Berechnungen des DAV

Minimal mehr Rabattarzneimittel zuzahlungsbefreit

Berlin/Stuttgart - 07.01.2020, 11:45 Uhr

Kassen können auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen haben. ( r / Foto: DAV)

Kassen können auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen haben. ( r / Foto: DAV)


Etwas mehr als 21 Prozent der Rabattarzneimittel sind derzeit ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit. Das geht aus Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hervor. Damit liegt der Anteil der befreiten Präparate minimal höher als noch im August 2019, grundsätzlich ist er aber seit Jahren rückläufig – wofür der DAV angesichts der wachsenden Einsparungen durch Rabattverträge kein Verständnis hat.

Trotz milliardenschwerer Rekordeinsparungen durch Rabattverträge befreien Krankenkassen ihre Versicherten nur bei einem von fünf Rabattarzneimitteln von der Zuzahlung. Das kritisiert die ABDA am heutigen Dienstag in einer Pressemitteilung. Sie verweist dabei auf aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach sind seit 1. Januar 2020 4.989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Das sind etwas mehr als im August 2019, als es noch 4.915 von 23.484 waren, was 20,9 Prozent entspricht.  Am 1. August 2018 war allerdings noch jedes vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei, nämlich 5.652 von 22.999 Medikamenten (24,6 Prozent). Der Blick noch weiter zurück zeigt, dass es tendenziell immer weniger zuzahlungsbefreite Präparate gibt. 2011 war noch jedes zweite Rabattarzneimittel ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit. Anfang 2010 waren es nämlich noch 60 Prozent. 

Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Mit einer reduzierten oder keiner Zuzahlung sollten die Krankenkassen ihren Versicherten die Rabattverträge seinerzeit schmackhaft machen. Offenbar meinen die meisten Kassen mittlerweile, dass das nicht mehr nötig ist. Zudem können Arzneimittel, deren Abgabepreis mindestens um 30 Prozent unter dem jeweils gültigen Festbetrag liegt, von der Zuzahlung befreit werden – unabhängig davon, ob ein Rabattvertrag besteht.

„Die Krankenkassen sparen immer mehr Geld ein, indem sie alte durch neue Rabattverträge ersetzen“, sagt Berend Groeneveld, DAV-Patientenbeauftragter: „Einerseits sammeln die Kassen immer mehr Rabatte von den Herstellern ein und muten ihren Versicherten damit regelmäßig Präparatewechsel zu. Trotzdem müssen die Patienten auch weiterhin meistens ihre fünf bis zehn Euro zuzahlen. Die Krankenkassen sollten häufiger die Zuzahlungen erlassen. Das würde die Akzeptanz für ständig wechselnde Präparate und somit auch die Therapietreue der Patienten verbessern.“ Groeneveld fügt hinzu: „Die vielfachen Lieferengpässe bei Rabattarzneimitteln führen in den Apotheken zu erheblichem Zusatzaufwand. Deshalb sollten die Krankenkassen ihre Rabattverträge am besten mit mindestens drei Herstellern mit unterschiedlichen Wirkstoffproduzenten abschließen, um Lieferengpässe zu reduzieren.“

Tatsächlich sind die Einsparungen der gesetzlichen Krankenkassen durch Rabattverträge in den vergangen Jahren stetig gestiegen. 2018 beliefen sie sich auf rund 4,4 Milliarden Euro, 2017 waren es noch 4,0 Milliarden Euro gewesen. Im abgelaufenen Jahr 2019 dürfte noch viel mehr Geld gewesen sein, schätzt der DAV. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums lagen die Finanzrücklagen der Kassen Ende September 2019 bei rund 20,6 Milliarden Euro – etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve. Auf Geheiß der Politik sind die Kassen dazu angehalten, die Rücklagen abzubauen. 

Die Kassen hingegen sehen ihre Finanzlage alles andere als rosig. Erst zum Jahreswechsel klagten sie, dass sie erstmalig seit 2015 ein großes Defizit zu verzeichnen hätten – und das trotz Rekordeinnahmen. Als Grund wurde der medizinische Fortschritt genannt, aber auch teure Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.


jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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