Spahns E-Rezept-Pläne

Spahns Makelverbot ohne „Dritte“ könnte faktisch wirkungslos sein

Süsel - 31.01.2020, 12:00 Uhr

Für die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes will das Bundesgesundheitsministerium die freie Apothekenwahl stärken. Allerdings greift die vorgeschlagene Regelung zu kurz. (c / Foto: imago images / epd)

Für die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes will das Bundesgesundheitsministerium die freie Apothekenwahl stärken. Allerdings greift die vorgeschlagene Regelung zu kurz. (c / Foto: imago images / epd)


Gesetzeslücke beim Zuweisungsverbot wird geschlossen

Allerdings enthält der Referentenentwurf zwei für die Apotheker erfreuliche Klarstellungen in § 11 Absatz 1 Apothekengesetz, der das Zuweisungsverbot regelt. Dieses soll auf elektronische Verordnungen ausgedehnt werden. Außerdem sollen dort ausdrücklich ausländische Versandapotheken erwähnt werden. Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, die sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2018 ergeben hatte. Das Gericht hatte festgestellt, dass dem Verbot in § 11 Absatz 1 Apothekengesetz nur inländische Erlaubnisinhaber unterliegen. Doch auch diese Regelung enthält keinen Bezug auf Dritte.

Daraufhin erklärte Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein, auf Anfrage von der Apotheker Zeitung (AZ):


Wir begrüßen es, dass die Gesetzeslücke in § 11 ApoG endlich geschlossen wird und der Gesetzgeber im Einklang mit der Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen klarstellt, dass derartige Versuche ausländischer Versandapotheken auf Ärzte einzuwirken unzulässig sind. Ob diese Regelungen allerdings ausreichend sein werden oder ob das Makelverbot nicht auch auf Dritte auszuweiten ist, etwa auf Plattformen, die versuchen werden an der Zuleitung von Verschreibungen wirtschaftlich zu partizipieren, wird letztendlich von der konkreten Ausgestaltung des E-Rezept abhängig sein.“

Dr. Bettina Mecking, Apothekerkammer Nordrhein


Mögliche praktische Hürden für Dritte

Es bleibt also zu fragen, wie das Makelverbot auszulegen ist und ob hier Raum für Umgehungsgeschäfte eröffnet wird. Neben den juristischen Fragen stellt sich die praktische Frage, ob möglicherweise andere Aspekte der Gestaltung des E-Rezeptes das Einwirken Dritter begünstigen oder verhindern. Dies betrifft insbesondere die Übermittlung der E-Rezepte. Die Gematik soll dazu eine App gestalten, über die das E-Rezept an Apotheken oder an Apps weiterer Anbieter weitergeleitet werden kann. Wenn nur die Patienten selbst auf ihre E-Rezepte zugreifen können, würde dies vermutlich verhindern, dass Dritte E-Rezepte direkt aus der Telematikinfrastruktur erhalten. Doch auch in diesem Fall bliebe die Gefahr, dass Dritte Anreize schaffen, damit die Patienten ihnen E-Rezepte zur Vermittlung überlassen. Dann wäre zu befürchten, dass diese Dritten für die Vermittlung Geld von den Apotheken verlangen könnten, wie es die Antragsteller zum Apothekertagsantrag erläutert hatten.

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Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Makelverbot

von Ingrid Schierle am 03.02.2020 um 7:59 Uhr

Solange wir in den Verbänden und Kammern Leute sitzen haben, die selbst aktiv am AM-Versand teilnehmen, sich Rezepte von Ärzten zuschustern lassen und dieses Geschäftsmodell auch noch ausweiten wollen, solange wird sich auch an der Haltung der ABDA nichts ändern und es werden immer Lippenbekenntnisse sein, wenn behauptet wird man möchte dieses Gebaren unterbinden.

An dieser Situation wird sich aber auch niemals etwas ändern, denn Apotheker, die ihren Beruf aus Überzeugung ausüben und sich in erster Linie als Heilberufler und nicht als Ökonom sehen, stehen selbst 6 Tage in der Woche in ihrem Laden und haben keine Zeit und auch keinen Nerv sich in irgendwelche Gremien wählen zu lassen. Aus diesem Grund werden ihre Interessen auch niemals vertreten werden. Es werden immer die Interessen der dicken Fische sein, auf dass diese noch fetter werden.

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Spahn

von Alexander Zeitler am 01.02.2020 um 3:56 Uhr

Lesen sie einfach eine Überschrift bei Doc Check
"wo gehobelt wird, schwafeln Spähne"
zum Corona- Virus

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Makelverbot.

von Roland Mückschel am 31.01.2020 um 12:03 Uhr

Na ja, halt Spahn.
Was willste da sagen?
Das heisst Absicht.
Vielleicht kann man sich ja noch an integre Abgeordnete
wenden.

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