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Der Eklat der Woche: Die ABDA verweigert dem Pharmaziestudenten Bühler die Herausgabe dreier Gutachten gegen das Rx-Versandverbot, die er zur Untermauerung seiner Petition im Bundestagsausschuss benötigt! Die ABDA meint, es mache keinen Sinn mehr, die Forderung eines Rx-Versandverbots zu promoten. Ein starkes Stück! Auch in dieser Woche dabei: Kassen wollen personalisierte Bons. Und Hersteller sollen Apotheken und Kassen für Mehraufwand bei Lieferengpässen bezahlen – meinen auch die Grünen und die SPD. Und die Überraschung: Im Tarifgebiet Nordrhein gibt’s mehr Gehalt und erstmals einen Zuschlag für Filialleitungen.
13. Januar 2020
Das ist doch mal eine spannende Frage: Lässt sich die deutsche Importförderklausel überhaupt mit EU-Recht, mit den EU-Binnenmarktvorschriften vereinbaren? Also, ist es überhaupt EU-rechtlich gesehen in Ordnung, dass wir Importarzneimittel abgeben müssen, die wir in EU-Ländern mit billigeren Preisen aufgekauft haben? Kann die GKV, kann der GKV-Rahmenvertrag verlangen, dass wir in Zeiten von Lieferengpässen die Arzneiversorgung anderer EU-Länder in Schwierigkeiten bringen, weil wir uns dort mit Billigarzneimitteln eindecken müssen? Eine EU-Parlamentarierin aus Tschechien, Kateřina Konečná, hat unsere Importklausel, die den Import von Medikamenten aus anderen Ländern sogar zur Pflicht macht, in den Fokus genommen und eine Anfrage dazu an die Kommission gerichtet. Gut so, mein liebes Tagebuch, das muss endlich mal überprüft werden. Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits Exportverbote für bestimmte Arzneimittel verhängt, um ihr eigenes Land vor Liefer- und Versorgungsengpässen zu schützen – auch diese Maßnahmen dürften dann bald überprüft werden. Wie die EU-Parlamentarierin weiter feststellt, habe der neue Rahmenvertrag den Import sogar noch angeheizt, das Volumen der Paralleleinfuhren habe sich seit Juli 2019 verdoppelt. Mein liebes Tagebuch, es ist ein Unding, was da auf dem Importmarkt abgeht. Wir kaufen anderen Ländern die Arzneimittel weg, bringen deren Markt in Versorgungsschwierigkeiten, wir selbst kämpfen mit der Importförderklausel-Bürokratie – und die Einsparungen bei uns sind so marginal, dass sogar GKV-Vertreter der Meinung sind, dass sie darauf verzichten können. Wie absurd ist das denn alles? Und alles nur, weil eine Saarland-Connection zwischen Politik und Importfirma die Importe hochhält. Wir sind gespannt, mein liebes Tagebuch, ob die deutsche Importförderklausel vor dem EU-Recht Bestand hat.
Apotheker- und Krankenkassen können ab März Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen vereinbaren. Endlich! Allerdings müssen Apothekerkammern noch ihre Berufsordnungen ändern, damit dies auch auf rechtlich sicherem Boden abläuft. Die Apothekerkammer Saarland hat diese Änderung bereits vorbereitet, damit Impfungen in der Apotheke möglich werden. Die Änderung muss dann noch von der Kammerversammlung und dem Sozialministerium genehmigt werden. Und klar, Apotheker müssen sich dann noch schulen lassen. Protest kommt allerdings von ärztlicher Seite. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlands meint, dass Impfen eine originäre ärztliche Aufgabe sei und es auch bleiben müsse. Nun ja, mein liebes Tagebuch, das war zu erwarten. Aber da sollten die Ärzte mal die Meinung von Juristen hören, die sagen: Impfungen seien nicht der Heilkunde zuzuordnen – sondern vielmehr der Prävention. Und damit haben sie wohl Recht, mein liebes Tagebuch, vor allem, wenn es um Grippeschutzimpfungen geht. Die Apothekerkammer Saarland hält den Ärzten entgegen, dass die Apotheker die Impfungen in Apotheken nicht aktiv eingefordert hätten – der Auftrag zum Impfen sei vom Gesetzgeber gekommen. Und diesen Auftrag nehme man an. „Den vom Gesetzgeber vorgegebenen Weg wollen wir in sehr enger Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft beschreiten“, fügt Kammerpräsident Manfred Saar hinzu. Schön formuliert, mein liebes Tagebuch, und schön, dass sich die Kammer vom Ärzte-Gezeter nicht beirren lässt. Die Kammer weiß es: Es wären keine Ärzte, wenn sie die impfenden Apotheker freudig begrüßen würden. Aber letztlich wird sich alles rütteln. In der Schweiz, in England, in Frankreich impfen Apotheken bereits sei einigen Jahren – mit überaus großem Erfolg für die Bevölkerung.
14. Januar 2020
Immer noch ein Thema: die Bon-Pflicht. Und jetzt auch die Frage: Taugt der Kassenbon auch als Zuzahlungsquittung und wenn ja, wie? Ganz konkret tauchte die Frage auf: Müssen die Zuzahlungsquittungen für die Kassen personalisiert sein, also mit dem Namen des Versicherten versehen sein? Nein sagt die Apothekerkammer Berlin in ihrem Rundschreiben, eine Quittung mit Namen könne nämlich datenschutzrechtliche Probleme machen, wenn sie der Versicherte in der Apotheke verliert, sie dort liegen lässt oder dort wegwirft. Ja doch, eine Quittung muss personalisiert sein, mosert dagegen beispielsweise die Techniker Krankenkasse. Werde nämlich ein Bon als Zuzahlungsquittung eingereicht, müsse die Kasse wissen, für wen eine Zuzahlung angefallen sei. Die Personalisierung sei notwendig, um den Missbrauch von Leistungen zu verhindern. Ohne Personalisierung könnte nämlich ein Versicherter auch die Quittung z. B. des Nachbarn einreichen. Oh je, mein liebes Tagebuch, welch ein Dilemma! Die Kammer Berlin weiß da Rat: Die Zauberformel heißt Kundenkarte! Wenn ein Kunde einen Nachweis über seine Käufe und die geleistete Zuzahlung möchte, sollte dies im Wege einer Kundenkarte erfolgen“, sagt die Kammer. Also mit einer Dokumentation seiner eingelösten Verordnungen und Käufe. So ist es, geht eigentlich ganz einfach, oder?
Die Lieferengpässe sind endlich ein Thema in der Politik. Die Bundesregierung hat das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz auf den Weg gebracht mit Maßnahmen gegen Lieferengpässe, Maßnahmen, die dem einen oder anderen aber nicht weit genug gehen. Zum Beispiel den Grünen. Vier Gesundheitsexpertinnen dieser Partei haben ein Papier verfasst mit Vorschlägen, wie ihrer Meinung nach die Versorgungssituation mit Arzneimitteln verbessert werden könnte. Zum Beispiel durch transparentere Großhandelsdaten. Die Grünen-Autorinnen sind aber auch der Ansicht, dass Apotheken und Krankenkassen für den Mehraufwand, der ihnen durch Lieferengpässe entsteht, entschädigt werden sollten. Die Gelder für eine Entschädigung sollten von den Herstellern kommen. Fein, mein liebes Tagebuch, Entschädigung für Apotheken wären auf alle Fälle angebracht, denn die Nichtlieferbarkeit von Arzneimitteln führt in der Tat zu einem immensen Mehraufwand. Aber, Entschädigungen für die Kassen? Warum das denn? Tja, sagen die Grünen-Expertinnen, die pharmazeutischen Unternehmen müssten bei produktions- oder betriebsbedingter Nicht-Lieferfähigkeit wirksam sanktioniert werden – und es bedeute Mehraufwand, die Sanktionen durchzusetzen. Die Kassen müssten zudem auch eine Entschädigung erhalten, wenn sie ein teureres Präparat für ihre Versicherten bezahlen müssten. Na, mein liebes Tagebuch, wäre schön, wenn sich die Gesundheitspolitikerinnen auch für die Apotheken so deutlich einsetzen würden. Aber, mein liebes Tagebuch, dass es zu einer solchen Entschädigungslösung kommen wird, dürfte eher unwahrscheinlich sein, die Bundesregierung will davon bisher nichts wissen. Und nicht zu vergessen bei all dem Politgeplänkel: Es besteht eine große Einigkeit zwischen Union, SPD und den Grünen darüber, dass Rabattverträge nicht der Grund für Lieferengpässe seien, sie trügen keine Mitschuld an den Engpässen. Ach was, nein, mein liebes Tagebuch, die Rabattverträge doch nicht, wo kämen wir da hin? So ist das in der Politik, eine cash-cow, die so viel Geld einspielt kann doch nicht schuld sein. Mein liebes Tagebuch, wir kennen da auch ganz andere Meinungen!
Vielleicht ist das der bessere Ansatz, um gegen Lieferengpässe vorzugehen: Rheinland-Pfalz und Hessen wollen eine Bundesratsinitiative in die Wege leiten mit dem Ziel, die Ursachen für Lieferengpässe bei Arzneimitteln systematisch zu analysieren und zu bekämpfen. Ja, mein liebes Tagebuch, wenn manche immer noch der Meinung sind, dass Rabattverträge keine Mitschuld an den Lieferengpässe haben, braucht’s wohl eine tiefergehende Analyse.
15. Januar 2020
Auch im Kammerbereich Nordrhein artikulieren die Ärzte ihren Unmut darüber, dass Apotheker Spahns Wunsch erfüllen und die Grippeschutzimpfung in Apotheken anbieten wollen. Auf dem Neujahrsempfang der Kammer zeigte sich Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann optimistisch, und sagte zum Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das hinkriegen, sehr geehrter Herr Henke“. Henke allerdings meinte, „dass wir Impfen in Apotheken genauso wenig brauchen wie etwa ein Dispensierrecht für uns Ärzte“. Mein liebes Tagebuch, klar, da sehen Ärzte ein paar Euro abwandern, aber ich bin da auch ganz zuversichtlich: Das wird sich geben, wir kriegen das hin! In ein paar Jahren ist Impfen in Apotheken so normal wie Blutdruckmessen.
Warum verlangen die Kassen eigentlich von ihren Versicherten, die sich von der Zuzahlung befreien lassen wollen, dass sie Belege über ihre Zuzahlungen sammeln und einreichen müssen, und zwar Belege mit dem Namen des Versicherten drauf? Gute Frage in Zeiten, in denen der Versicherte gläsern ist, in denen schon vieles digitalisiert ist und noch weiter digitalisiert wird. Die Kassen wissen doch eh über jede geleistete Zuzahlung Bescheid. Also, warum dieser Heiden-Aufwand, warum diese sinnlose Bürokratie, diese Belege-Flut, diese Papierverschwendung? DAZ.online-Chefredakteurin Julia Borsch hat eine Antwort: Für sie liegt der Verdacht nahe, dass es den Patienten möglichst schwer gemacht werden soll, die Zuzahlungsbefreiung zu beantragen. Mein liebes Tagebuch, solange man von den Kassen keinen plausiblen Grund genannt bekommt, der dagegen spricht, müssen wir wohl von diesem Verdacht ausgehen.
Die Grünen haben schon drüber nachgedacht: Apotheken sollten Zusatzhonorare bekommen wegen der Mehrarbeit durch Lieferengpässe. Jetzt hat auch Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt, dass sie für eine Zusatzvergütung durchaus „offen“ sei. Woher die Zusatzvergütung kommen solle, hat sie allerdings nicht gesagt, vermutlich geht auch sie davon aus, dass die pharmazeutischen Unternehmer zahlen sollen, wenn sie ihren Lieferverpflichtungen nicht nachkommen können. Mein liebes Tagebuch, wir werden sehen, wie ernst ihr das ist. „Knochenhart“ will Dittmar dagegen bei ihrer Überzeugung bleiben, dass Rabattverträge nicht die Ursache der Arzneimittel-Lieferengpässe sind. Sie will es z. B. nach wie vor den Kassen überlassen, ob sie Rabattverträge exklusiv ausschreiben oder nicht. Mein liebes Tagebuch, „knochenharte“ Meinungen sind selten gute Meinungen. Es wird Zeit für eine objektive Analyse, die zeigt, wie Lieferengpässe entstehen. Vorsicht, Frau Dittmar, wie schnell kann’s da zum Knochenbruch kommen!
16. Januar 2020
Während unsere Ärzte versuchen, sich gegen die Vorstellung von impfenden Apothekern zu wehren, ist die Grippeschutzimpfung durch Apotheken in vielen anderen europäischen Ländern schon eine Erfolgsgeschichte. Vor allem die Schweiz meldet Rekordzahlen bei Grippeschutzimpfungen durch Apotheken – die Zahl derjenigen, die sich in Apotheken impfen lassen, steigt und steigt, auch in Großbritannien. Und ebenso gut nehmen die Franzosen die Impfung in Apotheken an. Nach einer zweijährigen Testphase meldete die Französische Apothekerkammer Mitte Januar 2019 bereits knapp 700.000 Grippeimpfungen in Apotheken. Mein liebes Tagebuch, unsere lieben Ärzte sollten da mal einen Blick in unsere Nachbarländer werfen! Grippeschutzimpfungen durch Apotheken tragen dazu bei, dass die Durchimpfungsrate in der Bevölkerung steigt! Wollen sich unsere Ärzte etwa dem Vorwurf aussetzen, diesen Trend zu verhindern! Und sorry, wenn dadurch ein paar Euro weniger in die Praxen fließen.
Mein liebes Tagebuch, das ist der Eklat der Woche: Die ABDA verweigert dem Pharmaziestudenten Benedikt Bühler den Zugang zu den Vollversionen dreier Gutachten zum Rx-Versandverbot – Bühler bräuchte diese Gutachten zur Untermauerung seiner Petition für ein Rx-Versandverbot. Und darum geht’s: Bühler reichte im vergangenen Jahr erfolgreich eine Petition im Petitionsausschuss des Bundestages ein, mit der er für ein Rx-Versandverbot kämpft. Am 27. Januar kann er nun seine Petition im Bundestag vortragen. Um sein Anliegen zu untermauern, benötigt er dafür die drei Gutachten, die die ABDA von renommierten Wissenschaftlern erstellen ließ. Diese Gutachten bescheinigen, dass das Rx-Versandverbot sowohl mit deutschem als auch mit europäischem Recht vereinbar wäre. Die ABDA hatte zwar Kurzversionen der Gutachten veröffentlicht, rückt aber die Vollversionen nicht heraus. Tja, mein liebes Tagebuch, so ist sie, unsere ABDA, offen, transparent, hilfsbreit und aufgeschlossen. Nein, im Ernst, was ist da in die ABDA gefahren? Warum unterstützt man nicht einen engagierten jungen Pharmazeuten, der für das Rx-Versandverbot kämpft? Wir erinnern uns, mein liebes Tagebuch: Über zwei Jahre lang verfolgte die ABDA selbst nur das eine Credo: das Rx-Versandverbot. Und jetzt werden Vollversionen der Gutachten zurückgehalten, nicht eingesetzt, Gutachten, die dem ursprünglichen Ziel, die Gleichpreisigkeit zu erhalten, nützlich sein könnten. Bühlers Ansicht: Man hätte die Expertise der drei namhaften Gutachter schon viel früher auch auf politischer Ebene einsetzen sollen. „Mit den entsprechenden Gutachten hätte man von Anfang an den Skeptikern den Wind aus den Segeln nehmen können“, ist der Pharmaziestudent überzeugt.
Aber nein, die ABDA und die ABDA-Mitgliedersammlung haben sich vom Rx-Versandverbot abgewandt. Man möchte das von der Bundesregierung geplante Rx-Boni-Verbot konstruktiv begleiten – das Rx-Versandverbot ist für die ABDA nur noch eine „Handlungsoption“. Man möchte Spahn nicht verärgern, man hofft auf die halbseidene Gleichpreisigkeit im GKV-Bereich. Und man erhofft sich honorierte pharmazeutische Dienstleistungen. Doch ob man dies alles bekommt, ist mehr als fraglich, denn das Apotheken-Stärkungsgesetz liegt bei der EU-Kommission zur Prüfung. ABDA-Sprecher Kern ließ derweil wissen, dass, wie er sagte, „die verfasste Apothekerschaft das Rx-Versandverbot mangels Realisierungschance zugunsten einer Absicherung der Gleichpreisigkeit über das Sozialrecht zurückgestellt hat“. Da mache es aus Sicht der ABDA „natürlich keinen Sinn, die Verbotsforderung jetzt wieder durch die Hintertür zu promoten“. Wie bitte? Warum sollte das keinen Sinn machen? Warum sollte man nicht einen jungen Studenten und seine Petition unterstützen? Es wäre ein Zeichen! Es wäre doch gerade jetzt, wo alles auf Eis liegt, die Chance, das Rx-Versandverbot als „Handlungsoption“ zu verfolgen. Mein liebes Tagebuch, an dieser ABDA verzweifelt man! Dieser Kuschelkurs, diese Duckmäuserei ist doch nicht mehr zum Aushalten! Kann sich eine Berufsvertretung noch weiter ins Abseits stellen?
17. Januar 2020
Das unsägliche Verhalten der ABDA, die dem 20-jährigen Pharmaziestudenten und Petenten Benedikt Bühler die Herausgabe von Gutachten verweigert, die er für seine Petitionsanhörung benötigt, mobilisiert Unterstützung für Bühler, Unterstützung von vielen Apothekerinnen und Apotheker. So hat sich beispielsweise die Initiative #rettedeineApotheke zu Wort gemeldet, die im vergangenen Jahr bereits einen Protestmarsch organisiert hatte. Die Initiative, ins Leben gerufen von drei engagierten Apothekern, wendet sich auch an Präsidentinnen und Präsidenten der Landesapothekerkammern sowie die Vorsitzenden der Landesapothekerverbände mit der Bitte, Bühler zu unterstützen und ihm die Gutachten zu geben. Auf Facebook postet die Initiative: „Wir lassen Benedikt Bühler am 27.1. nicht allein! Wer kann sich losmachen?“ Die Anhörung findet am 27. Januar 2020 von 12 bis 13 Uhr im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Berlin, statt. Mein liebes Tagebuch, es deutet sich an, dass die Anhörung gut besucht wird, man sollte rechtzeitig dort sein! Ein Lichtblick für Bühler: Er soll mittlerweile einige anonyme Mails mit den vollständigen Gutachten erhalten haben.
Übrigens, geplant ist, dass auch Minister Spahn zur Anhörung erscheint. Ihm scheint das Anliegen des Pharmazeuten am Herzen zu liegen – wie auch immer. Die ABDA hat sich nicht angekündigt.
Es gibt sie noch, die guten Nachrichten: Auch für die Apothekenmitarbeiter im Kammergebiet Nordrhein gibt’s mehr Gehalt! Der neue Gehaltstarifvertrag ist unter Dach und Fach. Rückwirkend zum 1. Januar 2020 gibt es nicht nur 3 Prozent mehr Gehalt für alle Berufsgruppen. Auch die erste tarifliche Zulage für Filialleiter ist nun in trockenen Tüchern. Sie liegt – je nach Berufserfahrung – zwischen 527 Euro und 630 Euro monatlich. Mein liebes Tagebuch, diese Meldung hatte die Apothekengewerkschaft Adexa zwar schon mal zum Jahresanfang verschickt, aber das war ein wenig vorschnell, denn da standen noch nicht alle Unterschriften unter dem Tarifvertrag. Aber jetzt ist’s offiziell. Und, mein liebes Tagebuch, man darf es als kleinen Durchbruch bezeichnen, dass es der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) und Adexa gelungen ist, sich auf einen eigenen Tarif für Approbierte in Filialleiterposition zu verständigen. TGL-Vorsitzende Heidrun Hoch meint dazu, dass der tarifliche Zuschlag für Filialleiterinnen und Filialleiter sechzehn Jahre nach Einführung der Filialisierungsmöglichkeit „ein überfälliger Schritt“ gewesen sei. Recht hat sie. Fürs restliche Bundesgebiet, für das der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) zuständig ist, gibt’s allerdings noch keinen eigenen Gehaltstarif für Filialleitungen. Hier hat Adexa noch ein wenig Arbeit vor sich. Aber mein liebes Tagebuch, wir sind zuversichtlich, dass sich auch hier ADA und Adexa auf Zuschläge für Filialleiterfunktionen verständigen wird. An diesen Zuschlägen kommt doch auch der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken nicht vorbei.
25 Kommentare
Die alte Leier
von Jörg Geller am 22.01.2020 um 17:33 Uhr
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Massnahmen
von Reinhard Rodiger am 19.01.2020 um 18:35 Uhr
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AW: Massnahmen
von Christian Giese am 19.01.2020 um 19:32 Uhr
Zwischen Verstand und Emotion
von Reinhard Herzog am 19.01.2020 um 13:24 Uhr
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AW: Zwischen Verstand und Emotion oder Wie die Politik zur Glaubenssache wird
von Bernd Jas am 19.01.2020 um 16:59 Uhr
Sanktionieren von Lieferengpässen? Kein Problem ...!
von Gunnar Müller, Detmold am 19.01.2020 um 12:03 Uhr
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AW: Sanktionieren von Lieferengpässen? Und weg mit der Inkassotätigkeit.
von Bernd Jas am 19.01.2020 um 17:38 Uhr
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von Marie Schuelke am 19.01.2020 um 10:23 Uhr
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AW: rassistisch
von Conny am 19.01.2020 um 11:19 Uhr
AW: .@ Marie Schuelke
von Anita Peter am 19.01.2020 um 15:31 Uhr
Regieren heißt nehmen und sich selbst geben ...
von Christian Timme am 19.01.2020 um 10:08 Uhr
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Abda, Schmidt
von Conny am 19.01.2020 um 9:51 Uhr
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AW: Abda, Schmidt
von Frank ebert am 19.01.2020 um 11:23 Uhr
AW: Abda, Schmidt
von Redaktion DAZ.online am 19.01.2020 um 11:25 Uhr
Beschluss DAT
von Erik Modrack am 19.01.2020 um 9:39 Uhr
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AW: Beschluss DAT
von Dr.Diefenbach am 19.01.2020 um 12:41 Uhr
Berliner Geschichten
von Ulrich Ströh am 19.01.2020 um 8:53 Uhr
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AW: Berliner Geschichten ...
von Christian Timme am 19.01.2020 um 11:16 Uhr
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von Anita Peter am 19.01.2020 um 7:59 Uhr
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AW: .
von Karl Friedrich Müller am 19.01.2020 um 8:21 Uhr
AW: .
von Anita Peter am 19.01.2020 um 8:44 Uhr
AW: Müll
von Marie Schuelke am 19.01.2020 um 9:47 Uhr
AW: .
von Karl Friedrich Müller am 19.01.2020 um 10:17 Uhr
AW: .@ Marie Schuelke
von Anita Peter am 19.01.2020 um 15:24 Uhr
AW: .
von Marie Schuelke am 19.01.2020 um 17:52 Uhr
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