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Arzttermine, Apps auf Rezept, Masernimpfpflicht
Das sind die wichtigsten Änderungen im Gesundheitssystem ab 2020
Ausbildungen, Pflege, Prävention
Generalisierte Pflegeausbildung
Der Gesetzgeber hat zuletzt mehrere Ausbildungsreformen im Gesundheitswesen beschlossen. Demnach gelten im kommenden Jahr nicht nur für PTA neue Ausbildungsregeln. Auch die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden ab 2020 in einer gemeinsamen, generalisierten Pflegeausbildung zusammengeführt. Die bisherigen Pflegeausbildungen wird es nicht mehr geben.
Neue Ausbildungsregeln für ATA und OTA
Mit dem „Anästhesietechnische- und Operationstechnische Assistenten-Gesetz“ hat der Gesetzgeber zudem bundeseinheitliche Vorgaben für eine jeweils dreijährige Ausbildung für ATA und OTA geschaffen, die von den Krankenkassen refinanziert wird. Bisher gab es lediglich verschiedene Länderregelungen und eine Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Das Gesetz beinhaltet auch die Zahlung einer Ausbildungsvergütung und das Verbot von Schulgeld.
Hebammenreformgesetz
Mit dem Hebammenreformgesetz wird die Ausbildung angepasst und weitgehend akademisiert. Dies soll auch die interprofessionelle Zusammenarbeit von Hebammen stärken. Zudem hat die Bundesregierung mit dem Gesetz die Vorgaben aus einer EU-Richtlinie umgesetzt. Künftig werden alle Hebammen im Rahmen von Regelstudiengängen ausgebildet. Durch die Ausrichtung als duales Studium wird es weiter einen großen Praxisanteil geben. Das Studium dauert mindestens sechs und höchstens acht Semester. Es orientiert sich an einem Bachelor-Studiengang.
Neue Untergrenzen für Pflegepersonal in Kliniken
Um die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte im Krankenhaus weiter zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu erhöhen, werden ab 2020 Pflegepersonaluntergrenzen für die Bereiche Herzchirurgie, Neurologie, Neurologische Schlaganfalleinheiten und Neurologische Frührehabilitation eingeführt.
Entlastungen für Angehörige von Pflegebedürftigen
Kinder, deren pflegebedürftige Eltern für ihre Pflegekosten nicht selbst aufkommen können und daher Leistungen der Hilfe zur Pflege beziehen, werden ab dem Januar 2020 finanziell entlastet. Erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro (brutto) – statt bisher 21.600 Euro (netto) – werden sie dann zur Unterhaltspflicht herangezogen.
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
Frauen ab einem Alter von 20 Jahren haben ab Januar 2020 Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom). Sie können zukünftig an einem neu strukturierten Screening teilnehmen, bei dem – je nach Lebensalter – auch ein Test auf Humane Papillomviren (HPV) durchgeführt wird.
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