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EU: CBD-haltige Produkte sind Novel Food
Die Europäische Kommission hat im Januar 2019 entschieden, Lebensmittel und andere Produkte, die Cannabidiol (CBD) aus Hanf enthalten, als neuartige Lebensmittel einzustufen, da für diese keine Verwendungsgeschichte vor dem 15. Mai 1997 festgestellt werden konnte. Sie sind damit zulassungspflichtig.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das in Deutschland zusammen mit den Überwachungsbehörden für die konkrete Klassifizierung entsprechender Erzeugnisse zuständig ist, vertritt hierzu ebenfalls eine eindeutige Auffassung: „Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre. Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden“, heißt es auf der Webseite des Bundesamtes.
Bulgarien genehmigt CBD-Produkte für den freien Verkauf
Nach einer Leafly-Meldung vom Mai dieses Jahres hat Bulgarien als erstes EU-Land verschiedenen CBD-Produkten eine offizielle Zulassung für den allgemeinen Verkauf erteilt, und zwar von Kannaway, einer Tochter des US-amerikanischen Cannabisunternehmens Medical Marijuana. Den Produkten sei bescheinigt worden, dass sie den Anforderungen der Lebensmittelgesetze in Bulgarien entsprechen, ebenso wie den Verordnungen der Europäischen Union. Damit seien die Produkte auch für den Export in weitere Staaten offiziell zugelassen. Andere Länder hielten sich jedoch zurück, solche Genehmigungen zu erteilen. Auch wollten viele Länder nicht die gesetzliche Konformität der CBD-Produkte bestätigen.
1 Kommentar
Angebliche Genehmigung in Bulgarien für CBD-Produkte
von Dirk Lachenmeier am 29.11.2019 um 11:52 Uhr
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