- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Schmitz widerspricht sich...
Kommentar
Schmitz widerspricht sich hinsichtlich der Beschlusslage selbst
Ein Satz stellt Weichen für die Zukunft
Dabei erscheint der Stufenplan überzeugend. Es erscheint sinnvoll, die weitere berufspolitische Vorgehensweise wesentlich vom Umgang mit § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG abhängig zu machen. Denn dieser Satz ist vermutlich wichtiger als alle anderen Forderungen. Er überträgt die deutsche Preisbindung auf ausländische Anbieter. Bundesgesundheitsminister Spahn hat beim Deutschen Apothekertag erklärt, diese Regel werde seit dem EuGH-Urteil von 2016 nicht mehr angewendet. Das ist als Momentaufnahme korrekt. Daraus folgert der Minister, dass diese Vorschrift ohne Schaden entfernt werden kann. Doch das verkennt, dass der Satz bei und nach einem neuen EuGH-Verfahren durchaus wieder wirksam werden kann. Mittlerweile gehen praktisch alle Beobachter und Beteiligten davon aus, dass das Thema nochmals vor dem EuGH landet, wie auch immer eine neue deutsche Regelung aussehen wird. Was dann vor dem EuGH geschehen kann, hängt aber davon ab, ob der besagte Satz dann noch im Gesetz steht. Mit dem Satz besteht die Chance, dass der EuGH den Satz europarechtlich für zulässig erklärt. Das kann allerdings nur gelingen, wenn sich die Bundesregierung für diesen Weg einsetzt und sich dem EU-Vertragsverletzungsverfahren stellt. Im Erfolgsfall erledigt sich dieses Verfahren mit einem neuen EuGH-Urteil und Deutschland kehrt zur früheren friedlichen Koexistenz von Versand und Vor-Ort-Apotheken mit gemeinsamer akzeptierter Preisbindung zurück. Damit könnten alle Beteiligten langfristig zufrieden sein. Wenn der besagte Satz aber gestrichen wird, ist diese Chance dauerhaft vertan. Dann drohen über viele Jahre immer wieder neue politische und juristische Auseinandersetzungen. Darum lohnt sich das Engagement für diesen Satz so sehr.
Ziel und Mittel unterscheiden
Schmitz warnt in seinem Schreiben auch, die ABDA dürfe nicht den Eindruck erwecken, sie verfolge mehrere Ziele gleichzeitig, von denen eines konträr zum VOASG stehe. Er bezieht sich damit auf die Diskrepanz zwischen dem VOASG und dem Rx-Versandverbot. Doch der vermeintliche Widerspruch besteht nicht. Die Erklärung dafür hat Schmitz selbst formuliert. Er bezeichnet selbst die vollständige Gleichpreisigkeit einschließlich der Erhaltung des besagten Satzes als Ziel. Das ist eindeutig und daran ist nichts konträr. Doch dann sind das VOASG oder das Rx-Versandverbot nur Mittel zum Ziel - und über die sollte man streiten können.
5 Kommentare
Wie es gemeint war interessiert keinen...
von Rainer W. am 06.02.2020 um 9:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Wie es gemeint war interessiert keinen
von Heiko Barz am 06.02.2020 um 13:23 Uhr
Einstein meets ABDA
von Wolfgang Müller am 05.02.2020 um 19:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
WIE LANGE NOCH??
von Dr.Diefenbach am 05.02.2020 um 19:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Wer möchte da noch...
von gabriela aures am 05.02.2020 um 18:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.