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Entscheidung im Bundestag
Organspende: Nein zur Widerspruchslösung, Ja zur aktiven Zustimmung
Organspenden bleiben in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Der Bundestag lehnte am heutigen Donnerstag einen Vorstoß einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab. Sie hatte eine „doppelte Widerspruchslösung“ vorgeschlagen, wonach künftig jeder als Spender gelten sollte – außer man widerspricht. Zustimmung gab es für eine moderatere Reform. Demnach soll mehr für die Organspende geworben werden, die Menschen müssen aber weiterhin aktiv zustimmen.
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstagvormittag eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Die Bürger sollen künftig mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema angesprochen werden. Einem entsprechenden Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock stimmten 432 Abgeordnete zu. 200 Parlamentarier stimmten dagegen, 37 enthielten sich.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im Bundestag zuvor für seine Widerspruchslösung geworben, bei der jeder bis auf Widerruf als Spender gelten soll. Diese Lösung sei „kein Allheilmittel, keine Wunderwaffe“, sagte er als letzter Redner in der Debatte. Sie bedeute aber, dass die Gesellschaft deutlich mache: „Ja, wir wollen eine Kultur der Organspende.“ Spahn verwies auf Patienten, die teils seit Jahren in Krankenhauszimmern mit großen Maschinen lebten, weil es keine Spenderorgane gebe.
Dass man bei der Widerspruchslösung widersprechen müsste, wenn man nicht Organspender sein wolle, sei eine Zumutung, räumte Spahn ein. Es sei aber eine, die Menschenleben rette. Er warnte, der Gesetzentwurf der anderen Abgeordnetengruppe werde nichts an der jetzigen Lage ändern. Kurz darauf lehnte der Bundestag Spahns Gesetzentwurf aber ab. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, drei enthielten sich.
2 Kommentare
Ein weiteres Zeichen der absoluten Unfähigkeit !
von ratatosk am 16.01.2020 um 19:05 Uhr
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Ethik und Fraktionszwang
von Maghein am 16.01.2020 um 14:16 Uhr
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