Digitale Verordnungen

E-Rezept: Das Problem mit den Ärzte-Signaturen

Berlin - 07.11.2019, 11:15 Uhr

KBV-Experte Sebastian John wies auf einer E-Rezept-Fachkonferenz darauf hin, dass die elektronische Signatur des E-Rezeptes aus Ärztesicht noch verbessert werden müsse. (c / Foto: Pietschmann/BAH)

KBV-Experte Sebastian John wies auf einer E-Rezept-Fachkonferenz darauf hin, dass die elektronische Signatur des E-Rezeptes aus Ärztesicht noch verbessert werden müsse. (c / Foto: Pietschmann/BAH)


KBV und BAH: Freie Apothekenwahl erhalten!

Immerhin: Den Apothekern stärkte der KBV-Experte in ihrer zentralen Forderung zum E-Rezept den Rücken. „Die freie Apothekenwahl ist für uns ein genauso schützenswertes Gut wie die freie Arztwahl.“ Übrigens sprach sich auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller erneut vehement für den Erhalt der freien Apothekenwahl aus. Dr. Traugott Ullrich, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes und Geschäftsführer bei Schwabe Pharma, erklärte in seinem Vortrag, dass der BAH einige zentrale Forderungen zum Thema E-Rezept habe:

  • Alle Rezeptarten (also auch das Grüne Rezept) müssen elektronisch umgesetzt werden.
  • Notwendige Akteure müssen Zugriff auf die Daten haben.
  • Die freie Apothekenwahl muss gesetzlich verankert werden.
  •  Das Abspracheverbot zwischen Ärzten und Apothekern muss gesetzlich verankert werden.
  • Das Makelverbot für E-Rezepte muss gesetzlich verankert werden.

Große Unterstützung fürs Makelverbot

Somit mehren sich die Forderungen nach gesetzlichen Klarstellungen zum E-Rezept. Zuletzt hatte sich auch GEHE-Chef Dr. Peter Schreiner im DAZ.online-Geschichtentaxi dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber eine „Kommerzialisierung“ des E-Rezeptes verhindern müsse. „Das E-Rezept hat das Potenzial, die Strukturen im Apothekenmarkt zu verändern“, warnte Schreiner. Sein Unternehmen hatte kürzlich ein Positionspapier dazu veröffentlicht.

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Die Politik lässt das zumindest derzeit noch kalt: Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz wollte die Bundesregierung eigentlich ein Absprache- und Makelverbot für das E-Rezept einführen. Aufgrund einer verzögerten Absprache mit der EU-Kommission liegt das Vorhaben derzeit aber auf Eis. Und im Gegensatz zu anderen Regelungen aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz wurde das Makelverbot auch nicht in andere Gesetzesvorhaben verschoben, um es zu beschließen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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