Bewerbungsverfahren

Neuer Auswahltest für den Studiengang Pharmazie in Hamburg und Greifswald

Remagen - 24.01.2020, 15:15 Uhr

Das Auswahlverfahren für Pharmazie an den Unis in Hamburg und Greifswald wurde mit einem neuen Multiple-Choice-Test umgestellt. (s / Foto: imago images / fshorePictures)

Das Auswahlverfahren für Pharmazie an den Unis in Hamburg und Greifswald wurde mit einem neuen Multiple-Choice-Test umgestellt. (s / Foto: imago images / fshorePictures)


Für die Auswahlverfahren in den zulassungsbeschränkten Studiengängen, zu denen neben der Medizin, Zahn- und Tiermedizin auch die Pharmazie gehört, wird sich ab dem Wintersemester einiges ändern. Die Universität Hamburg informiert darüber, dass dort sowie an der Uni Greifswald ab sofort ein besonderer Test eingeführt wird, der „HAM-Nat“, der bei dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) in den genannten Studiengängen zum Tragen kommen soll.

Ab dem Sommersemester 2020 gelten neue Regeln für die Auswahlverfahren im Rahmen der Zulassungen für Studiengänge im Bereich Medizin und Pharmazie. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesfassungsgerichts vom 17. Dezember 2017, mit dem das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium nach der damaligen Gesetzgebung für nicht verfassungskonform erklärt wurde. Die Pharmaziezulassung basiert auf derselben gesetzlichen Grundlage. Deshalb musste auch diese angepasst werden. Änderungen sollten spätestens bis zur Bewerbungsphase für das Wintersemester 2020/21 verpflichtend umgesetzt werden.

„Neue Ära der Hochschulzulassung“

Nach Informationen auf der Service-Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) „hochschulstart.de“, über die die Studienplätze für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie zentral vergeben werden, heißt es, dass „mit dem Vergabeverfahren für das Sommersemester 2020 eine neue Ära der Hochschulzulassung“ beginne. Die Studienplätze werden zwar wie bisher auf der Basis eines Quotenmodells vergeben, aber hier gibt es einige Neuerungen. In einem informativen Dokument von hochschulstart.de. werden die Einzelheiten zur Neuregelung der Quotierung beschrieben

Gestaltung der Quotierung

Während die Vorabquoten für ausländische Bewerber, die nicht inländischen Bewerbern gleichgestellt sind, Zweitstudienbewerber, Härtefälle und Studienplätze für den besonderen öffentlichen Bedarf unverändert bleiben, wird sich die übrige Quotierung deutlich ändern. Sie gestaltet sich nun wie folgt:

  • Abiturbestenquote: ABQ, wird von Hochschulstart durchgeführt, 30 Prozent aller Plätze,
  • zusätzliche Eignungsquote: ZEQ, schulnotenunabhängig, wird von Hochschulstart nach den Vorgaben der Universität durchgeführt, 10 Prozent aller Plätze,
  • Auswahlverfahren der Hochschulen: AdH, wird von Hochschulstart nach den Vorgaben der Universität durchgeführt, 60 Prozent aller Plätze.

Die Abiturbestenquote wächst also von derzeit 20 auf 30 Prozent. Die Wartezeitquote entfällt und wird durch die ZEQ ersetzt. Die Quote des Auswahlverfahrens der Hochschulen bliebt mit 60 Prozent gleich, aber bezüglich des Katalogs der Auswahlkriterien sind Reformen vorge­sehen, die durch Landesrecht konkretisiert werden sollen. Neben der Durchschnittsnote soll mindestens ein schulnotenunabhängiges Eignungskriterium maßgebliches Gewicht besitzen.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Erscheint widersinnig

von Cornelius Zink am 29.01.2020 um 12:18 Uhr

Mit der Anhebung der Abiturbestenquote werden auf der einen Seite sehr gute Abiturnoten aufgewertet und "nur" gut Noten werden gleichzeitig durch einen notenunabhängigen Test abgewertet.

Klingt widersinnig und der Erfolg bleibt abzuwarten. Die Sinnhaftigkeit eines MC-Tests ist zusätzlich fragwürdig.

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