Digitale-Versorgung-Gesetz im Bundesrat

Länder lassen TI-Anbindungsfrist für Apotheken passieren

Berlin - 29.11.2019, 17:45 Uhr

Der Bundesrat fürchtet, dass Krankenversicherungen zum Beispiel über Fitness-Tracker ihrer Versicherten gute Risiken selektieren könnten. (b / Foto: imago images / westend61)

Der Bundesrat fürchtet, dass Krankenversicherungen zum Beispiel über Fitness-Tracker ihrer Versicherten gute Risiken selektieren könnten. (b / Foto: imago images / westend61)


Achtung Fitness-Tracker – Sensible Daten nicht kommerzialisieren

Mit einer vom DVG unabhängigen Entschließung will der Bundesrat überdies Gesundheitsdaten besser schützen. Er fordert die Bundesregierung auf, die automatisierte Erhebung der Daten zur Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig zu erklären – und zwar unabhängig von einer möglichen Einwilligung der Versicherten.

In der Begründung des Antrags heißt es, dass in jüngster Zeit im Bereich  der  Risikolebens-, Unfall-  und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie der privaten Rentenversicherung Versicherungstarife angeboten würden, bei denen der Tarif  unter anderem durch automatisierte Datenübertragung – beispielsweise durch Fitness-Tracker beeinflusst werden kann. Im Bereich der Krankenversicherung berge dies die Gefahr, dass sich Self-Tracking-Tarife für Versicherungsnehmer mit „guten“ Risiken etablieren, erläutert der Bundesrat. Andere erhielten hingegen weniger günstigere Tarife. Dies widerspreche dem Grundprinzip von Krankenversicherungen, wonach sie Lebensrisiken durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig übernehmen.

Außerdem fürchten die Länder, dass die sensiblen Daten kommerzialisiert werden. Die Bundesregierung solle deshalb dafür sorgen, dass Big-Data-Anwendungen im Gesundheitswesen mit den notwendigen rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden und so den individuellen Schutz der Versicherten gewährleisten.

Es bleibt der Bundesregierung überlassen, zu entscheiden, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt.

Erste Beratung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes

Nicht zuletzt stand heute auch der erste Durchgang für das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) im Bundesrat an. Hierzu haben die Länder recht umfangreich Stellung bezogen. Mit dem Gesetz soll unter anderem der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich reformiert werden. Mit den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums beziehungsweise der Regierungsfraktionen, das Gesetz auch für Maßnahmen gegen Arzneimittel-Lieferengpässe zu nutzen, mussten sie sich allerdings noch nicht befassen. 

In seiner Stellungnahme empfiehlt der Bundesrat unter anderem, die vorgesehene Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung von zwölf Monaten auf 24 Monate zu verlängern. Zudem sollte überprüft werden, ob die mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung getroffenen Neuregelungen zu Orphan Drugs zu einer Beeinträchtigung der Versorgung der Versicherten führen.

Das GKV-FKG wird im Dezember erstmals im Bundestag beraten. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Und dann?

von Karl Friedrich Müller am 30.11.2019 um 7:23 Uhr

Wenn ich die Frist verstreichen lasse?
Was passiert dann?
Die Digitalisierung macht mir Sorgen, vor allem der fahrlässige Umgang damit.
Bestellen mit Alexa und Co und was weiß ich noch. Aber WhatsApp als Bestellform für unsicher halten wegen der Daten.
Das ist ein Witz!
Die Gesundheitsdaten sind schneller gehackt, als man Spahn sagen kann.
Vollkommen verrückt alles, schizophren

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