Rekordzahlen aus der Schweiz

Grippeimpfungen in Apotheken als europäische Erfolgsgeschichte

Remagen/Berlin - 16.01.2020, 11:30 Uhr

Während hierzulande noch heftig darüber gestritten wird, ob es flächendeckend Apotheken-Impfungen geben sollte, helfen Apothekern in vielen europäischen Ländern mit dieser Dienstleistungen dabei, das Gesundheitswesen zu entlasten und die Impfquoten zu erhöhen. (s / Foto: imago images / photothek)

Während hierzulande noch heftig darüber gestritten wird, ob es flächendeckend Apotheken-Impfungen geben sollte, helfen Apothekern in vielen europäischen Ländern mit dieser Dienstleistungen dabei, das Gesundheitswesen zu entlasten und die Impfquoten zu erhöhen. (s / Foto: imago images / photothek)


15 Millionen Grippeimpfungen in UK

In Großbritannien, wo die Grippeimpfung in Apotheken im Rahmen des nationalen Dienstes seit der Saison 2015/16 gängige Praxis ist, haben die Offizinapotheker rund drei Monate vor Ablauf der dortigen aktuellen Grippesaison bereits fast 15 Millionen Impfungen durchgeführt. Dies geht aus Daten des Pharmaceutical Services Negotiating Committee (PSNC) hervor.

Die Zahl entspricht einem Zuwachs von rund 60.000 Geimpften gegenüber der vorherigen Saison 2018-19. Fast zwei Drittel der Impflinge waren nach den PSNC-Daten 65 Jahre oder älter. Die zweitgrößte Kohorte ist die der unter 65-Jährigen mit chronischen Atemwegserkrankungen (12 Prozent), gefolgt von Diabetikern (8 Prozent). Das PSNC geht darüber hinaus von einer Dunkelziffer von weiteren Impfungen aus, weil möglicherweise nicht alle Apotheken die Verabreichung in das elektronische Meldesystem eingegeben haben. In dieser Grippesaison erhalten die Apotheker vom NHS für jede Impfung eine Vergütung in Höhe von 9,58 britischen Pfund, was einem Euro-Betrag von etwa 11,20 Euro entspricht. Davon entfallen 8,08 Pfund auf den Impfstoff und 1,50 Pfund auf die Vergütung der Injektion.

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Influenza-Impfung in Frankreich jetzt im ganzen Land möglich

In Frankreich wurde die Möglichkeit der Grippeimpfung in Apotheken erstmals in der Grippesaison 2017-2018 eröffnet. Es folgte eine zweijährige Testphase, zunächst in zwei und in einer weiteren Phase in vier Regionen, wobei auch die mögliche Impfpopulation erweitert wurde. Schon Mitte Dezember 2018 wurde die zweite Pilotphase als großartiger Erfolg bezeichnet. Die französische Apothekerkammer (Ordre National des Pharmaciens) meldete Mitte Januar 2019 knapp 700.000 Grippeimpfungen in rund 6.700 öffentlichen Apotheken.  

Seit dem ersten März 2019 beziehungsweise seit der Impfkampagne, die jeweils im Oktober eines Jahres beginnt, ist die Grippeimpfung in Frankreich nun im ganzen Land möglich. Die französischen Apotheker dürfen nur Erwachsene gegen Grippe impfen. Diese müssen von den nationalen Impfempfehlungen erfasst sein und dürfen keine bekannte Ovalbumin-Allergie besitzen oder eine vorherige allergischen Impfreaktion gezeigt haben. Die französische Apothekerkammer stellt zu dem Service auf ihrer Webseite ausführliche Informationen für die Offizinapotheker bereit. 

Sie erläutern die erforderlichen Schulungen, die räumlichen Voraussetzungen in der Apotheke und die damit im Zusammenhang stehenden Anmeldevorgänge bei den regionalen Gesundheitsagenturen. Die Apotheker bekommen eine Impfung von den Krankenkassen mit 6,30 Euro netto vergütet. Der Impfstoff selbst ist hier nicht inbegriffen.

Irland: Steigende Zahlen

Auch in Irland gibt es seit Jahren Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Zahlen des irischen Apothekerverbandes zufolge lassen sich immer mehr Menschen in der Offizin impfen. Demnach waren es in der Grippesaison 2011/2012 Menschen, die den Weg in die Apotheke suchten. In der Saison 2016/2017 lag die Zahl schon bei knapp 79.000. Einer Umfrage des Apothekerverbandes sind 99 Prozent der in Apotheken geimpften Menschen zufrieden oder sehr zufrieden mit der Dienstleistung.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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Warum Apotheker impfen sollten

2 Kommentare

Impfen in der Apotheke

von Joachim Sievers am 17.01.2020 um 9:53 Uhr

Schon seit 2017 veröffentlicht das RKI auf seiner Homepage:

Rechtliche Fragen zum Impfen

Darf das Pflegepersonal impfen?
Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf. Es gibt allerdings keine gesetzliche Vorschrift, die die Durchführung einer Impfung ausschließlich dem Arzt vorbehält. Pflegekräfte, Arzthelferinnen und Arzthelfer mit entsprechender Ausbildung dürfen auch Arzneimittel verabreichen. Die Injektionstechniken werden bei der Berufsausbildung dem Pflegepersonal auch vermittelt. Ob das Personal in der Lage ist, eine Impfung korrekt zu verabreichen, ist von fachlichen Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber vor einer selbstständigen Ausübung zu überprüfen. Notwendig ist jeweils eine gesonderte ärztliche Anordnung, Überwachung und Dokumentation. Impfungen sollten aber nur in Anwesenheit eines Arztes ausgeführt werden, damit bei unerwarteten Nebenwirkungen und Komplikationen, die in sehr seltenen Fällen auftreten können, sofort optimale Hilfe geleistet werden kann.

Indikation und Kontraindikationen sind vom Arzt zu prüfen. Auch die Haftung sowohl für die Impfung selbst als auch für eine korrekte Aufklärung, Anamneseerhebung trägt der Arzt, unabhängig davon, ob er selbst oder das Personal die Impfung vornimmt.

Stand: 19.09.2017

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Apo-Impfungen

von Roland Mückschel am 16.01.2020 um 12:23 Uhr

Das RxVV ist in den weitaus meisten Landern auch
ein Erfolgsmodell, warum bekommen wir es nicht?
Warum dann unbedingt Impfungen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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