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Rx-Versandverbot gefordert
Bericht: Patienten bekommen Rx-Rezepte leicht aus dem Netz
Andere Länder – andere „Sitten“?
Nun leben wir im europäischen Binnenmarkt, in dem die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung inklusive der ärztlichen Betreuung zulässig ist. In anderen Ländern gibt es jedoch teilweise keinerlei Beschränkungen für Fernbehandlungen, und deutsche Patienten können auf ausländische Ärzte ohne weiteres über das Internet „zugreifen“. Diese können ihnen auch rezeptpflichtige Medikamente verordnen, die dann über Online-Apotheken verschickt werden, ohne sich jemals ein persönliches Bild von dem Patienten und seinem Gesundheitszustand gemacht zu haben. Reichen die dort angewandten Standards hinsichtlich der ärztlichen Sorgfalt mit Blick auf die deutschen Regeln aus?
Fern-Patientin durfte ihre Pille selbst aussuchen
Die Vorsichtsmaßnahmen sind zumindest teilweise äußerst dürftig. So beschreibt es jedenfalls die Redakteurin Quasdorf in einem Erfahrungsbericht in der „Neuen Lippischen“. Aus den Portalen, die solche Dienstleistungen anbieten, wie zavamed.com (vormals DrEd) fernarzt.com oder medzino.com, hat sie sich zunächst zavamed.com ausgesucht, um dort ein orales Kontrazeptivum zu bestellen. Nach ihrer eigenen Schilderung musste sie lediglich ein paar Seiten eines Diagnosebogens ausfüllen, bevor sie ihre Bestellung aufgeben konnte. Darin seien akribisch alle relevanten Fragen aufgelistet gewesen, die auch der Gynäkologe stellen würde. Mit dem Ziel, als kerngesunde Patienten dazustehen, habe sie alle Fragen nach etwaigen Risikofaktoren abschlägig beantwortet. Ob das ebenso funktionieren würde, wenn sie einem Arzt direkt gegenübersitzen würde, zieht sie selbst in Zweifel. Schließlich habe sie ihre Pille aus über 50 Produkten selbst aussuchen dürfen. Der Absender der Lieferung sei eine niederländische Apotheke gewesen. Auf der Rechnung hätten neben den Kosten für das Arzneimittel noch weitere neun Euro gestanden, „für etwas, das die Verantwortlichen doch allen Ernstes Sprechstunde“ genannt hätten.
Fragebogen reicht in der Schweiz nicht für OTC-Versand
Vor einigen Jahren war die Versandapotheke Zur Rose AG vom Schweizer Bundesgericht in die Schranken verwiesen worden. Das Schweizer Heilmittelgesetz verlangt auch beim Versand von rezeptfreien Medikamenten eine vorherige ärztliche Verschreibung. Diese setzt wiederum voraus, dass der Arzt den Patienten und seinen Gesundheitszustand kennt. Das Modell von Zur Rose sah vor, dass ein beauftragter Arzt, der den Kunden in der Regel nicht persönlich kennt, das bestellte Medikament verschreibt, und zwar auf Basis eines vom Kunden ausgefüllten Fragebogens. Dem Gericht reichte das nicht aus, und es untersagte diese Praxis. Damit gab es Beschwerden der Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic und dem Apothekenverband PharmaSuisse statt.
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Redakteurin: Rx-Versandverbot als Lösung
In einem ergänzenden Kommentar schwebt der Autorin Quasdorf auch eine Lösung für die aus ihrer Sicht insuffiziente Kontrolle bei Fernbehandlungen und darauf basierenden Rx-Verordnungen vor: „Damit steht sie wieder groß und breit im Raum, die Frage nach einem Verbot für den Versandhandel von verschreibungspflichtigen Medikamenten“, betont sie. „Denn das ist die einzige Möglichkeit, wie Politik und Aufsichtsinstanzen das Schlupfloch stopfen können.“
4 Kommentare
Die „Neue Lippische“ ...
von Gunnar Müller, Detmold am 26.01.2020 um 9:19 Uhr
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Rx-Medikamente aus dem Netzt, Fernverordnung
von Lisett Liebreich am 23.01.2020 um 10:14 Uhr
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AW: Rx-Medikamente aus dem Netzt,
von Aquila am 23.01.2020 um 16:21 Uhr
Tele - Rezept.
von Roland Mückschel am 22.01.2020 um 18:34 Uhr
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