Shop Apotheke und DocMorris

Niederländische Behörden: Keine Inspektionen bei EU-Versendern in den vergangenen Jahren

Berlin - 11.02.2020, 07:00 Uhr

Wenige Meter von der deutschen Grenze entfernt, im niederländischen Avantis-Park, sitzt DocMorris. Gegenüber DAZ.online erklärt die niederländische Arzneimittelaufsicht, wie die großen EU-Versender überwacht werden. (Foto: imago images / Schwarz)

Wenige Meter von der deutschen Grenze entfernt, im niederländischen Avantis-Park, sitzt DocMorris. Gegenüber DAZ.online erklärt die niederländische Arzneimittelaufsicht, wie die großen EU-Versender überwacht werden. (Foto: imago images / Schwarz)


Die Überwachung der beiden EU-Versender Shop Apotheke und DocMorris ist weiterhin ungeklärt. Im Dezember hatte DAZ.online darüber berichtet, dass die deutschen Arzneimittelbehörden nicht involviert sind. Auch eine Nachfrage des SPD-Europaabgeordneten Bernd Lange brachte kein Licht ins Dunkel. DAZ.online hat daher einen Fragenkatalog an die niederländischen Behörden geschickt, den die Überwachungsbehörde nun beantwortet hat. Demnach fand weder bei DocMorris noch bei der Shop Apotheke in den vergangenen Jahren eine Vor-Ort-Inspektion statt. Die Behörde begründet das mit Risikoabschätzungen und nicht vorhandenen Kapazitäten.

In die Debatte rund um die Überwachung der großen EU-Versender Shop Apotheke und DocMorris kommt keine Ruhe. Fakt ist: Im niederländischen Recht gelten für EU-Versender (Grenzapotheken) einige Ausnahmen von den strikten Überwachungsregeln, die sonst für niederländische Apotheken gelten. Denn solche Apotheken könnten die niederländischen Standards nicht erfüllen, da sie nach den Gesetzen und Vorschriften des anderen EU-Staates handeln müssten, heißt es auf der Internetseite der niederländischen Arzneimittelaufsicht. Solche Ausnahmen von der Überwachung können laut der Behörde aber nur erteilt werden, wenn „die Apotheke den Gesetzen und Vorschriften des EU-Mitgliedstaates entspricht, in dem der Patient lebt“. Und dazu benötige es ein Dokument der Überwachungsbehörden des jeweiligen Landes.

Erst im Dezember 2019 hatte DAZ.online darüber berichtet, dass sich die Bundesländer, die hierzulande für die Überwachung der Arzneimittelversorgung verantwortlich sind, über genau diese Frage ausgetauscht hatten. Doch bei der Umfrage zwischen den Länderbehörden zeigte sich, dass hierzulande bislang niemand in dieser Angelegenheit tätig geworden ist. In keinem Bundesland hat eine deutsche Arzneimittelbehörde einem EU-Versender ein Dokument ausgestellt, in dem es um Versorgungsanforderungen in Deutschland geht.

Grund genug, um bei den niederländischen Behörden nachzufragen. Denn wenn die EU-Versender und die deutschen Behörden diesbezüglich nicht in Kontakt standen, müssten ja die niederländischen Behörden umso genauer hinschauen. Nach wochenlanger Wartezeit hat nun die niederländische Arzneimittelaufsicht mit einem langen Statement zur Kontrolle der EU-Versender geantwortet. Vielen konkreten Fragen gehen die Niederländer dabei aus dem Weg, weil man keine Angaben über die Überwachungsaktivitäten einzelner Apotheken mache. Man wolle lediglich versuchen, die „Arbeitsmethoden“ des Inspektorats zu erklären, heißt es weiter.

Was diese Arbeitsmethoden betrifft, erklärt die Behörde dann erneut, dass es „unter strengen Möglichkeiten“ gewisse Abweichungsmöglichkeiten von den Kontrollrichtlinien gebe. Diese gelten, wenn ein EU-Versender ausschließlich Patienten im EU-Ausland beliefert und nicht dem niederländischen Recht entsprechen kann, weil in dem anderen Land andere Regeln als in den Niederlanden gelten. Eine weitere Bedingung sei, dass man die Regulierungen des anderen EU-Staates befolge und dies – auf Nachfrage des niederländischen Inspektorats – mit Hilfe eines Dokumentes nachweisen könne.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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12 Kommentare

Interessant?

von Bernd Küsgens am 12.02.2020 um 10:35 Uhr

Es hat doch seine innere Logik! Welchen Niederländer interessiert eine Arzneimittelsicherheit wenn doch nur "Moffen" beliefert werden.

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Interessant

von PD am 12.02.2020 um 8:51 Uhr

Also, da heißt es wörtlich: "•Die Grenzapotheke entspricht der Gesetzgebung und dem Berufsstandard des EU-Mitgliedstaats, in dem der Patient lebt, und stellt auf Ersuchen der Aufsichtsbehörde eine schriftliche Erklärung der zuständigen Behörde des Landes zur Verfügung, in dem der Patient lebt," Somit liegt doch ein eindeutiger Inspektionsauftrag vor, darüber hinaus ein Verstoß wegen Nichtteilnahme an Notdiensten, Rezepturbelieferung/- Einrichtung sowie kein Vollsortiment. Ebenso werden keine Deutschen Beratungsstandards eingehalten. Dann wird es ja Zeit, unsere kulanten Pharmazieräte mal dort hinzuschicken und nicht die geschierten Schergen wie Spahn und Co entscheiden zu lassen aufgrund irgendwelcher theoret. Überlegungen.

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So sind wir ... gründlich bis der Tod eintritt ...

von Christian Timme am 11.02.2020 um 18:02 Uhr

EU-Gesundheitsdienstleister sind intrinsisch motiviert ... deutsche Apotheken werden gründlich gegen die Wand gefahren ... weitere Fragen ... unerwünscht ...

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Weder holländische noch deutsche Apotheke..

von Hermann Eiken am 11.02.2020 um 15:42 Uhr

Da Doc Morris also weder eine deutsche Apotheke ist noch eine holländische handelt sie schlicht illegal mit Arzneimitteln und ihr müsste wegen mangelnder regulärer Zulassung die Erlaubnis entzogen werden. Die Länderliste greift nicht. Dem Versender hätte wie allen Grensapoteeken sogar nie eine Erlaubnis erteilt werden dürfen!!

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Amtshilfe und Rosinenpicken

von Thomas Bsonek am 11.02.2020 um 15:09 Uhr

D.h. übersetzt, dass die niederländischen Behörden kein Interesse haben, die Versender zu inspizieren, da ja nur Ausländer betroffen wären.
Und im Falle der Pille wird , wie ich das verstehe, von Seiten der niederländischen Aufsicht das laxere niederländische Recht zugrunde gelegt. Die DoMo und Co haben Wahlfreiheit, welche Vorschrift sie befolgen???????
Was könnte denn die niederländischen Behörden veranlassen, ein "Dokument der deutschen Aufsichtsbehörden" anzufragen? Soviel Amtshilfe im Namen der deutschen Volksgesundheit sollte Herr Spahn sicher leicht einfordern können....

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Holländische Patienten...

von Reinhard Rokitta am 11.02.2020 um 14:29 Uhr

...dürfen m.W. nicht von den in Rede stehenden holländischen Logistikern beliefert werden. Das holländische Gesundheitsministerium wird sein Gründe dafür haben.

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Harmonisierung

von Holger am 11.02.2020 um 13:41 Uhr

Also entweder spielen wir alle nach einheitlichen Spielregeln, harmonisieren also die Regelungen EU-weit. Oder wir spielen auf getrennten Spielfeldern, verbieten also grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr für dieses Segment! Aber so eine merkwürdige Mischung sollte im Interesse der Patientensicherheit ein no-go sein.

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EU muss das sofort anklagen

von Beobachter am 11.02.2020 um 11:27 Uhr

Ich zitiere:
"... einige Ausnahmen von den strikten Überwachungsregeln...könnten die niederländischen Standards nicht erfüllen...Vorschriften des anderen EU-Staates handeln müssten...können laut der Behörde aber nur erteilt werden, wenn „die Apotheke den Gesetzen und Vorschriften des EU-Mitgliedstaates entspricht, in dem der Patient lebt“
So, d.h., dass die "Grenzapotheken" nicht nach Deutschland liefern dürfen, weil es das Papier nicht gibt. Und diese Grenzapotheken halten sich NICHT an Gesetze und Vorschriften des EU-Mitgliedstaates Deutschland!!!
Und daraus folgere ich, dass der Handel von DoMo und ShopApo schlicht rechtswidrig und illegal ist. Punkt!
Und das sollte Brüssel sehr wohl interessieren - das ist schlicht und ergreifend Rechtsbruch! Das muss nicht nur verboten sondern auch geahndet werden. Ein EU-Generalanwalt muss jetzt sofort Anklage erheben und die deutschen KraKas dürfen nicht mehr mit DoMo und ShopApo abrechnen.
Und dann sparen wir uns das RX-Versandverbot!

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.

von Anita Peter am 11.02.2020 um 10:03 Uhr

Ein lautes Buuuuuuh.

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Aufsicht für Doc-Morris +andere

von pille62 am 11.02.2020 um 9:52 Uhr

...............dazu fällt einem dann auch wirklich nichts mehr ein.
Soviel Großzügigkeit sollte man bei den eigenen Revisionen der Kammer gegenüber auch mal einfordern.
Revision so alle 10 Jahre 20 min. inclusive Kaffee.

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Überwachung

von Roland Mückschel am 11.02.2020 um 9:07 Uhr

Ein EU-Versender kann nicht dem niederländischen
Recht entsprechen weil er ins EU-Ausland liefert?
Wo steht sowas?
Sonst noch ein paar Nebelkerzen gefällig?
Ich würde so gerne richtig empört sein,
aber meine Emotionen und Gerechtigkeitsgefühl sind
in den Jahrzehnten der Ungerechtigkeit geschleift worden.

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Da liegt der Hund begraben

von Stefan Haydn am 11.02.2020 um 9:02 Uhr

"Es gibt jedoch eine Kategorie von Patienten mit nicht schweren, nicht chronischen Erkrankungen, die unregelmäßig Apotheken aufsuchen und/oder für bestimmte Rezeptarten verschiedene Apotheken in Anspruch nehmen, die Rezepte für Arzneimittel mit geringem Risiko haben und/oder OTC-Medikamente kaufen. Für diese Patienten (oft als „Passanten“ bezeichnet) sind die Anforderungen weniger streng. Viele der Patienten in niederländischen grenzüberschreitend agierenden (Versand-) Apotheken gehören zu dieser Kategorie."

Wie kann es die niederländische Behörde dann verantworten, dass online Versender vor allem chronisch kranke Patienten zur "Dauer"Einlösung ihrer Rezepte verführen wollen?

Was ist darüber hinaus mit den regelmäßigen Bestellern im Internet. Gelten die noch als "Passant"?
Wer überwacht denn die Abgabe von Arzneimittelmengen um einen Missbrauch zu verhindern?
Test haben da ja schon ganz deutlich ein erhöhtes Risiko im Versand gezeigt.

Hat sich die niederländische Behörde Scheine aus anderen Ländern zeigen lassen, die die Erfüllung der Landeskriterien nachweisen? Wohl eher nicht.
Und dass DocMo keine deutschen Anforderungen erfüllt ist ja wohl hinlänglich bekannt.

Im Klartext zeigt diese Aussage zur Überwachung nur wieder eines:
Monetik vor Ethik! Man will einem Unternehmen nicht auf die Füße treten. Der Segen des Merkantilismus.

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