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Versammlung der Apothekerkammer Hamburg
Neue Notdienstordnung in Hamburg sorgt für Diskussionen
So funktioniert die neue Notdienstordnung in Hamburg
Nach der neuen Notdienstordnung werden die 261 Apotheken im dicht besiedelten Innenbereich alle 48 Tage einen Notdienst versehen. Diese Apotheken werden damit günstiger als vorher gestellt, weil die Spätdienste für sie ersatzlos wegfallen. Dagegen werden die 137 Apotheken in den äußeren Bereichen des Stadtstaates künftig alle 24 Tage einen vollen Notdienst leisten. Für sie werden also die Spätdienste durch volle Nachtdienste ersetzt und ihre Notdienstbelastung steigt. Künftig werden alle Dienste aus dem Notdienstfonds honoriert.
Obwohl die meisten Apotheken durch die Neuregelung entlastet werden, kam dies in der Versammlung zunächst nicht gut an. Viele Apotheker argumentierten, dies sei ungerecht. Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen gestand dies ein, aber dies sei auch bei allen alternativen Plänen so. Es seien viele Versionen durchgespielt worden. Doch die Notdienstapotheken in der Innenstadt sollten nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander liegen. Meyer-Bürck betonte, es gehe um eine möglichst gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung, nicht um die Solidarität zwischen den Apotheken. Es sei nicht sinnvoll, die Apotheken in der Innenstadt zu einer Überversorgung zu verpflichten, um alle gleich zu behandeln. Nach langer Diskussion fasste ein Teilnehmer dies so zusammen: „Es ist Hamburg und es ist doch verschieden.“
Es wurde deutlich, dass die dicht besiedelte City und einige wirtschaftlich weniger attraktive Außenbezirke sich sehr unterscheiden. Für so verschiedene Sachverhalte müssten auch unterschiedliche Lösungen geschaffen werden – so wie es in Flächenstaaten selbstverständlich ist.
Schritt zurück nicht möglich
Daraufhin gestanden auch die Kritiker zu, dass die Kammer sich große Mühe gemacht habe und dass die Lösung recht gut sei. Doch offenbar hatten viele erwartet, dass bei der Kammerversammlung noch Einfluss auf die neue Notdienstordnung genommen werden könnte und die Kammer sie erst danach verabschieden würde. Doch Siemsen erklärte, das Heilberufekammergesetz sehe hier keinen Einfluss der Kammerversammlung vor. Die Verabschiedung sei ein hoheitlicher Akt, für den die Kammerversammlung nicht zuständig sei. Die Kammer müsse die Interessen der Bevölkerung und der Apotheker berücksichtigen.
Außerdem habe er bei der Abstimmung über die Abschaffung der Spätdienste deutlich darauf hingewiesen, dass diese nicht ersatzlos entfallen würden und daraufhin eine ganz neue Regelung nötig würde. Meyer-Bürck betonte, die Kammer habe den gesetzlichen Auftrag, den Notdienst zur Versorgung der Bevölkerung zu organisieren. Man habe versucht, die Wünsche der Apotheker zu erfüllen und dies sei weitgehend gelungen. Probleme durch wiederholte Dienste am gleichen Feiertag oder Häufungen zwischen Haupt- und Filialapotheke seien weitgehend vermieden worden. Doch eine Notdienstordnung bleibe ein Verwaltungsakt und sei keine „Wünsch-dir-was-Veranstaltung“. Einige Apotheker hatten einen Antrag eingebracht, um die Abschaffung der Spätdienste wieder rückgängig zu machen.
Der Hauptantragsteller zog diesen jedoch zurück, weil er für 2020 ohnehin keine Wirkung mehr gehabt hätte. Kammervizepräsidentin Dr. Dorothee Dartsch schlug daraufhin vor, im Jahr 2020 Erfahrungen mit der neuen Notdienstordnung zu sammeln und mögliche Änderungswünsche dann in einem neuen Antrag zu formulieren. Auch sie betonte, dass heterogene Verhältnisse differenzierte Lösungen erfordern.
1 Kommentar
Notdienst in Hamburg
von B.Warmuth am 21.11.2019 um 16:27 Uhr
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