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Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)
AOK will auf E-Rezepte zugreifen
Am morgigen Donnerstag findet im Bundesgesundheitsministerium (BMG) die nicht öffentliche Fachanhörung zum geplanten Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) statt. Mit dem Vorhaben will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter anderem Näheres zur Einführung der E-Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes regeln. In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf fordert der AOK Bundesverband nun, dass auch die Kassen auf die E-Rezepte in der Telematikinfrastruktur zugreifen dürfen. Außerdem sieht der Verband keine Notwendigkeit dafür, dass Ärzte und Apotheker für das Befüllen der ePA Geld bekommen.
Das PDSG enthält für Apotheker einige wichtige Regelungen. Allen voran sind das die Abschnitte, in denen es um die Ausgestaltung des E-Rezeptes geht. Es wird klargestellt, welche Berufsgruppen in welcher Form auf die Verordnungen zugreifen können. Die Gematik wird beauftragt, eine E-Rezept-App zu bauen, die als Königsweg für die Rezeptübermittlung genutzt werden kann. Allerdings: „Hinter“ der Gematik-App soll es Wettbewerb geben – Kunden sollen ihre Verordnungen an die Apps von anderen Anbietern, wie dem DAV oder DocMorris, weiterleiten können. Apothekern winkt außerdem ein Zusatzhonorar, wenn sie die E-Patientenakte mit Daten des Patienten befüllen, auch Ärzte sollen dafür Geld bekommen. Die genaue Höhe des apothekerlichen Honorars soll ausgehandelt werden.
In einem weiteren Abschnitt wird geregelt, dass auch ausländische Versandapotheken von den Krankenkassen Geld für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten sollen. Zur Erklärung: Apotheker und Kassen haben vertraglich Summen vereinbart, die die Apotheker für die Erstanbindung erhalten. Im Entwurf heißt es nun, dass die EU-Versender aus „europarechtlichen Gründen“ ebenfalls an diese Finanzierungsvereinbarungen angeschlossen werden sollen. Allerdings ist nach wie vor unklar, wie die EU-Versender aus technischer Sicht angebunden werden sollen. Probleme gibt es beispielsweise mit den Karten (SMC-B und HBA), weil diese nur an Heilberufler und Apotheken ausgegeben werden.
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AOK: keine zusätzliche Vergütung für Leistungserbringer
Insbesondere was die geplanten Neuregelungen zum E-Rezept betrifft, hat der AOK-Bundesverband viel zu meckern. Zunächst beschwert sich der Kassenverband darüber, dass Leistungserbringer für die Befüllung der ePA, auf die die Versicherten ab 2021 ein Recht haben, eine Vergütung bekommen sollen. Denn: „Neben der vollständigen Finanzierung der Erstausstattung, des Betriebs und der Honorierung der Leistungserbringer durch Beitragsmittel, wird mit den geplanten Regelungen zudem eine teilweise Doppelfinanzierung (Befüllung der ePA, wie Medikationsplan, Notfalldaten, eArztbrief) angestrebt“, heißt es in der Stellungnahme.
Insbesondere an der Mehrbezahlung für die Ärzte stört sich die AOK: „Es kann nicht sein, dass die Ärzte für jeden Klick in ihrer Praxis-Software extra bezahlt werden. Und mehr wird es für die automatisierten Prozesse zur Aktualisierung der Patientendaten künftig nicht brauchen“, erklärt Bundesverbands-Chef Martin Litsch in einer Mitteilung.
AOK: Kassen sollen E-Rezept in ePA integrieren
Aber die AOK hat auch grundsätzliche Probleme mit der Konzeption des E-Rezeptes. Ginge es nach den Kassen, dürfte die Gematik niemals mit der Erstellung einer zentralen App beauftragt werden. Vielmehr sollten die Kassen eigene E-Rezept-Übermittlungslösungen entwerfen und diese in ihre E-Patientenakten integrieren. Litsch erklärt:
Diese Regelung führt zu einer Monopolisierung der Software-Entwicklung, die für die Versicherten keine Vorteile haben wird. Der Staat sollte keine Software herstellen, sondern die Rahmenbedingungen setzen. Aus unserer Sicht wäre es besser, die Funktion des E-Rezepts in die elektronische Patientenakte zu integrieren. Sie wird ja auch per App erreichbar sein – und sollte der Dreh- und Angelpunkt für alle digitalen Prozesse rund um die Gesundheit sein.“
Doch damit noch nicht genug. Die AOK fordert zudem, dass sie auf die in der TI übermittelten E-Rezepte „unmittelbaren“ Zugriff bekommt. So könne man beispielsweise den Genehmigungsprozess für Hilfsmittel deutlich vereinfachen, heißt es. Litsch dazu: „Die Versicherten hätten damit die genehmigte Hilfsmittelverordnung auf ihrem Smartphone, noch bevor sie die Arztpraxis verlassen haben“, so Litsch.
Schließlich wünscht sich der Kassenverband, dass es künftig auch E-Rezepte für Verordnungen von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten (sogenannte T-Rezepte), gibt.
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