-Mumps-Röteln (MMR)- oder tetravalenten Masern-Mumps-Röteln-Varizellen (MMRV)-Impfstoff erfolgen“ soll, um gleichzeitig auch die Verbreitung von Mumps und Röteln zu verhindern und damit insbesondere Rötelnembryopathien vorzubeugen.
Mumps und Röteln zusätzlich: kein Risiko
Diese Empfehlungen der STIKO gelten auch für solche Impfungen, bei denen ausschließlich eine Masernimmunität benötigt oder eine Masernimmunisierung vervollständigt werden soll. Weiss führt weiter aus: „Dies gründet sich auf die jahrzehntelange Erfahrung zur Sicherheit und Verträglichkeit der MMR(V)-Impfstoffe, die belegt, dass die zusätzliche Verabreichung von Mumps- und Röteln-Impfviren kein unangemessenes Risiko für den Impfling darstellt.“ Alle bekannten Kombinationsimpfstoffe mit einer Komponente gegen Masern zeichneten sich dadurch aus, dass sie kein erhöhtes Risikoprofil im Vergleich zu Einfachimpfstoffen gegen Masern aufweisen.
Kein Bedarf an monovalenten Masernimpfstoffen
Auf Basis der verfügbaren Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit der MMR(V)-Impfstoffe und unter Befolgung der aktuellen STIKO-Empfehlungen könne eine dringliche oder zwingende Notwendigkeit zur Bereitstellung eines monovalenten Impfstoffs aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht nicht festgestellt werden, findet Sabine Weiss. Die Staatssekretärin weist außerdem darauf hin, dass die im Masernschutzgesetz vorgesehene Impfpflicht Personen ausnimmt, bei denen eine medizinische Kontraindikation gegen die Schutzimpfung mit dem zur Verfügung stehenden Impfstoff besteht.
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Dass die bloße Verfügbarkeit von tri- oder tetravalenten Vakzinen kein Problem darstellt, hat kürzlich auch der Bundesgesundheitsminister auf eine Anfrage einer baden-württembergischen Apothekerin erklärt. Er meint, dass kein Bedarf an monovalenten Masernimpfstoffen besteht, und dass das ledigliche Vorhandensein von Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffen die Impfpflicht nicht aushebeln könne.
1 Kommentar
Einzelimpfstoffe
von IGreif am 05.11.2019 um 11:14 Uhr
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