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Kammerversammlung
Kammer Nordrhein will weiter juristisch gegen EU-Versender vorgehen
„Seit dem EuGH-Urteil hält sich DocMorris an gar nichts mehr“
Nicht nur für ihre ABDA-kritische Haltung ist die Apothekerkammer aus dem Westen bekannt, sondern auch für ihre hartnäckige juristische Auseinandersetzung mit den niederländischen Arzneimittelversendern. Und dieses Merkmal wird die AKNR ebenfalls weiterführen. Kammerjustiziarin Dr. Bettina Mecking machte den Delegierten deutlich, dass dies derzeit höchste Relevanz habe, vor allem im Hinblick auf die geplanten politischen Maßnahmen hinsichtlich der Arzneimittelpreisbindung.
„DocMorris ist seit dem EuGH-Urteil im Jahr 2016 der Auffassung, sich an gar nichts mehr halten zu müssen“, so Mecking. Daher sei es „wichtiger denn je“, juristische Verfahren gegen die ausländischen Versender zu führen. Die Medizinrechtlerin zeigte auf, dass die zentrale Strategie der Kammer sei, in allen Verfahren gegen DocMorris und Co. sowohl die Verstöße gegen die Arzneimittelpreisverordnung zu thematisieren als auch das rechtswidrige Verhalten vor dem Hintergrund des Heilmittelwerberechts zu monieren. „Das ist notwendig, weil wir jederzeit damit rechnen müssen, dass die Politik die Arzneimittelpreisbindung und die damit verbundenen Verordnungen und Regularien beerdigen könnte.“ Außerdem werde die Arzneimittelpreisverordnung von der Politik häufig als ein Schutzinstrument im Sinne der Leistungserbringer betrachtet. Das Heilmittelwerberecht sei dagegen klar dem Verbraucherschutz zuzuordnen.
Mecking kritisierte das Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) scharf, die Arzneimittelpreisbindung zukünftig im Sozialrecht regeln zu wollen. Dieser Vorgang sei im Vergleich zum Rx-Versandverbot juristisch nicht nur komplizierter, sondern europarechtlich wesentlich fragwürdiger. Das hätten verschiedenste Gutachten ergeben. Warum Spahn die Sozialrechtsregelung der EU-Kommission zur Prüfung vorlege, sei auch unverständlich: „Früher oder später landet das Konstrukt sowieso vor dem EuGH und wird dann geprüft.“ Und abgesehen von der vorhergesagten 90-prozentigen Gleichpreisigkeit bezogen auf die GKV-Versicherten, sieht Mecking in den verbliebenen 10 Prozent der Privatversicherten und Selbstzahler ein weiteres Einfalltor für neue Verfahren vor dem EuGH.
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