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Zwei Verfahren
OLG: Apotheker dürfen keine Arzneimittel auf Amazon vertreiben
Bahmann: Eine Blamage für die Kammern!
Heißt konkret: Es ist sehr wahrscheinlich noch lange nicht Schluss in der Debatte. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, startet die Rechtsmittelfrist innerhalb derer eine Revision eingelegt werden kann. Dass dies so kommt, hatte der Vorsitzende Richter des OLG schon im September bei einer mündlichen Verhandlung als wahrscheinlich eingestuft: „Egal wie wir entscheiden, es wird vor den Bundesgerichtshof gehen“, erklärte der Richter damals.
Apotheker Vogel zeigte sich erfreut über das OLG-Urteil: „Das Urteil hat mein großes Vertrauen in die Justiz und den Rechtsstaat erneut bekräftigt. Ich bin beeindruckt von den Richtern und auch dem Urteil. Es war nicht zu erwarten, dass das OLG so entscheidet. Es ist ein wichtiger Etappensieg, aber es wird weitergehen.“
Vogels Anwalt Bahmann erhebt nach dem Urteil jetzt auch Vorwürfe gegen die Apothekerkammern. Aus seiner Sicht hätten sich die Kammern um dieses Verfahren kümmern müssen. Bahmann wörtlich: „Das Urteil ist für mich auch eine einzige Blamage für die Apothekerkammern. Es ist ein Skandal, dass die Kammern hier nicht aufgetreten sind, um die Klage von Herrn Vogel zu unterstützen. Es handelt sich hier um höchstens 40 Apotheker (also um 0,2 Prozent der in Deutschland ansässigen Apotheke), die auf Amazon apothekenpflichtige Arzneimittel verkaufen. Das Argument der Kammern, man wolle nicht gegen den eigenen Berufsstand vorgehen, kann man daher einfach nicht gelten lassen. Es ist sogar die Pflicht der Kammern das zu tun.“
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