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Rote-Hand-Brief
Verkürzte Haltbarkeit von Ecalta und Detimedac
In der Fachinformation von Ecalta, Anidulafungin-Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung, ist ein falscher Hinweis enthalten. Dort steht, dass die Infusionslösung eingefroren bis zu 72 Stunden aufbewahrt werden darf. Eine kürzlich von Pfizer durchgeführte Testreihe hat diese Aufbewahrungsoption aber revidiert. Vergangenen Dienstag ist dazu ein Rote-Hand-Brief verschickt worden. Kurz zuvor hatte auch Medac über die verkürzte Haltbarkeit von Detimedac (Dacarbazin) berichtet.
In den letzten Wochen haben gleich zwei Informationsbriefe* über die verkürzte Haltbarkeit zweier Arzneimittel berichtet, die i.v. verabreicht werden. Erst am vergangenen Dienstag informierte Pfizer über den Internetauftritt des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) darüber, dass laut der aktuellen Produktinformation zu Ecalta® (Wirkstoff: Anidulafungin) das Einfrieren der (rekonstituierten) Infusionslösung erlaubt ist – eine kürzlich vom Hersteller durchgeführte Testreihe habe jedoch ergeben, dass diese Aufbewahrungsoption revidiert werden muss.
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„Durch das Einfrieren des Produktes kann es aufgrund einer mangelnden Löslichkeit des Ecalta-Wirkstoffs (Anidulafungin) in der Infusionslösung nach Aufbewahrung unter Tiefkühlbedingungen und nachfolgendem Auftauen zur Bildung von sichtbaren Partikeln kommen“, heißt es zur Begründung.
Nur noch bei 25 °C über 48 Stunden aufbewahren
Eine Infusionstestreihe habe im USP-Test zu „Completeness & Clarity“ OOL-(Out of Limit)-Ergebnisse ergeben. Dabei handle es sich um einen Test zur Prüfung auf sichtbare Partikel, der dem „Particulate Matter Visible Test“ der Europäischen Pharmakopöe entspreche. Die Infusionslösungen sollen zahlreiche weiße, amorphe Partikel aufgewiesen haben, die deutlich sichtbar waren, nachdem die Lösung vom gefrorenen Zustand auf Raumtemperatur gebracht wurde. „Bei den Partikeln handelte es sich nachweislich um Anidulafungin, den Wirkstoff von Ecalta“, heißt es.
Der Hinweis unter Abschnitt 6.3 der aktuellen Fachinformation, dass die Infusionslösung bis zu 72 Stunden eingefroren aufbewahrt werden darf, sei somit falsch und dürfe aus oben genannten Gründen nicht befolgt werden. Nach wie vor gilt jedoch der ebenso enthaltene Hinweis: „Die Lösung sollte vor der Applikation optisch auf eventuelle Partikel und Verfärbungen überprüft werden. Wenn Partikel oder eine Verfärbung festgestellt werden, ist die Lösung zu verwerfen.“
Sicherheitsprobleme soll es bislang keine gegeben haben. Ecalta ist zugelassen „Zur Behandlung von invasiver Candidiasis bei erwachsenen Patienten.“
Die Infusionslösung kann nun nur noch bei 25 °C über 48 Stunden aufbewahrt werden. Die Produktinformation zu Ecalta wird in Kürze mit den entsprechend korrekten Angaben aktualisiert.
„In-use stability Studie“ zu Detimedac
Detimedac® ist für die Behandlung des metastasierten malignen Melanoms sowie als Bestandteil einer Kombinationschemotherapie bei fortgeschrittenem Morbus Hodgkin und fortgeschrittenen Weichteilsarkomen (ausgenommen: Mesotheliome, Kaposi-Sarkome) im Erwachsenenalter zugelassen. Da der Wirkstoff Dacarbazin lichtempfindlich ist, sollten rekonstituierte Lösungen auch während der Anwendung vor Licht geschützt werden (lichtbeständiges Infusionsset).
Untersuchungen der Stabilität („In-use-Stability-Studie“) der rekonstituierten Lösung bei Raumtemperatur (20 bis 25 °C) zeigten nun aber bereits nach kurzer Lagerungszeit einen Wert außerhalb der Spezifikation (OOS) für ein Abbauprodukt von Dacarbazin beziehungsweise die Färbung der Lösung. Darüber informiert ein Informationsbrief von Medac am 23. Januar.
Verunreinigung 2-Azahypoxanthin
Weil ein Zwischenprodukt bei der Bildung der detektierbaren Verunreinigung 2-Azahypoxanthin für die bekannten Venenreizungen am Applikationsort mitverantwortlich gemacht wird, soll die rekonstituierte Lösung bei Raumtemperatur nun immer sofort verwendet werden.
In der Fachinformation mit Stand vom Januar 2017 heißt es noch: „Eine chemische und physikalische Stabilität der gebrauchsfertigen Lösung wurde für 24 Stunden bei 20 °C nachgewiesen.“ Das gilt nun nicht mehr.
*Dieser Text wurde am 07.02.2020 um 12:20 Uhr korrigiert. Nur bei der Information zu Ecalta® handelt es ich um einen Rote-Hand-Brief, bei Detimedac® hingegen um einen Informationsbrief.
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